• 2026/060 – Vorlage – Sanierung der Hildesheimer Straße, 3. Bauabschnitt – Projektfeststellungsbeschluss

    Vorgangsnummer: 2026/060

    Kurzzusammenfassung

    Die Stadt Goslar plant die Sanierung der Hildesheimer Straße im Rahmen des dritten Bauabschnitts. Dabei wird ein Projektfeststellungsbeschluss erlassen, der wichtige Grundlagen für die Baumaßnahme schafft. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit und die Nutzungsmöglichkeiten der Straße zu verbessern, insbesondere durch die Schaffung von Radfahrstreifen. Die Hildesheimer Straße führt über die Europa-Brücke, was eine angepasste Verkehrsplanung erfordert. Um die Umbaumaßnahmen zu realisieren, wird der Linksabbiegestreifen zur Auffahrt auf die B6 entfallen und durch einen gemischten Fahrstreifen ersetzt. Während der Baumaßnahme kann es zu Verkehrsbehinderungen kommen, allerdings sind die Auswirkungen auf den aktuellen Verkehrsfluss durch eine vorherige Verkehrsuntersuchung untersucht worden. Diese hat ergeben, dass auch mit den geplanten Änderungen der Verkehr bewältigbar ist. Derzeit sind keine konkreten Angaben zu den Kosten oder dem finanziellen Rahmen der Maßnahme in der Vorlage enthalten. Bürgerinnen und Bürger sollten sich auf mögliche Baustelleninformationen einstellen, die die Nutzung der Straße betreffen können. Aktuell verbleiben einige offene Punkte zur genauen zeitlichen Planung und zum Umfang der Verkehrsregelungen während der Bauphase.

    Warum ist das wichtig?

    Die Sanierungsmaßnahmen können zu temporären Verkehrsbehinderungen führen, die sich auf die Nutzung der Hildesheimer Straße auswirken.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/060
    • Thema: Sanierung der Hildesheimer Straße
    • Betroffene: Fahrgäste, Anwohnerinnen und Anwohner, Radfahrer
    • Kosten/Haushalt: Derzeit sind keine konkreten Angaben zu Kosten oder Haushaltsmitteln enthalten.

    Offene Fragen

    • Genaue zeitliche Planung der Bauarbeiten
    • Umfang der Verkehrsregelungen während der Bauphase

    Unsicherheiten

    Keine besonderen Unsicherheiten im Kurztext benannt.

    Mehr zum Thema Sanierung städtischer Gebäude

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  • 2026/058-01 – Mitteilung – Antwort der Verwaltung zur Anfrage „Projektmanagement der Stadt Goslar – Organisation, Steuerung, Kostenkontrolle und Transparenz“; CDU-Ratsfraktion vom 02.02.2026

    Vorgangsnummer: 2026/058-01

    Bezug zu vorherigen Vorgängen

    Dieser Vorgang gehört zur Vorgangskette 2026/058.

    Der Ausgangsvorgang wird unter der Nummer 2026/058 geführt.

    Kurzzusammenfassung

    Die Vorlage beantwortet die Anfrage der CDU-Ratsfraktion zum Projektmanagement in der Stadt Goslar. Sie erläutert, wie die Organisation, Durchführung und Steuerung von Hoch-, Tief- und Landschaftsbauprojekten geregelt ist. Jedes Projekt wird von einem benannten Projektleiter geleitet, der für die gesamte Koordination verantwortlich ist. Der Projektleiter sollte über organisatorische und koordinative Fähigkeiten verfügen, eine formale Zertifizierung ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Die Verwaltung beschreibt eine dezentrale Struktur für das Projektmanagement, wobei die Zuständigkeiten zwischen verschiedenen Fachbereichen klar geregelt sind. Für kleinere Projekte gelten vereinfachte Prozesse, während bei größeren Vorhaben ab einem Kostenvolumen von 250.000 Euro politische Beschlüsse erforderlich sind. Die Verwaltung berichtet regelmäßig über den Projektstand an den Rat, insbesondere bei Abweichungen in Kosten oder Zeitplänen. Es bleibt unklar, wie eine einheitliche Anwendung dieser Standards sichergestellt wird und ob eine zentrale Projektmanagementstelle eingerichtet wird. Diese Informationen sind von Bedeutung für die Effizienz und Transparenz bei der Durchführung städtischer Projekte.

