• 2025/457-02 – Änderungsantrag öffentlich aus der Politik – Ä-Antrag zur Einrichtung eines Klimaanpassungsmanagements (KAM) für die Stadt Goslar; Ratsfraktion AfD vom 19.01.2026

    Vorgangsnummer: 2025/457-02

    Bezug zu vorherigen Vorgängen

    Dieser Vorgang gehört zur Vorgangskette 2025/457.

    Der Ausgangsvorgang wird unter der Nummer 2025/457 geführt.

    Kurzzusammenfassung

    Der Änderungsantrag der AfD-Ratsfraktion bezieht sich auf die Einrichtung eines Klimaanpassungsmanagements (KAM) in der Stadt Goslar. Mit diesem Antrag wird ein Verzicht auf die Schaffung einer zusätzlichen Vollzeitstelle für das KAM im Stellenplan 2026 vorgeschlagen. Dies geschieht aus haushaltsrechtlichen Gründen, da der Haushaltsplan 2026 bereits unter Konsolidierungsdruck steht. Zudem gibt es bereits bestehende Organisationseinheiten in der Verwaltung, die Aufgaben im Bereich Umwelt und Klima wahrnehmen. Eine neue Stelle könnte zu Doppelstrukturen führen und langfristige finanzielle Folgekosten verursachen. Bundesfördermittel könnten zwar kurzfristig Kosten decken, nicht jedoch die erforderliche nachhaltige Gegenfinanzierung nach dem Auslaufen der Förderung absichern. Der Antrag wird am 20. Januar 2026 im Verwaltungsausschuss und am 27. Januar 2026 im Rat behandelt. Auswirkungen auf Bürgerinnen und Bürger sind aktuell nicht direkt erkennbar. Offen bleibt, wie eine mögliche Anpassung an den Klimawandel ohne die vorgesehenen strukturellen Veränderungen realisiert werden kann.

    Warum ist das wichtig?

    Direkte Auswirkungen für Bürgerinnen und Bürger sind derzeit nicht erkennbar, da unklar bleibt, wie Klimaanpassungen ohne das KAM umgesetzt werden.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2025/457-02
    • Thema: Verzicht auf Klimaanpassungsmanagement in Goslar
    • Betroffene: Stadtverwaltung, Bürgerinnen und Bürger
    • Kosten/Haushalt: Im Dokument sind keine spezifischen Kostenangaben enthalten, jedoch wird auf die bereits angespannte Haushaltslage hingewiesen.

    Offene Fragen

    • Wie werden ohne KAM notwendige Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel umgesetzt?
    • Welche konkreten Maßnahmen sind in den bestehenden Organisationseinheiten geplant?

    Unsicherheiten

    Keine besonderen Unsicherheiten im Kurztext benannt.

    Mehr zum Thema Klimaanpassungsmanagement

    Quelle

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  • 2026/035 – Mitteilung – Mitteilung Goslarer Gebäude Management über die Vergabe von Baubetreuungs-, Architekten-, Ingenieur- und Gutachterleistungen, Information über Auftragserteilungen über 2.500 € und unter 25.000 € für das 2. Halbjahr 2025

    Vorgangsnummer: 2026/035

    Kurzzusammenfassung

    In dieser Mitteilung informiert das Goslarer Gebäude Management über die Vergabe von Baubetreuungs-, Architekten-, Ingenieur- und Gutachterleistungen im zweiten Halbjahr 2025. Gemäß den festgelegten Verfahren muss der Betriebsausschuss über alle Aufträge im Betrag zwischen 2.500 € und 25.000 € informiert werden. Eine detaillierte Liste der Aufträge wird in der Mitteilung bereitgestellt. Insgesamt wurden mehrere Aufträge an verschiedene Ingenieurgesellschaften vergeben, darunter Planungs- und Prüfleistungen für diverse Liegenschaften. Die Kosten der einzelnen Aufträge variieren und einige betragen beispielsweise 19.457,30 € und 13.922,68 €. Diese Mitteilung dient der Transparenz und stellt sicher, dass alle Vergaben gesetzeskonform erfolgen. Für Bürgerinnen und Bürger hat diese Vorlage keine unmittelbaren Auswirkungen, sie ermöglicht jedoch Einblicke in die Mittelverwendung der Stadt. Der Betriebsausschuss wird am 5. Februar 2026 über die Vergaben informiert. In der Mitteilung werden keine konkreten finanziellen Mittel oder Haushaltsausgaben angegeben, sondern lediglich die vergebenen Aufträge. Aktuell sind keine offenen Punkte erkennbar, da der Inhalt der Vergaben klar definiert ist.

