• 2026/152 – Vorlage – Wasser- und Abwassergesellschaft Vienenburg GmbH (WAGV); Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31.12.2025

    Vorgangsnummer: 2026/152

    Kurzzusammenfassung

    Die Vorlage behandelt den Jahresabschluss der Wasser- und Abwassergesellschaft Vienenburg GmbH (WAGV) für das Geschäftsjahr 2025. Sie liegt als Beschlussvorlage vor, und der Rat der Stadt Goslar soll dem Jahresabschluss zustimmen. Der Jahresabschluss weist eine Bilanzsumme von 21.105.280,41 EUR und einen Jahresfehlbetrag von 183.841,59 EUR auf. Es wird vorgeschlagen, diesen Fehlbetrag vollständig auf die nächste Periode vorzutragen. Die Stadt hat in der Gesellschafterversammlung das Mandat, dem Jahresabschluss zuzustimmen und der Geschäftsführung sowie dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen. Die Prüfung durch die BRS Treuhand GmbH ergab keine Beanstandungen und bestätigte die Ordnungsmäßigkeit des Abschlusses. Die WAGV hat im Wasserbereich und Abwasserbereich leichte Verluste erlitten, aufgrund von nicht kostendeckenden Preisen und unterschiedlichen Abschreibungen. Außerdem wurde eine Wasserpreisanpassung auf 2,68 EUR pro m³ beschlossen, um die Kosten zu decken. Die finanziellen Mittel der WAGV sind angesichts der Situation weiterhin stabil, und die Gesellschaft ist nicht überschuldet. Künftige Herausforderungen bestehen in der Durchführung eines Vergabeverfahrens, das sich über den aktuellen Rahmenvertrag hinaus erstreckt. Der Jahresabschluss bietet damit eine Grundlage für weitere Entscheidungen der Stadt Goslar im Bereich der Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung.

    Warum ist das wichtig?

    Die Vorlage hat Auswirkungen auf die Wasserpreispolitik und die künftige Trinkwasserversorgung sowie Abwasserentsorgung in der Stadt Goslar.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/152
    • Thema: Jahresabschluss der WAGV für 2025
    • Betroffene: Wasser- und Abwassergesellschaft Vienenburg GmbH, Stadt Goslar, Bürgerinnen und Bürger
    • Kosten/Haushalt: Im Dokument sind keine detaillierten Angaben zu Kosten oder Haushaltsmitteln enthalten.

    Offene Fragen

    • Wie wird die Umsetzung der Wasserpreisanpassung konkret erfolgen?
    • Welche weiteren Maßnahmen werden zur Kostendeckung ergriffen?
    • Wie gestaltet sich der Zeitplan für das Vergabeverfahren?

    Unsicherheiten

    • Unklarheit über die konkreten Folgen der Wasserpreisanpassung auf die Haushalte.

    Mehr zum Thema Jahresabschlüsse

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  • 2026/136 – Mitteilung – Barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen – Maßnahmen im Haushaltsjahr 2027

    Vorgangsnummer: 2026/136

    Kurzzusammenfassung

    Die Stadt Goslar plant im Haushaltsjahr 2027 den barrierefreien Ausbau von acht Bushaltestellen. Dies geschieht im Rahmen einer Mitteilung, die bereits an mehrere Ausschüsse zur Beratung weitergeleitet wurde. Die betroffenen Haltestellen sind Achtermann, Am Sonnenbrink (zwei Richtungen), Sudmerbergschule, Wiedelah, Galgheitstraße (zwei Richtungen) und Claustorwall. Der Umbau umfasst den Einbau von Hochborden und taktilen Leitstreifen zur Unterstützung von Menschen mit Behinderungen. Die voraussichtlichen Kosten belaufen sich auf 447.407 Euro, wobei eine Förderquote von bis zu 75 % durch die Landesnahverkehrsgesellschaft ermöglicht wird. Zudem gibt es die Möglichkeit eines weiteren Zuschusses in Höhe von 50 % des Eigenanteils durch den Regionalverband Großraum Braunschweig. Die Behindertenbeauftragte und die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt unterstützen die Maßnahme. Alle notwendigen Förderanträge wurden fristgerecht eingereicht und werden im Haushaltsplanentwurf 2027 berücksichtigt. Informationen zu den genauen Fristen und Zuständigkeiten sind in dieser Mitteilung enthalten.