    Warum ist das wichtig?

    Die Regelungen könnten die Effizienz und Transparenz öffentlicher Projekte steigern, was für Bürgerinnen und Bürger von Interesse ist.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/058-01
    • Thema: Organisationsstruktur und Verantwortung im Projektmanagement der Stadt Goslar
    • Betroffene: CDU-Ratsfraktion, Stadtverwaltung, Projektleiter, Stadtbürger
    • Kosten/Haushalt: Die Vorlage enthält keine spezifischen Informationen zu Kosten oder Haushaltsmitteln.

    Offene Fragen

    • Wie wird die einheitliche Anwendung der Projektmanagementstandards sichergestellt?
    • Wird eine zentrale Projektmanagementstelle eingerichtet?

    Unsicherheiten

    • Es ist unklar, wie die Standards einheitlich angewendet werden sollen.
    • Es gibt keine Bestätigung einer zentralen Projektmanagementstelle.

    Quelle

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  • 2026/057-01 – Mitteilung – Antwort der Verwaltung zur Anfrage „Vergleichsberechnung kommunaler Bauprojekte – Gegenüberstellung externer Kostenansätze“; CDU-Ratsfraktion vom 02.02.2026

    Vorgangsnummer: 2026/057-01

    Bezug zu vorherigen Vorgängen

    Dieser Vorgang gehört zur Vorgangskette 2026/057.

    Der Ausgangsvorgang wird unter der Nummer 2026/057 geführt.

    Kurzzusammenfassung

    Die Vorlage ist eine Mitteilung der Stadtverwaltung Goslar und beantwortet eine Anfrage der CDU-Ratsfraktion zur Vergleichsberechnung kommunaler Bauprojekte. Die Verwaltung erläutert, dass die Kosten von Bauprojekten nicht isoliert betrachtet werden sollten, sondern im Kontext der Lebenszykluskosten, die über die bloßen Herstellungskosten hinausgehen. Zu den betrachteten Projekten gehören der Neubau von Toilettenanlagen, Feuerwehrhäusern und Kindertagesstätten, beispielsweise die kostenintensive Toilettenanlage in Hahnenklee, die mit 224.620 Euro veranschlagt ist, im Vergleich zu deutlich günstigeren Anlagen in anderen Städten. Klar wird, dass die Vergleichbarkeit von Kosten nur gegeben ist, wenn Planung, Standort und Nutzungskontexte übereinstimmen. Mangelnde Informationen zu spezifischen Rahmenbedingungen und Standortfaktoren der betrachteten Bauprojekte sorgen dafür, dass eine belastbare Gegenüberstellung der Kosten schwierig bleibt. Für den Neubau eines Feuerwehrhauses in Gielde und weitere Projekte sind keine klaren Vergleichsdaten verfügbar. Die Vorlage stellt keine neuen Beschlusslagen vor und lässt mehrere Fragen zur konkreten Kostenstruktur und zum genehmigten Budget offen. Ein transparentes Verständnis der Unterschiede in den Baukosten soll jedoch gefördert werden.

    Warum ist das wichtig?

    Die Auswirkungen auf Bürgerinnen und Bürger sind vorrangig hinsichtlich der Transparenz der Baukosten und eventueller zukünftiger Investitionen.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/057-01
    • Thema: Vergleichsberechnung kommunaler Bauprojekte in Goslar
    • Betroffene: CDU-Ratsfraktion, Stadtverwaltung, bürgerliche Nutzer
    • Kosten/Haushalt: Die Vorlage enthält keine konkreten Informationen zu zusätzlichen Kosten oder Haushaltsmitteln.

    Offene Fragen

    • Was sind die genauen Planungsparameter für die Bauprojekte?
    • Wie können die verschiedenen Standortfaktoren in die Kostenanalyse einfließen?
    • Gibt es alternative Projekte oder Lösungsansätze zur Reduzierung der Baukosten?
    • Welche Informationen fehlen noch für eine vollständige Kostenbewertung?

    Unsicherheiten

    • Unzureichende Daten über spezifische Planungsparameter.
    • Vergleichbarkeit der Projekte ist unklar.

    Quelle

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  • 2026/033-02 – Mitteilung – Beantwortung der Anfrage zur Jahresrückblick 2025 der Stadtforst Goslar, Ratsherr Hennig Wehrmann vom 30.01.2026

    Vorgangsnummer: 2026/033-02

    Bezug zu vorherigen Vorgängen

    Dieser Vorgang gehört zur Vorgangskette 2026/033.