    Warum ist das wichtig?

    Die Mitteilung hat keine direkten Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bürger, bietet aber Transparenz über städtische Aufträge.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/035
    • Thema: Vergabe von Bau- und Ingenieurdienstleistungen
    • Betroffene: Goslarer Gebäude Management, Betriebsausschuss
    • Kosten/Haushalt: In der Mitteilung werden keine konkreten Angaben zu Finanzmitteln oder Haushaltsausgaben gemacht.

    Offene Fragen

    Keine offenen Fragen im Kurztext benannt.

    Unsicherheiten

    Keine besonderen Unsicherheiten im Kurztext benannt.

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    Quelle

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  • 2026/034 – Mitteilung – Bergwiesenkonzept in der Stadtforst Goslar

    Vorgangsnummer: 2026/034

    Kurzzusammenfassung

    In der Mitteilung zur Sitzung am 10. Februar 2026 geht es um das Bergwiesenkonzept der Stadtforst Goslar. Dieses Konzept soll nach der Borkenkäferkalamität die Aufforstung von 7,2 Hektar ehemaligen Fichtenreinbeständen in den Rammelsberger Wäldern fördern. Anstelle einer Wiederaufforstung von Bäumen sollen Bergwiesen als Offenlandstrukturen etabliert werden. Dies wurde von der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) unterstützt, die die Flächen begutachtet hat. Ein Ersatzgeldantrag in Höhe von 100.000 Euro für eine fünfjährige Entwicklungspflege wurde bewilligt. Die Maßnahmen sollen im Frühjahr 2026 beginnen und die Flächen werden nach der Pflege einem regelmäßigen Wiesenmanagement unterzogen. Geplant ist eine jährliche Mahd zwischen Ende Juni und Ende Juli. Nach den fünf Jahren sollen feste Bewirtschafter für die Wiesenpflege sorgen. Damit wird eine langfristige und nachhaltige Entwicklung der Flächen angestrebt, die sowohl ökologische als auch landwirtschaftliche Aspekte berücksichtigt.

    Warum ist das wichtig?

    Das Konzept könnte positive Auswirkungen auf die lokale Biodiversität und die Landwirtschaft haben.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/034
    • Thema: Bergwiesenkonzept in der Stadtforst Goslar
    • Betroffene: Stadtforst Goslar, Untere Naturschutzbehörde, Landschaftspflegeverband Goslar e.V.
    • Kosten/Haushalt: Für das Konzept wurden Mittel in Höhe von 100.000 Euro bewilligt, weitere Kostenangaben fehlen.

    Offene Fragen

    Keine offenen Fragen im Kurztext benannt.

    Unsicherheiten

    Keine besonderen Unsicherheiten im Kurztext benannt.

    Quelle

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  • 2026/033 – Mitteilung – Jahresrückblick 2025 der Stadtforst Goslar