    Warum ist das wichtig?

    Der Ausbau der Bushaltestellen wird die Mobilität von Menschen mit Behinderungen verbessern und einen barrierefreien Zugang fördern.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/136
    • Thema: Barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen in Goslar
    • Betroffene: Fahrgäste, Behindertenbeauftragte, Gleichstellungsbeauftragte
    • Kosten/Haushalt: Die voraussichtlichen Kosten betragen 447.407 Euro, mit einer möglichen Förderquote von bis zu 75 %.

    Offene Fragen

    • Welche finanziellen Mittel sind für die Umsetzung der Prüfung und eines späteren Konzepts vorgesehen?
    • Welches Dienstleistungs- oder Fachressort übernimmt die Federführung innerhalb der Verwaltung?
    • Bis wann soll das Konzept der Verwaltung dem Rat vorgelegt werden?
    • Wie werden Ergebnisse mit dem ISEK 2042 und dem Mach-Mit-Haus verzahnt?
    • Welche Indikatoren messen später den Erfolg der gebündelten Bürgerbeteiligung?
    • Wie sollen unterschiedliche Alters- und Bevölkerungsgruppen konkret erreicht werden?

    Unsicherheiten

    Keine besonderen Unsicherheiten im Kurztext benannt.

    Mehr zum Thema Stadtbus und ÖPNV

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  • 2026/135 – Vorlage – Sanierung und Überplanung Berliner Allee – Grundsatzbeschluss

    Vorgangsnummer: 2026/135

    Kurzzusammenfassung

    Die Vorlage beinhaltet einen Beschlussvorschlag zur Sanierung und Überplanung der Berliner Allee in Goslar. Ziel ist es, die Barrierefreiheit, die Fahrradführung und die Querungsmöglichkeiten für Fußgänger zu verbessern. Der Umbau der Bushaltestellen ist aufgrund des Personenbeförderungsgesetzes zwingend erforderlich. Aktuell gibt es nur einen Zweirichtungsradweg, der an einer Straßenstelle die Seite wechselt, was die Sicherheit für Radfahrende und Schüler beeinträchtigt. Ein Umbau soll verschiedene Varianten prüfen, die vor allem die Barrierefreiheit und die Querungssituation betreffen. Die voraussichtlichen Kosten für die Sanierung des östlichen Abschnitts betragen etwa 1,4 Millionen Euro, während der westliche Abschnitt eine Schätzung von 300.000 Euro aufweist. Nördlich der Allee sind Einrichtungen wie ein Altenheim, eine Kirche, ein Hotel und ein Sportverein ansässig, deren Anwohner von den Veränderungen betroffen sein könnten. Die Verwaltung hat geplant, am 30. Juni 2026 im Rat über die Vorlage zu entscheiden. Kostenangaben sind vorläufig und basieren auf Durchschnittswerten. Es bleibt offen, wie die Varianten konkret aussehen werden und ob sämtliche Parkplatzfragen geklärt sind.

    Warum ist das wichtig?

    Die Änderungen könnten die Sicherheit und Zugänglichkeit für Anwohner und Schüler verbessern.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/135
    • Thema: Sanierung und Überplanung der Berliner Allee
    • Betroffene: Fahrgäste, Anwohnerinnen und Anwohner, Schülerinnen und Schüler, Stadtverwaltung
    • Kosten/Haushalt: Die voraussichtlichen Kosten betragen 1,4 Millionen Euro für den östlichen und 300.000 Euro für den westlichen Abschnitt.

    Offene Fragen

    • Konkreter Zeitplan für Bauarbeiten an jeder der acht Haltestellen fehlt in der Mitteilung.
    • Wie genau erfolgt die Qualitäts- und Umsetzungsüberwachung der Hochbord-Einbauten?
    • Stand der Förderzusage von LNVG und Regionalverband ist nicht als abschließend bestätigt dargestellt.
    • Auswirkungen auf den Fahrgastbetrieb während der Bauphase sind nicht beschrieben.