    Der Ausgangsvorgang wird unter der Nummer 2026/033 geführt.

    Kurzzusammenfassung

    In dieser Mitteilung wird auf die Anfrage von Ratsherr Hennig Wehrmann zur Jahresrückblick 2025 der Stadtforst Goslar geantwortet. Insgesamt wurden 119.595 Bäume gepflanzt, darunter 60.675 Rotbuchen und 7.875 Küstentannen. Zudem wurden als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme 51.300 Bäume in Bettingerode und Grauhof gepflanzt. In Bettingerode kamen 31.600 Traubeneichen und 6.200 Hainbuchen hinzu. In Grauhof wurden 11.900 Traubeneichen und 1.600 Hainbuchen gepflanzt. Im Jahr 2025 wurden außerdem 39 Mulden zur Wasserrückhaltung angelegt. Davon befinden sich 12 Mulden am Forstweg „Alte Harzstraße“ und 27 im Revier Rammelsberg am Forstweg „Windeweg“. Erste Erfahrungen zeigen, dass sich diese Mulden nach Regenereignissen füllen und das Wasser langsam in den Unterboden einsickert. Die Mitteilung dient der Transparenz über die Aufforstungsmaßnahmen und die Bewirtschaftung in der Stadtforst. Konkrete Informationen über Kosten und finanziellen Auswirkungen fehlen jedoch. Auch bleibt unklar, wie die bisherigen Erfahrungen mit den Mulden langfristig bewertet werden können.

    Warum ist das wichtig?

    Die Mitteilung fördert Transparenz über Aufforstungsmaßnahmen der Stadtforst und könnte das Interesse der Bürgerinnen und Bürger an Umwelt- und Waldschutzthemen steigern.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/033-02
    • Thema: Beantwortung der Jahresrückblick-Anfrage zur Stadtforst Goslar
    • Betroffene: Stadtforst Goslar, Ratsherr Hennig Wehrmann
    • Kosten/Haushalt: In der Mitteilung fehlen konkrete Angaben zu Kosten und finanziellen Auswirkungen.

    Offene Fragen

    • Konkrete Kosten der Pflanzaktionen für 119.595 Bäume werden nicht genannt.
    • Wie hoch sind die Kosten für die 51.300 Ausgleichs- und Ersatzpflanzungen in Bettingerode und Grauhof?
    • Welcher Beobachtungszeitraum ist geplant, um die Wirksamkeit der 39 Mulden langfristig zu bewerten?
    • Welche Pflege- und Nachpflanzmaßnahmen sind für die neu gesetzten Bäume vorgesehen?
    • Aus welchen Haushaltsmitteln wurden Fördersummen und Sponsoring gedeckt?

    Unsicherheiten

    Keine besonderen Unsicherheiten im Kurztext benannt.

    Mehr zum Thema Stadtforst

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  • 2026/057 – Anfrage öffentlich aus der Politik – Anfrage „Vergleichsberechnung kommunaler Bauprojekte – Gegenüberstellung externer Kostenansätze“; CDU-Ratsfraktion vom 02.02.2026

    Vorgangsnummer: 2026/057

    Kurzzusammenfassung

    Die CDU-Ratsfraktion hat eine Anfrage zur Vergleichsberechnung kommunaler Bauprojekte in der Stadt Goslar eingereicht. Ziel dieser Anfrage ist es, die Kosten von ausgewählten Bauprojekten der Stadt mit den Kosten vergleichbarer Projekte anderer Kommunen zu vergleichen. Die Verwaltung soll insbesondere folgende Projekte betrachten: die Erneuerung des Spielplatzes am Oppelner Weg, den Neubau der Toilettenanlage in Hahnenklee, den Neubau des Feuerwehrhauses in Immenrode sowie den Neubau des Kindergartens in Hahndorf. Aktuelle Kostenschätzungen zeigen erhebliche Unterschiede, so kostet die Toilettenanlage in Hahnenklee rund 330.000 Euro, während eine ähnliche Anlage in Braunlage nur etwa 125.000 Euro gekostet hat. Auch für den Spielplatz am Oppelner Weg sind mit 446.000 Euro deutlich höhere Kosten veranschlagt als die 100.000 Euro für einen Neubau in Lutter. Der Neubau des Feuerwehrhauses in Gielde wird mit 2,2 Millionen Euro beziffert, im Vergleich zu 2,4 Millionen Euro für die bereits abgeschlossene Anlage in Immenrode. Des Weiteren zeigt sich ein großer Preisdifferenz beim Kindergarten in Hahndorf, dessen Kosten bei etwa 5,3 Millionen Euro liegen, während in Hamm ein vergleichbares Gebäude für 2,2 Millionen Euro errichtet wurde. Diese Anfrage zielt darauf ab, Transparenz über die Kostenstrukturen zu schaffen und Optimierungspotenziale zu identifizieren. Die Ergebnisse sollen dem zuständigen Fachausschuss und dem Rat in schriftlicher Form vorgelegt werden.