    Vorgangsnummer: 2026/033

    Kurzzusammenfassung

    In dieser Mitteilung wird der Jahresrückblick 2025 der Stadtforst Goslar vorgestellt. Dabei werden verschiedene Aktivitäten und Maßnahmen zusammengefasst, die im Jahr 2025 durchgeführt wurden. 170.895 Bäume wurden im Rahmen von Aufforstungsmaßnahmen gepflanzt, die verschiedenen Förderungen zugeordnet sind. Zudem werden Schulungen und Auslandsaufenthalte für Forstwirt-Azubis erwähnt, einschließlich eines Austauschs mit der Stadt Hannover Münden. Der Wegebau im Revier Rammelsberg wird mit einer Wegelänge von ca. 5.080 Metern ab Mai 2025 angekündigt. Öffentlichkeitsarbeit umfasst zahlreiche Veranstaltungen, wie Geocacher-Events und Pflanzaktionen in Zusammenarbeit mit verschiedenen Organisationen. Digitale Medien spielten ebenfalls eine Rolle, um junge Leute für die Forstwirtschaft zu gewinnen, mit einer Steigerung der Instagram-Follower auf über 1.000. Der Einbruch in die Stadtforst wurde ebenso erwähnt, was zu Sachbeschädigung an Dienstfahrzeugen führte. Für die Bürgerinnen und Bürger könnte dieser Rückblick Transparenz über die Waldbewirtschaftung und notwendige Schutzmaßnahmen vermitteln. In der Veröffentlichung fehlen spezifische Informationen über Kosten und die gesamte Beschlusslage, da diese Aspekte nicht genug behandelt werden.

    Warum ist das wichtig?

    Der Rückblick könnte Bürgerinnen und Bürgern Transparenz über die Waldbewirtschaftung und Schutzmaßnahmen bieten.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/033
    • Thema: Rückblick auf die Aktivitäten und Maßnahmen der Stadtforst Goslar im Jahr 2025
    • Betroffene: Stadtforst Goslar, Bürgerinnen und Bürger, Teilnehmer der Forstwirtausbildung, Organisationen wie BUND und Rotary Club
    • Kosten/Haushalt: Im Dokument sind keine Angaben zu Kosten oder Haushaltsmitteln enthalten.

    Offene Fragen

    • Welche konkreten finanziellen Auswirkungen ergeben sich aus den Maßnahmen?
    • Welche speziellen Entscheidungen wurden im zuständigen Ausschuss getroffen?

    Unsicherheiten

    • Es fehlen spezifische Informationen über Kosten und die gesamte Beschlusslage.
    • Unklar bleibt, wie die finanziellen Auswirkungen der Maßnahmen zu bewerten sind.

    Quelle

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  • 2026/032 – Vorlage – Wirtschaftsplan Stadtforst 2026

    Vorgangsnummer: 2026/032

    Kurzzusammenfassung

    Der Rat der Stadt Goslar hat in seiner Sitzung am 03.03.2026 den Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Stadtforst für das Jahr 2026 beschlossen. Der Erfolgsplan sieht Erträge in Höhe von 1.202.080,00 EUR und Aufwendungen von 2.943.919,00 EUR vor, was zu einem erwarteten Jahresfehlbetrag von 1.741.839,00 EUR führt. Im Vermögensplan wird der Bedarf auf 1.944.839,00 EUR und die Deckungsmittel auf ebenfalls 1.944.839,00 EUR festgelegt. Für Investitionen werden keine Kredite vorgesehen, jedoch wird der Höchstbetrag für Liquiditätskredite auf 400.000,00 EUR angesetzt, um rechtzeitige Auszahlungen sicherzustellen. Die Stadtforst strebt an, Holzverluste durch Borkenkäferkalamitäten zu minimieren und plant die Wiederbewaldung mit klimaresistenten Baumarten. Zudem sollen mehrere Forstwege instand gesetzt werden, um die LKW-Wegeinfrastruktur zu verbessern. Es sind 571.300,00 EUR an Fördermitteln für Pflanz- und Wegebaumaßnahmen eingeplant. Zukünftig wird ein Fokus auf den Klimaschutz und die Erholung im Wald gelegt. Offen bleibt, inwieweit der geplante Verlust durch Abbuchungen von Rücklagen oder den Kernhaushalt ausgeglichen werden kann.

    Warum ist das wichtig?

    Die Maßnahmen zur Wiederbewaldung und Instandsetzung der Forstwege könnten langfristig das Stadtbild und die Erholung in der Natur verbessern.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/032
    • Thema: Wirtschaftsplan Stadtforst 2026
    • Betroffene: Stadtforst, Bürgerinnen und Bürger, Land Niedersachsen
    • Kosten/Haushalt: Für das Jahr 2026 wird ein Verlust von 1.741.839,00 EUR erwartet, jedoch sind keine Investitionskredite eingeplant.