    Unsicherheiten

    • Die Kostenangaben sind vorläufig und basieren auf Durchschnittswerten.
    • Es sind keine konkreten Pläne für die Gestaltung der Querungsmöglichkeiten gegeben.

    Mehr zum Thema Sanierung städtischer Gebäude

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  • 2026/150 – Vorlage – Grundsatzbeschluss zur zukünftigen Nutzung sowie zur energetischen Sanierung des Objekts „Am Stollen 19G“

    Vorgangsnummer: 2026/150

    Kurzzusammenfassung

    Die Stadt Goslar plant die zukünftige Nutzung und energetische Sanierung des Gebäudes „Am Stollen 19G“ auf dem Energie-Campus. Die Vorlage stellt einen Beschlussvorschlag dar, der eine langfristige Nutzung des bisher weitgehend leeren Gebäudes durch die Technische Universität Clausthal vorsieht. Das Goslarer Gebäudemanagement wird beauftragt, die spezifischen Anforderungen der Universität in ein Nutzungskonzept zu überführen und eine umfassende energetische Sanierung zu initiieren. Ziel der Sanierung ist es, den Energieverbrauch nachhaltig zu senken und die gesetzlichen sowie technischen Standards für Klimaschutz und Energieeffizienz zu erfüllen. Die Umsetzung soll wirtschaftlich erfolgen und mögliche Förderprogramme berücksichtigen. Es wird erwartet, dass das Gebäude nach der Sanierung langfristig genutzt werden kann, wodurch Leerstand vermieden wird. Der Rat soll regelmäßig über den Fortschritt der Planung und Umsetzung informiert werden. Ebenfalls sind bereits notwendige Instandhaltungsmaßnahmen an Dach, Fassade und Innenbauteilen vorgesehen, um die langfristige Nutzung zu sichern. Offene Fragen bleiben zur genauen Höhe der Investitionskosten und der genauen Umsetzung der Maßnahmen. Insgesamt zielt die Vorlage darauf ab, die Perspektive für das Gebäude zu verbessern und den Standort zu stärken.

    Warum ist das wichtig?

    Die Sanierung könnte positive Effekte auf die lokale Nutzung und den Standort des Energie-Campus haben, jedoch sind die genauen finanziellen Auswirkungen und der Nutzen für Bürgerinnen und Bürger noch unklar.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/150
    • Thema: Zukünftige Nutzung und energetische Sanierung des Gebäudes „Am Stollen 19G“
    • Betroffene: TU Clausthal, Goslarer Gebäudemanagement, Rat der Stadt Goslar
    • Kosten/Haushalt: Im Dokument sind keine konkreten Kostenangaben enthalten.

    Offene Fragen

    • Wie hoch sind die konkreten Investitionskosten für die Sanierung?
    • Welche genauen Maßnahmen werden im Rahmen der energetischen Sanierung ergriffen?
    • Wie gestalten sich die Fristen für die Umsetzung der Maßnahmen?

    Unsicherheiten

    • Unklarheit über die genauen Investitionskosten.
    • Offene Fragen zur Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen.

    Mehr zum Thema Sanierung städtischer Gebäude

    Quelle

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  • 2026/060-01 – Beiblatt – Beiblatt zur Sitzungsvorlage 2026/060: Sanierung der Hildesheimer Straße, 3. Bauabschnitt – Projektfeststellungsbeschluss

    Vorgangsnummer: 2026/060-01

    Bezug zu vorherigen Vorgängen

    Dieser Vorgang gehört zur Vorgangskette 2026/060.

    Der Ausgangsvorgang wird unter der Nummer 2026/060 geführt.