    Warum ist das wichtig?

    Die Anfrage könnte dazu beitragen, mehr Transparenz über die Kosten von kommunalen Bauprojekten zu schaffen, was für Bürgerinnen und Bürger von Bedeutung ist.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/057
    • Thema: Vergleich kommunaler Baukosten
    • Betroffene: CDU-Ratsfraktion, Stadtverwaltung, Fachausschuss, Rat der Stadt Goslar
    • Kosten/Haushalt: Im Dokument sind spezifische Kostenangaben enthalten, beispielsweise belaufen sich die Kosten für die Toilettenanlage in Hahnenklee auf 330.000 Euro.

    Offene Fragen

    • Nachvollziehbare Kriterien für die Auswahl der Vergleichsobjekte (z. B. Leistungsumfang, Erschließungskosten).
    • Detaillierte Aufschlüsselung der Kostenschätzungen für Oppelner Weg, Hahnenklee, Immenrode und Hahndorf.
    • Berücksichtigung von zeitlichen Unterschieden und Baupreissteigerungen bei Vergleichen (z. B. Hamm 2020).
    • Zeitplan, wie und wann die Verwaltung die schriftliche Gegenüberstellung dem Fachausschuss und Rat vorlegt.

    Unsicherheiten

    • Unklarheit über die spezifischen Kostenansätze der anderen Kommunen.
    • Ungewissheit, ob die ausgewählten Projekte tatsächlich vergleichbare Maßstäbe anlegen.

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  • 2026/058 – Anfrage öffentlich aus der Politik – Anfrage „Projektmanagement der Stadt Goslar – Organisation, Steuerung, Kostenkontrolle und Transparenz“; CDU-Ratsfraktion vom 02.02.2026

    Vorgangsnummer: 2026/058

    Kurzzusammenfassung

    Die CDU-Ratsfraktion hat eine Anfrage zum Projektmanagement der Stadt Goslar gestellt. Die Anfrage zielt darauf ab, herauszufinden, warum städtische Bau- und Infrastrukturprojekte oft zeitlich und kostentechnisch überzogen sind. Sie fordert Auskunft über die interne Organisation des Projektmanagements, einschließlich verantwortlicher Projektleiter und deren Qualifikationen. Dabei werden spezifische Fragen zur Struktur der Stadtverwaltung, den abteilungsübergreifenden Zuständigkeiten und der geplanten Nutzung von Projektmanagement-Tools gestellt. Zudem interessieren sich die Antragsteller für frühzeitige Verfahren zur Kostenkontrolle und Risikoanalyse. Die Anfrage beinhaltet auch Fragen zur Berichterstattung über den Stand laufender Projekte an den Rat sowie zur Transparenz dieser Informationen gegenüber der Öffentlichkeit. Die Sitzung zur Behandlung dieser Anfrage ist für den 3. März 2026 angesetzt. Diese Anfrage könnte dazu beitragen, die Effizienz und Kostenkontrolle bei öffentlichen Projekten zu verbessern. Es ist unklar, welche konkreten Schritte die Verwaltung unternehmen wird, um auf diese Fragen zu antworten.

    Warum ist das wichtig?

    Die Anfrage könnte potenziell zu einer besseren Organisation und Kontrolle von öffentlichen Projekten führen, was direkten Einfluss auf die Bürgerinnen und Bürger haben kann.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/058
    • Thema: Anfrage zum Projektmanagement der Stadt Goslar
    • Betroffene: Stadtverwaltung, CDU-Ratsfraktion, Rat der Stadt Goslar
    • Kosten/Haushalt: Im Dokumenttext sind keine Angaben zu Kosten oder Haushaltsmitteln enthalten.