    Offene Fragen

    • Wie genau wird der Verlust von 1.741.839,00 EUR finanziert?
    • Welche konkreten Folgen hat die neue Förderrichtlinie für die Aufforstung?

    Unsicherheiten

    • Unklar ist, wie der Verlust genau finanziert wird.
    • Die künftige Entwicklung der Einnahmen aus Holzverkäufen ist unsicher.

    Mehr zum Thema Zuschüsse

    Quelle

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  • 2026/026 – Vorlage – Bereitstellung von investiven Haushaltsmitteln für die Sanierung der Feldmauer Bismarckstraße

    Vorgangsnummer: 2026/026

    Kurzzusammenfassung

    Die Stadt Goslar plant die Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Sanierung der Feldmauer entlang der Bismarckstraße. Diese Vorlage ist ein Beschlussvorschlag und betrifft die Finanzierung der Stadtanteile an den Sanierungskosten. Insgesamt belaufen sich die geschätzten Kosten auf etwa 5,2 Millionen Euro, wovon 2,265 Millionen Euro voraussichtlich von der Stadt getragen werden müssen. Für das Jahr 2025 wird eine außerplanmäßige Auszahlung von 760.000 Euro beantragt, um den städtischen Verpflichtungen nach einem Vertrag mit der Deutschen Bahn nachzukommen. Im Haushaltsplan 2026 sind darüber hinaus 1,505 Millionen Euro vorgesehen. Im Jahr 2027 sind für nachfolgende Maßnahmen der Begrünung und Schlussabrechnung etwa 100.000 Euro eingeplant. Ziel der Maßnahme ist die Erhaltung eines Denkmals, die von der Deutschen Bahn durchgeführt wird. Die Stadt hat bis zum Jahr 2031 vertraglich zugesagt, die Hälfte der Kosten zu übernehmen. Duplikate der konsumtiven Mittel aus den Jahren 2022 und 2023 in Höhe von 1,282 Millionen Euro werden nicht mehr benötigt. Es gibt zurzeit keine Angaben zu einer Kostenübernahme oder zu Genehmigungen, die notwendig für die Umsetzung wären. Für die Bürgerinnen und Bürger hat die Sanierung eine wichtige Bedeutung, da sie zur Erhaltung des Stadtbildes beiträgt. Offene Punkte sind beispielsweise die Einschätzungen zu weiteren Kosten und genauen Auszahlungsmodalitäten.

    Warum ist das wichtig?

    Die Sanierung hat eine bedeutende Wirkung für die Bürgerinnen und Bürger, da sie zur Erhaltung des Stadtbildes beiträgt.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/026
    • Thema: Finanzierung der Sanierung der Feldmauer Bismarckstraße
    • Betroffene: Stadt Goslar, Deutsche Bahn, Anwohnerinnen und Anwohner
    • Kosten/Haushalt: Die Gesamtkosten belaufen sich auf etwa 5,2 Millionen Euro, wovon 2,265 Millionen Euro von der Stadt getragen werden müssen.

    Offene Fragen

    • Konkrete Auszahlungsmodalitäten der beantragten 760.000 Euro für 2025.
    • Präzise Aufschlüsselung, welche Posten der geschätzten 5,2 Mio. zu 2,265 Mio. Stadtanteil führen.
    • Vorliegen und Status notwendiger Genehmigungen für die Arbeiten an der Feldmauer Bismarckstraße.
    • Klärung, welche Kosten 2026 aus dem Haushaltsplanposten von 1,505 Mio. gedeckt werden.
    • Details zur Schlussabrechnung und den 100.000 Euro für Begrünung in 2027.
    • Warum die 1,282 Mio. aus 2022/2023 nicht mehr benötigt werden.