    Kurzzusammenfassung

    Im Rahmen des dritten Bauabschnitts plant die Stadt Goslar die Sanierung der Hildesheimer Straße, die sich von der Europabrücke bis zur Einmündung der Von-Garßen-Straße erstreckt. Für diese Maßnahme wird ein finanzieller Aufwand von etwa 4.152.000 € veranschlagt, wobei die Umsetzung von der Bereitstellung von Haushaltsmitteln und Zuwendungen nach dem Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz abhängt. Zudem wird der dort befindliche Grünstreifen, der häufig unerlaubt als Parkfläche genutzt wird, durch bauliche Maßnahmen wie Poller oder Zäune geschützt, um die Bäume zu erhalten. Dieser Punkt resultiert aus der Beratung im Ausschuss für Bauen und Umwelt am 19.03.2026. Die Bevölkerung muss sich im Zuge der Baumaßnahme auf mögliche Beeinträchtigungen im Verkehr einstellen. Allerdings sind aktuell keine detaillierten Angaben zu den Kosten oder zur genauen zeitlichen Planung in dem Dokument enthalten. Daher bleiben Fragen zu den konkreten Auswirkungen auf den Verkehr und der Dauer der Baumaßnahme offen.

    Warum ist das wichtig?

    Die Sanierungsmaßnahmen könnten den Verkehrsfluss beeinflussen und zu temporären Behinderungen führen.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/060-01
    • Thema: Sanierung der Hildesheimer Straße im dritten Bauabschnitt
    • Betroffene: Anwohnerinnen und Anwohner, Nutzerinnen und Nutzer der Kleingärten, Fahrgäste
    • Kosten/Haushalt: Im Dokument sind keine konkreten Angaben zu den endgültigen Kosten oder dem finanziellen Rahmen enthalten.

    Offene Fragen

    • Fehlende detaillierte Kostenaufstellung für die 4.152.000 €.
    • Kein konkreter Zeitplan oder Dauerangaben für die Bauarbeiten.
    • Welche Verkehrslenkungsmaßnahmen sind während der Sanierung geplant?
    • Inwiefern ist die NGVFG-Zuwendung gesichert bzw. wann ist eine Entscheidung zu erwarten?
    • Genauer Ausführungsumfang der Sicherung des Grünstreifens (Poller vs. Zaun) nicht beschrieben.
    • Kommunikationsplan für Anwohner*innen und Kleingärtner*innen zur Bauphase unklar.

    Unsicherheiten

    Keine besonderen Unsicherheiten im Kurztext benannt.

    Quelle

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  • 2026/143-01 – Mitteilung – Beantwortung Anfrage „Ungleichbehandlungen beim Denkmalschutz“; Ratsherr Henning Wehrmann vom 19.04.2026

    Vorgangsnummer: 2026/143-01

    Bezug zu vorherigen Vorgängen

    Dieser Vorgang gehört zur Vorgangskette 2026/143.

    Der Ausgangsvorgang wird unter der Nummer 2026/143 geführt.

    Kurzzusammenfassung

    In dieser Mitteilung beantwortet die Stadtverwaltung eine Anfrage des Ratsherrn Henning Wehrmann zur Ungleichbehandlung beim Denkmalschutz. Die Fragen beziehen sich auf die Genehmigung von Fenstern im Dachgeschoss des Nordwestflügels des Rathauses. Es wird bestätigt, dass für diese Fenster eine umfassende denkmalrechtliche Genehmigung vorliegt, die im Rahmen eines abgestimmten Gesamtkonzepts erteilt wurde. Außerdem wird dargelegt, dass die Genehmigungen städtischer Eigenbetriebe nicht auf günstigere Voraussetzungen zurückzuführen sind, sondern auf eine spezifische denkmalpflegerische Bewertung des Einzelfalls. Für beide Gruppen, städtische und private Antragsteller, gelten die gleichen gesetzlichen Grundlagen. Es wird betont, dass keine Ungleichbehandlung gegenüber privaten Bauwilligen vorliegt. Die Kritik aus der Fernsehsendung basiert auf einem unvollständigen Bild der Vorgänge. Die zuständige Verwaltung macht deutlich, dass die Genehmigungen im Denkmalsschutz gleichwertig geprüft werden. Weitere offene Fragen zur praktischen Durchführung und zur wahrgenommenen Ungleichbehandlung bleiben bestehen. Die nächste Sitzung des Ausschusses für Bauen und Umwelt, der sich dieser Themen annimmt, findet am 30. April 2026 statt.

    Warum ist das wichtig?