    Offene Fragen

    • Welche spezifischen Maßnahmen werden ergriffen, um die gestellten Fragen zu beantworten?
    • Wie wird die Verwaltung die Ergebnisse der Anfrage umsetzen?
    • Gibt es bereits Erfahrungen oder Ergebnisse zu vorherigen Projekten, die herangezogen werden?

    Unsicherheiten

    • Es ist unklar, welche konkreten Maßnahmen zur Beantwortung der Fragen vorgenommen werden.
    • Die Effizienz der laufenden Projekte bleibt fraglich.

    Mehr zum Thema Transparenz

    Quelle

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  • 2026/025-01 – Beiblatt – Beiblatt zur SV 2026/025 – Wirtschaftsplan 2026 für das Goslarer Gebäude Management

    Vorgangsnummer: 2026/025-01

    Bezug zu vorherigen Vorgängen

    Dieser Vorgang gehört zur Vorgangskette 2026/025.

    Der Ausgangsvorgang wird unter der Nummer 2026/025 geführt.

    Kurzzusammenfassung

    Diese Vorlage beinhaltet einen Beiblatt zum Wirtschaftsplan 2026 für das Goslarer Gebäude Management. Der Wirtschaftsplan sieht für das Jahr 2026 Erträge von 16.036.645 € und Aufwendungen von 16.933.950 € vor. Die Einnahmen und Ausgaben im Vermögensplan sind jeweils auf 7.885.200 € festgelegt. Die Vorlage schlägt vor, dass keine Kredite aufgenommen werden, um die Ausgaben des Vermögensplans zu finanzieren, während ein Höchstbetrag für Liquiditätskredite von 1.000.000 € festgesetzt wird. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 4.953.000 € festgelegt. Instandhaltungsmaßnahmen betriebsfremder und betriebseigener Immobilien sind mit 2.500.000 € eingeplant. Der Rat der Stadt Goslar beschließt den Wirtschaftsplan in seiner Sitzung am 3. März 2026. Ein Jahresfehlbetrag von 897.305 € wird erwartet, was sich auf die finanziellen Ressourcen der Stadt auswirken könnte. Diese Entwicklung könnte auch den Bürgern in Form reduzierter öffentlicher Leistungen und Angebote begegnen.

    Warum ist das wichtig?

    Die Vorlage könnte Auswirkungen auf die Entwicklung öffentlicher Leistungen und Angebote für Bürgerinnen und Bürger haben.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/025-01
    • Thema: Wirtschaftsplan 2026 für das Goslarer Gebäude Management
    • Betroffene: Rat der Stadt Goslar, Bürgerinnen und Bürger
    • Kosten/Haushalt: Im Plan sind keine zusätzlichen Kredite vorgesehen, jedoch ein Jahresfehlbetrag von 897.305 €.

    Offene Fragen

    • Konkrete Maßnahmen zum Ausgleich des Jahresfehlbetrags von 897.305 €.
    • Wird die geplante Entnahme aus der zweckgebundenen Rücklage (900.000 €) bestätigt?
    • In welchen Fällen sollen die Liquiditätskredite bis 1.000.000 € in Anspruch genommen werden?
    • Wie wirken sich die Einsparungen auf öffentliche Leistungen und Angebote aus?
    • Wofür genau sind die Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 4.953.000 € vorgesehen?

    Unsicherheiten

    Keine besonderen Unsicherheiten im Kurztext benannt.

    Mehr zum Thema Sanierung städtischer Gebäude

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  • 2026/033-01 – Anfrage öffentlich aus der Politik – Anfrage zum Jahresrückblick 2025 der Stadtforst Goslar; Ratsherr Henning Wehrmann vom 30.01.2026

    Vorgangsnummer: 2026/033-01

    Bezug zu vorherigen Vorgängen

    Dieser Vorgang gehört zur Vorgangskette 2026/033.

    Der Ausgangsvorgang wird unter der Nummer 2026/033 geführt.