    Unsicherheiten

    • Unklare finanzielle Aufteilung zwischen Stadt und Deutscher Bahn.
    • Fehlende detaillierte Informationen zu den Baukosten.

    Mehr zum Thema Sanierung städtischer Gebäude

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  • 2025/457-01 – Änderungsantrag öffentlich aus der Politik – Ä-Antrag zur Einrichtung eines Klimaanpassungsmanagements (KAM) für die Stadt Goslar; Ratsfraktion SPD vom 15.01.2026

    Vorgangsnummer: 2025/457-01

    Bezug zu vorherigen Vorgängen

    Dieser Vorgang gehört zur Vorgangskette 2025/457.

    Der Ausgangsvorgang wird unter der Nummer 2025/457 geführt.

    Kurzzusammenfassung

    Der Änderungsantrag der Ratsfraktion SPD zielt darauf ab, ein Klimaanpassungsmanagement (KAM) in Goslar einzurichten. Dieser Antrag ist als Beschlussvorlage formuliert und wird am 20. Januar 2026 im Verwaltungsausschuss und am 27. Januar 2026 im Rat behandelt. Das Klimaanpassungsmanagement soll im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz des Bundes gefördert werden. Zu diesem Zweck soll eine Vollzeitstelle für eine Klimaanpassungsmanagerin oder einen Klimaanpassungsmanager geschaffen werden, die mit der Entgeltgruppe 11 TVöD/VKA eingruppiert ist. Diese Stelle wird für einen Zeitraum bis zum 31. Dezember 2028 befristet ausgeschrieben. Darüber hinaus ist vorgesehen, dass die Klimaanpassungsmanagerin oder der Klimaanpassungsmanager mindestens einmal im Jahr über die Fortschritte und die gesetzten Ziele berichtet. Dies dient der engen Abstimmung zwischen dem Klimaanpassungsmanagement und der kommunalen Politik. Bürgerinnen und Bürger könnten von einer besseren Anpassung an die Folgen des Klimawandels profitieren, auch wenn konkrete Auswirkungen derzeit noch unklar sind. Im vorliegenden Dokument fehlen spezifische Angaben zu den Kosten und zur endgültigen Genehmigung des Haushaltsplans. Sollte der Beschluss gefasst werden, bleibt offen, wie genau die Umsetzung des KAM in der Praxis erfolgen wird.

    Warum ist das wichtig?

    Bürgerinnen und Bürger könnten von einer besseren Anpassung an die Folgen des Klimawandels profitieren, allerdings sind die genauen Auswirkungen unklar.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2025/457-01
    • Thema: Einrichtung eines Klimaanpassungsmanagements in Goslar
    • Betroffene: Ratsfraktion SPD, Stadtverwaltung, Bürgerinnen und Bürger
    • Kosten/Haushalt: Im Dokument sind keine spezifischen Angaben zu den Kosten oder Haushaltsmitteln enthalten.

    Offene Fragen

    • Wie wird die Umsetzung des Klimaanpassungsmanagements konkret erfolgen?
    • Welche konkreten Kosten sind mit der Einrichtung verbunden?
    • Wann erfolgt die endgültige Genehmigung des Haushaltsplans?

    Unsicherheiten

    • Wie wird die praktische Umsetzung des Klimaanpassungsmanagements konkret erfolgen?
    • Welche konkreten Kosten sind mit der Einrichtung verbunden?

    Quelle

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  • 2026/011 – Vorlage – Sanierung der Sporthalle am Kulturmarktplatz am Museumsufer 2; hier: Grundsatzbeschluss