    Die Mitteilung könnte Bürgerinnen und Bürger verunsichern, wenn unklare Genehmigungspraktiken im Denkmalsschutz wahrgenommen werden.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/143-01
    • Thema: Ungleichbehandlung beim Denkmalschutz
    • Betroffene: Ratsherr Henning Wehrmann, Stadtverwaltung, städtische Eigenbetriebe, private Antragsteller
    • Kosten/Haushalt: Im Dokument sind keine Angaben zu Kosten oder Haushaltsmitteln enthalten.

    Offene Fragen

    • Welche speziellen Vorschriften bleiben neben der allgemeinen Richtlinie unverändert oder werden angepasst?
    • Wie wirken sich die Änderungen (Wegfall des 10%-Einbehalts) haushalterisch auf den städtischen Haushalt aus?
    • Wie genau gelten die vereinfachten Regeln für Zuschüsse unter 3.500 EUR in der Praxis?

    Unsicherheiten

    Keine besonderen Unsicherheiten im Kurztext benannt.

    Quelle

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  • 2026/141-01 – Mitteilung – Beantwortung der Anfrage „Restriktive Rechtsauslegung im Bürgerbüro zulasten der Bürgerinnen und Bürger“; Ratsherr Henning Wehrmann vom 17.04.2026

    Vorgangsnummer: 2026/141-01

    Bezug zu vorherigen Vorgängen

    Dieser Vorgang gehört zur Vorgangskette 2026/141.

    Der Ausgangsvorgang wird unter der Nummer 2026/141 geführt.

    Kurzzusammenfassung

    In dieser Mitteilung wird die Anfrage von Ratsherr Henning Wehrmann bezüglich der restriktiven Auslegung von Vorschriften im Bürgerbüro beantwortet. Die Stadt Goslar beabsichtigt, ihre Praxis in der Annahme von Unterschriften zu überdenken, insbesondere nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig, das die Unterschriftenprüfung gelockert hat. Trotz dieser Entscheidung sollen Unterschriften im Grenzbereich weiterhin geprüft werden. Es wird betont, dass der persönliche Service im Bürgerbüro zielt, bürgernah und serviceorientiert zu arbeiten. Die Kosten für gerichtliche Auseinandersetzungen, die durch restriktive Auslegungen entstehen, müssen von der Stadt selbst getragen werden, ohne mögliche Unterstützung vom Bund. Zu den Optionen für Bürgerinnen und Bürger, deren Unterschriften abgelehnt wurden, gibt es keine einheitliche Regelung; individuelle Anträge für neue Ausweisdokumente sind jederzeit möglich, wobei für einen Personalausweis 46 € und für einen Reisepass 70 € anfallen. Die Überprüfung der Unterschriftenpraxis in anderen Kommunen bleibt unklar, da die Stadt sich nicht in jedem Bereich vergleichen kann. Diese Themen haben praktische Auswirkungen auf Bürgerinnen und Bürger, da restriktive Praktiken zu Nachteilen im Alltag führen können.

    Warum ist das wichtig?

    Die restriktive Praxis könnte Bürgerinnen und Bürger im Alltag benachteiligen, insbesondere bei der Beantragung von Ausweisdokumenten.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/141-01
    • Thema: Beantwortung der Anfrage zur Unterschriftenpraxis im Bürgerbüro
    • Betroffene: Ratsherr Henning Wehrmann, Bürgerinnen und Bürger, Stadtverwaltung
    • Kosten/Haushalt: Die Stadt trägt die Kosten für gerichtliche Auseinandersetzungen selbst, ohne Unterstützung durch den Bund.

    Offene Fragen

    • Wie geht das Bürgerbüro konkret mit abgelehnten Unterschriften um?
    • Gibt es Pläne zur Anpassung der Unterschriftenpraxis auf Grundlage des Gerichtsurteils?
    • Wie werden die Kosten für die Bürgerinnen und Bürger bei der Antragstellung geregelt?

    Unsicherheiten

    • Unklarheit über die Vergleichbarkeit mit anderen Kommunen bei der Unterschriftenpraxis.
    • Unklarheit über die Unterstützung durch den Bund bei Gerichtskosten.