    Kurzzusammenfassung

    Diese Vorlage ist eine Anfrage von Ratsherr Henning Wehrmann, die sich auf den Jahresrückblick 2025 der Stadtforst Goslar bezieht. Der Ratsherr bittet um Auskunft über die im Jahr 2025 gepflanzten 119.595 Bäume, insbesondere über die Baumarten und deren Anzahl. Zudem wird nach den 51.300 Bäumen gefragt, die in Bettingerode und Grauhof im Rahmen von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen gepflanzt wurden. Ein weiterer Punkt der Anfrage ist die Ermittlung der Anzahl der Mulden zur Wasserrückhaltung, die die Stadtforst im Jahr 2025 angelegt hat. Ratsmitglied Wehrmann möchte auch wissen, wie viele dieser Mulden bereits zum Jahresbeginn 2025 vorhanden waren und wo sie sich befinden. Die bisherigen Erfahrungen mit dieser Maßnahme zur Wasserrückhaltung sind ebenfalls von Interesse. Die Sitzung des Betriebsausschusses Stadtforst, in der die Anfrage behandelt werden soll, ist für den 10. Februar 2026 geplant. Die Anfrage fördert die Transparenz bezüglich der forstwirtschaftlichen Aktivitäten und könnte die Bürgerinnen und Bürger über aktuelle Maßnahmen zur Aufforstung informieren. Aufgrund des Anfragetyps sind keine finanziellen oder haushaltlichen Informationen enthalten. Es bleibt unklar, ob und wie die Antworten auf diese Fragen die zukünftige Planung der Stadtforst beeinflussen werden.

    Warum ist das wichtig?

    Die Anfrage könnte die Bürgerinnen und Bürger über Aufforstungsmaßnahmen informieren und somit Transparenz schaffen.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/033-01
    • Thema: Anfrage zum Jahresrückblick 2025 der Stadtforst Goslar
    • Betroffene: Ratsherr Henning Wehrmann, Betriebsausschuss Stadtforst Goslar
    • Kosten/Haushalt: Es sind keine Angaben zu Kosten oder Haushaltsmitteln enthalten.

    Offene Fragen

    • Welche Baumarten wurden gepflanzt und in welcher Anzahl?
    • Wie viele Mulden zur Wasserrückhaltung gibt es insgesamt und wo sind sie lokalisiert?
    • Was sind die bisherigen Erfahrungen mit der Wasserrückhaltung?

    Unsicherheiten

    Keine besonderen Unsicherheiten im Kurztext benannt.

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  • 2026/043 – Vorlage – Regionales Raumordnungsprogramm (RROP) 3.0 – Neuaufstellung – Stellungnahme der Stadt Goslar

    Vorgangsnummer: 2026/043

    Kurzzusammenfassung

    Die Stadt Goslar hat eine Stellungnahme zum Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) 3.0 des Regionalverbands Großraum Braunschweig verfasst, die insgesamt mehrere Punkte betrifft. Ein zentrales Anliegen ist die Einstufung der Ortschaft Vienenburg als Grundzentrum, die die Stadtverwaltung als unzureichend erachtet; sie sollte stattdessen als Teil des Mittelzentrums Goslar klassifiziert werden. Zudem wird angemahnt, dass die Abgrenzung der zentralen Siedlungsgebiete überarbeitet werden muss, um zentrale Funktionen für Gewerbe und Freizeitangebote einzuschließen. Die Verwaltung spricht von Rechtsverstößen, wenn wertvolle Flächen für diese Funktionen nicht in die Planung einfließen. Des Weiteren kritisiert die Stadt, dass die Altstadt von Goslar fälschlicherweise als alleiniger Versorgungskern eingestuft wird, was aufgrund des Denkmalschutzes problematisch sei. Die Stellungnahme fordert die Berücksichtigung weiterer Stadtteilzentren als relevante Versorgungsträger. Im Bereich von Natur und Landschaft wird die vollständige Ausweisung des Landschaftsschutzgebiets Harz als Vorranggebiet abgelehnt, da die bestehende Regelung angemessen sei. Auch wird angeregt, einen Abstand von 100 Metern zwischen Siedlungsflächen und Waldgebieten zu wahren, um Konflikte zu vermeiden. Die Offenlage der Vorschläge erfolgt bis zum 25. März 2026, die Frist für Kommentare endet am 8. April 2026. Unklar bleibt, wie die angesprochenen Punkte im weiteren Verfahren tatsächlich umgesetzt werden.

    Warum ist das wichtig?