    Vorgangsnummer: 2026/011

    Kurzzusammenfassung

    Die Stadt Goslar plant die Sanierung der Sporthalle am Kulturmarktplatz für rund 4.350.000,00 €. Dieser Grundsatzbeschluss sieht vor, dass die Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen von der Genehmigung von Fördermitteln aus dem Bundesförderprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ abhängt. Die Stadt erwartet, bis zu 75 % der Kosten als Förderung zu erhalten, was bedeutet, dass der Eigenanteil bei mindestens 1.087.500,00 € liegen würde. Die Sporthalle wurde seit 2017 für den Sportbetrieb gesperrt und weist erhebliche bauliche und technische Mängel auf. Eine umfassende Bestandsanalyse ergab, dass insbesondere die Sanitäranlagen, die Sicherheitsbeleuchtung sowie die Heizung erneuert werden müssen. Des Weiteren sind Barrierefreiheitsmaßnahmen unabdingbar, um die Nutzung für alle Bürgerinnen und Bürger zu ermöglichen. Die geplanten Maßnahmen sollen die Bedingungen für den Schul- und Vereinssport erheblich verbessern, da die bisherige Sporthalle der Goetheschule unzureichend ist. Durch die Wiederinbetriebnahme der Halle können auch neue Angebote für Sportvereine geschaffen werden. Ein Aufzug zur barrierefreien Erschließung der Umkleiden und Duschen ist Teil des Planes. Insgesamt könnte die Sanierung die Teilhabe und Chancengleichheit im Sport erhöhen. Die notwendigen Anträge auf Fördermittel müssen bis zum 15. Januar 2026 eingereicht werden.

    Warum ist das wichtig?

    Die Sanierung soll die Bedingungen für den Schul- und Vereinssport verbessern und somit die sportliche Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger fördern.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/011
    • Thema: Sanierung der Sporthalle Kulturmarktplatz
    • Betroffene: Schülerinnen und Schüler, Sportvereine, Bürgerinnen und Bürger
    • Kosten/Haushalt: Die geschätzten Kosten für die Sanierung belaufen sich auf etwa 4.350.000,00 €, mit einem Eigenanteil von mindestens 1.087.500,00 € für die Stadt Goslar.

    Offene Fragen

    • Wie hoch sind die genauen Kosten, die nicht förderfähig sind?
    • Welche konkreten Maßnahmen werden im Detail bei der Sanierung umgesetzt?

    Unsicherheiten

    • Ob die Fördermittel tatsächlich bewilligt werden und in welcher Höhe.

    Mehr zum Thema Sanierung städtischer Gebäude

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  • 2026/025 – Vorlage – Wirtschaftsplan 2026 für das Goslarer Gebäude Management

    Vorgangsnummer: 2026/025

    Kurzzusammenfassung

    Der Wirtschaftsplan 2026 für das Goslarer Gebäude Management (GGM) sieht Erträge in Höhe von 16.036.645 € und Aufwendungen von 16.933.950 € vor. Im Vermögensplan sind Einnahmen und Ausgaben jeweils auf 7.745.200 € festgelegt. Der Plan enthält keine Kredite zur Finanzierung des Vermögensplans, jedoch einen Höchstbetrag für Liquiditätskredite von 1.000.000 €. Der Rat der Stadt Goslar will den Wirtschaftsplan in einer Sitzung am 3. März 2026 beschließen. Die Einnahmen sinken voraussichtlich leicht, während die Kostensteigerungen bei Heizung, Strom und Gebäudereinigungen einkalkuliert sind. Die Gesamtausgaben sind damit höher als die Erträge, was zu einem Jahresfehlbetrag von 897.305 € führt. Für die Instandhaltung der betriebseigene Immobilien sind 2.500.000 € eingeplant. Der Plan sieht eine Entnahme aus der zweckgebundenen Rücklage in Höhe von 900.000 € vor. Insgesamt wird dem GGM damit ein Unternehmensergebnis von 2.695 € erwartet. Die zukünftige Steuer- und Gebührenentwicklung bleibt unsicher, da veränderte gesetzliche Vorgaben und wirtschaftliche Rahmenbedingungen berücksichtigt werden müssen. Für die Bürger könnte dies Auswirkungen auf die Entwicklung öffentlicher Leistungen und Angebote haben.

    Warum ist das wichtig?

    Die Planung könnte die Entwicklung öffentlicher Angebote und Dienstleistungen beeinflussen.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/025
    • Thema: Wirtschaftsplanung für das Jahr 2026
    • Betroffene: Stadtverwaltung Goslar, Bürgerinnen und Bürger
    • Kosten/Haushalt: Es werden keine neuen Kredite eingeplant; die Aufwendungen übersteigen die Erträge, was einen Jahresfehlbetrag von 897.305 € bedeutet.