    Quelle

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  • 2026/146 – Vorlage – Anpassung der allgemeinen Richtlinie für die Gewährung von Zuschüssen

    Vorgangsnummer: 2026/146

    Kurzzusammenfassung

    Die Stadt Goslar plant eine Anpassung der allgemeinen Richtlinie für die Gewährung von Zuschüssen aus Haushaltsmitteln. Diese Beschlussvorlage sieht vor, dass die aktualisierte Richtlinie am 1. Juli 2026 in Kraft tritt und die bisherigen Regelungen aus dem Jahr 1996 ablöst. Zuschüsse sind freiwillige Geldleistungen, die an Dritte zur Erfüllung städtischer Aufgaben gewährt werden, wobei ein Rechtsanspruch darauf nicht besteht. Die neue Richtlinie legt fest, dass Zuschüsse nur vergeben werden, wenn ein städtisches Interesse vorhanden ist und die Gesamtfinanzierung gesichert ist. Die Antragstellung muss bis zum 31. August eines jeden Jahres erfolgen und die Auszahlung nach Genehmigung der Haushaltssatzung im Folgejahr. Eine wesentliche Änderung ist der Wegfall des bisherigen 10-prozentigen Einbehalts bei Zuschüssen über 2.500 Euro, was den tatsächlichen Finanzierungsbedarf besser berücksichtigt. Zudem werden die Wertgrenzen für die Einreichung von Angeboten von 2.500 Euro auf 3.500 Euro angehoben. Vor der Bewilligung eines Zuschusses wird die Notwendigkeit und Angemessenheit der Förderung geprüft. Leichtere Regelungen sollen für Zuschüsse unter 3.500 Euro gelten. Die Bürgerinnen und Bürger dürfen von einer effizienteren Abwicklung bei der Antragstellung und Beantragung profitieren. Offene Punkte beziehen sich auf mögliche weitere spezifische Vorschriften, die diese allgemeinen Richtlinien zusätzlich beeinflussen könnten.

    Warum ist das wichtig?

    Die Anpassung könnte eine einfachere Antragstellung für Bürgerinnen und Bürger zur Folge haben.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/146
    • Thema: Anpassung der Zuschussrichtlinien der Stadt Goslar
    • Betroffene: Stadtverwaltung, Antragsteller, Vereine, Einrichtungen
    • Kosten/Haushalt: Im Dokument sind keine genauen Kostenangaben enthalten.

    Offene Fragen

    • Mögliche spezifische Vorschriften, die den Zuschussantrag beeinflussen könnten.

    Unsicherheiten

    Keine besonderen Unsicherheiten im Kurztext benannt.

    Mehr zum Thema Zuschüsse

    Quelle

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  • 2026/143 – Anfrage öffentlich aus der Politik – Anfrage „Ungleichbehandlungen beim Denkmalschutz“; Ratsherr Henning Wehrmann vom 19.04.2026

    Vorgangsnummer: 2026/143

    Kurzzusammenfassung

    In dieser öffentlichen Anfrage an die Stadtverwaltung geht es um mögliche Ungleichbehandlungen beim Denkmalschutz, insbesondere im Zusammenhang mit der Genehmigung für Fenster im Dachgeschoss des Rathauses Goslar. Ratsherr Henning Wehrmann äußert Bedenken, dass die städtische Denkmalpflege bei denkmalrechtlichen Genehmigungen unterschiedliche Maßstäbe anlegt. Er verweist auf einen konkreten Fall, bei dem neue Fenster im Nordwestflügel des Rathauses nicht außenbündig eingesetzt wurden und nach innen öffnen, was von den Richtlinien abweicht. Die Anfrage umfasst drei zentrale Fragen zur Genehmigung der Fenster und den damit verbundenen Vorgaben für städtische Eigenbetriebe im Vergleich zu privaten Bauherren. Der Ausschuss für Bauen und Umwelt wird sich in ihrer Sitzung am 30.04.2026 mit dieser Anfrage befassen. Eine entscheidende Frage bleibt, ob für die Fenster eine gültige denkmalrechtliche Genehmigung vorliegt. Es wird auch gefragt, ob städtische Eigenbetriebe andere Genehmigungsvoraussetzungen haben als private Antragsteller. Die Anfrage bezieht sich auf Diskussionen, die durch eine Fernsehsendung angestoßen wurden. Die Bürgerinnen und Bürger könnten durch unklare Genehmigungspraktiken verunsichert werden. Es bleibt unklar, wie die Verwaltung diese Fragen beantworten wird und ob dies zukünftige Fälle von Ungleichbehandlung beeinflussen könnte.