    Die Stellungnahme könnte die künftige Stadtplanung und damit die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger in Goslar und Vienenburg direkt beeinflussen.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/043
    • Thema: Stellungnahme zur Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms
    • Betroffene: Stadtverwaltung Goslar, Bürgerinnen und Bürger von Vienenburg, Anwohnerinnen und Anwohner von Goslar
    • Kosten/Haushalt: Im Dokument sind keine konkreten Angaben zu Kosten oder Haushaltsmitteln enthalten.

    Offene Fragen

    • Wie reagiert der Regionalverband auf die Forderung, Vienenburg als Mittelzentrum zu klassifizieren?
    • Welche Folgen hat die geforderte Aufnahme zusätzlicher Gewerbeflächen (z. B. Baßgeige, Güterbahnhof) für den Regionalplan?
    • Wie wird die Kritik an der Einordnung der Altstadt als alleiniger Versorgungskern konkret geprüft?
    • Auf welche Weise wird die 100‑Meter‑Abstandsregel zum Vorranggebiet Wald in Karten umgesetzt?
    • Welche Fristen und Verfahren folgen nach der Offenlage bis zum 25.03.2026 und Fristende 08.04.2026?
    • Wie werden Flächen mit wirksamen Flächennutzungsplänen regionalplanerisch berücksichtigt?

    Unsicherheiten

    • Unklar, wie die angesprochenen Punkte im weiteren Verfahren konkret umgesetzt werden.
    • Die Antwort auf die Kritik zur Einstufung von Vienenburg bleibt vage.

    Mehr zum Thema Denkmalschutz

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  • 2026/055 – Mitteilung – Rückzahlung von Fördermitteln – Hochwasser 2017″

    Vorgangsnummer: 2026/055

    Kurzzusammenfassung

    In dieser Mitteilung geht es um die Rückzahlung von Fördermitteln, die die Stadt Goslar nach dem Hochwasser im Juli 2017 erhalten hat. Insgesamt wurden 2.404.269 € Fördermittel bereitgestellt, um Schäden an der öffentlichen Infrastruktur zu beseitigen. Im Jahr 2025 hat der Fördergeber jedoch einen Betrag von 145.551,32 € zurückgefordert, da bestimmte Kosten nicht anerkannt wurden. Die Rückzahlung wird auf fünf Maßnahmen verteilt, wobei drei konsumtiv und zwei investiv waren. Die konsumtiven Rückzahlungen belasten das Jahresergebnis 2025 mit 78.455,74 € und die investiven mit 67.095,58 €. Wesentliche Punkte der Rückforderung betreffen Maßnahmen zur Gewässerunterhaltung und Verkehrssicherung, bei denen die erforderlichen Vergabeverfahren nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurden. Die Stadtverwaltung begründet dies mit der Dringlichkeit der Schäden, die eine schnelle Reaktion erforderte. Diese Rückzahlungsverpflichtung hat unter Umständen auch Auswirkungen auf zukünftige Haushaltsmittel. Für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger sind weitere Informationen über die genauen Maßnahmen und die Auswirkungen auf die Stadtfinanzen entscheidend. Die Entscheidungsfindung zu diesem Rückzahlungsprozess wird am 3. März 2026 im Stadtrat behandelt, wobei die Verwaltung bereits auf die Ursachen und Umstände eingegangen ist.

    Warum ist das wichtig?

    Die Rückzahlungsverpflichtung und die damit verbundenen Kosten haben potenzielle Auswirkungen auf zukünftige Haushaltsmittel der Stadt, was für die Bürgerinnen und Bürger von Bedeutung ist.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/055
    • Thema: Rückzahlung von Fördermitteln nach Hochwasser 2017
    • Betroffene: Stadtverwaltung, Bürgerinnen und Bürger
    • Kosten/Haushalt: Die Rückzahlungen belasten das Jahresergebnis 2025 mit insgesamt 145.551,32 €, wobei konsumtiv 78.455,74 € und investiv 67.095,58 € betroffen sind.

    Offene Fragen

    • Welche spezifischen Maßnahmen sind von der Rückforderung betroffen?
    • Wie wirken sich die Rückzahlungen auf den städtischen Haushalt aus?

    Unsicherheiten

    • Folgen der Rückzahlung für zukünftige Haushaltsmittel sind unklar.
    • Genaue betroffene Maßnahmen sind nicht spezifiziert.

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