    Offene Fragen

    • Konkrete Auswirkungen des Jahresfehlbetrags auf zukünftige Gebühren und Leistungen
    • Welche Maßnahmen sind geplant, falls die Rücklage nicht ausreicht?
    • Wie wirkt sich der Verzicht auf neue Kredite im Vermögensplan praktisch aus?
    • Wie werden die 2.500.000 € Instandhaltung priorisiert verteilt?
    • Worin besteht der Plan zur Reduktion der Aufwendungen für Heizung, Strom und Reinigung?
    • Sind Nachsteuerungen des Haushalts möglich, falls Steuer- oder Gebührenentwicklung abweicht?

    Unsicherheiten

    Keine besonderen Unsicherheiten im Kurztext benannt.

    Mehr zum Thema Sanierung städtischer Gebäude

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  • 2026/024 – Vorlage – Goslar Marketing GmbH (GMG); Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2026

    Vorgangsnummer: 2026/024

    Kurzzusammenfassung

    In der Vorlage handelt es sich um den Wirtschaftsplan der Goslar Marketing GmbH (GMG) für das Jahr 2026, der zur Kenntnis genommen werden soll. Die Stadt Goslar plant, für dieses Geschäftsjahr einen Verlust von bis zu 1.150.000 EUR an die GMG zu übernehmen. Dies stellt eine Erhöhung gegenüber dem Vorjahr um 82.000 EUR dar. Für die Umsetzung dieser finanziellen Unterstützung sind die entsprechenden Haushaltsmittel im Haushaltsplan 2026 veranschlagt. Der Wirtschaftsplan sieht sowohl Erträge als auch Aufwendungen in Höhe von jeweils 2.684.500 EUR vor. Es ist unklar, ob und inwiefern die Stadt im Folgejahr mit einer Steuernachzahlung rechnen muss. Zudem wird darauf hingewiesen, dass der Aufsichtsrat der GMG den Wirtschaftsplan bereits empfohlen hat, jedoch die Zustimmung der Gesellschafterversammlung der GMG erforderlich ist. Es gibt zudem keine genauen Angaben zu Kosten und konkreten Erträgen in diesem Jahr, die für eine vollständige Bewertung notwendig sind. Insgesamt könnte die Vorlage Auswirkungen auf die städtischen Finanzen und die touristischen Aktivitäten in Goslar haben. Die Bürgerinnen und Bürger könnten durch eine mögliche Steuernachzahlung und die damit verbundenen Verhandlungen mit der Finanzverwaltung betroffen sein.

    Warum ist das wichtig?

    Die Vorlage hat potenzielle Auswirkungen auf die finanziellen Zuweisungen der Stadt und indirekt auf das touristische Angebot in Goslar.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/024
    • Thema: Wirtschaftsplan der Goslar Marketing GmbH für 2026
    • Betroffene: Stadt Goslar, Goslar Marketing GmbH
    • Kosten/Haushalt: Es ist vorgesehen, dass die Stadt Goslar im Haushaltsplan 2026 eine Verlustübernahme in Höhe von 1.150.000 EUR veranschlagt.

    Offene Fragen

    • Keine detaillierte Aufschlüsselung der geplanten Erträge 2026 im Wirtschaftsplan.
    • Unklar, in welchem Umfang eine mögliche Steuernachzahlung durch das Finanzamt ansteht.
    • Unklar, welche Entscheidungen die Gesellschafterversammlung zur Zustimmung beeinflussen.
    • Keine nachvollziehbare Darstellung, wie die veranschlagten Haushaltsmittel konkret eingesetzt werden.

    Unsicherheiten

    • Die genauen Erträge für 2026 sind unklar.
    • Die Konsequenzen einer potenziellen Steuernachzahlung sind nicht absehbar.

    Mehr zum Thema Wirtschaftsplan

    Quelle

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