    Warum ist das wichtig?

    Die Anfrage könnte Unsicherheiten bei Bürgerinnen und Bürgern bezüglich der Gleichbehandlung im Denkmalschutz aufwerfen.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/143
    • Thema: Mögliche Ungleichbehandlung beim Denkmalschutz in Goslar
    • Betroffene: Ratsherr Henning Wehrmann, Stadtverwaltung Goslar, Anwohnerinnen und Anwohner
    • Kosten/Haushalt: Im Dokument sind keine Angaben zu Kosten oder Haushaltsmitteln enthalten.

    Offene Fragen

    • Liegt für die Fenster im Dachgeschoss des Nordwestflügels des Rathauses eine denkmalrechtliche Genehmigung vor?
    • Warum erhielt das GGM eine Genehmigung für Fenster, die nicht außenbündig eingesetzt sind, während privaten Bauwilligen dies regelmäßig verweigert wird?
    • Gelten für städtische Eigenbetriebe andere Genehmigungsvoraussetzungen als für private Antragsteller?

    Unsicherheiten

    • Unklar bleibt, wie die Verwaltung auf die Fragen antworten wird.
    • Es gibt keine Informationen zur aktuellen Genehmigungssituation der Fenster.

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  • 2026/066-02 – Vorlage – Sitzungsvorlage zum Antrag „Kirchenbrücke Oker“

    Vorgangsnummer: 2026/066-02

    Bezug zu vorherigen Vorgängen

    Dieser Vorgang gehört zur Vorgangskette 2026/066.

    Der Ausgangsvorgang wird unter der Nummer 2026/066 geführt.

    Kurzzusammenfassung

    In dieser Sitzungsvorlage geht es um den Antrag zur „Kirchenbrücke Oker“. Die Stadt plant in Zusammenarbeit mit der Niedersächsischen Landesverwaltung für Straßenbau und Verkehr, die Fußgängersignalanlage an der Kirchenbrücke anzupassen. Dies geschieht, um die Zufahrt zum Feuerwehrgerätehaus während eines Einsatzes zu beschleunigen. Seit der Sperrung der Brücke für Kraftfahrzeuge kann der Zugang für Feuerwehrleute und die Anfahrt zum Gerätehaus nur eingeschränkt erfolgen. Da ein Neubau der Brücke derzeit nicht realisierbar ist, sind bauliche Maßnahmen zur Erhöhung der Tragfähigkeit nicht möglich. Um die Wartezeit an der Fußgängersignalanlage im Alarmfall zu verkürzen, soll das Grünsignal für Fußgänger in dieser Situation unterdrückt werden. Diese technische Lösung wird von der Verwaltung in Absprache mit der NLSTBV geplant. Alle weiteren Maßnahmen und deren Umsetzung befinden sich noch in der Planung. Für die Bürgerinnen und Bürger könnte dies zu einer schnelleren Reaktion der Feuerwehr im Notfall führen, was für die Sicherheit in der Gemeinde von Bedeutung ist.

    Warum ist das wichtig?

    Die Anpassung kann die Reaktionszeit der Feuerwehr im Notfall verbessern, was die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger erhöhen könnte.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/066-02
    • Thema: Anpassung der Fußgängersignalanlage an der Kirchenbrücke
    • Betroffene: Feuerwehr Oker, Stadtverwaltung, Bürgerinnen und Bürger
    • Kosten/Haushalt: Im bereitgestellten Text sind keine Angaben zu Kosten oder Haushaltsmitteln enthalten.

    Offene Fragen

    • Welche genauen technischen Lösungen werden umgesetzt?
    • Wie lange wird die Umsetzung der Maßnahme dauern?

    Unsicherheiten

    • Welche technischer Lösungen sind wirklich geplant?

    Mehr zum Thema Feuerwehr Oker

    Quelle

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