Vorlagen

Hier veröffentliche ich die Vorlagen der Stadt Goslar. Quelle ist das ALLRIS System. Es wird eine Kurzzusammenfassung erstellt, welche aber nicht den Anspruch auf Vollständigkeit erhebt, aber einen guten Überblick geben soll und natürlich auch von meinen persönlichen Schwerpunkten geprägt ist. Für die Zusammenfassungen setzte ich aktiv KI ein.

  • 2026/241 – Antrag öffentlich aus der Politik – Antrag zur Kernsanierung des Liebesbankweges bis 2028: Barrierefreiheit, Neukonzeptionierung der Beschilderung, Verankerung eines laufenden Pflegeplans und (Teil-)Nutzung des Uni-Konzepts zur Auerhahnkaskade; Ortsratsmitglied Hagen Maximilian Kühl vom 11.08.2026

    Vorgangsnummer: 2026/241

    Kurzzusammenfassung

    In dieser Beschlussvorlage wird ein Antrag zur umfassenden Kernsanierung des Liebesbankweges bis 2028 vorgestellt. Der Ortsrat Hahnenklee-Bockswiese fordert, ein Sanierungs- und Entwicklungskonzept zu erstellen, um den Premium-Status des Wanderweges zu sichern. Wichtige Punkte umfassen die Verbesserung der Barrierefreiheit, die Überarbeitung von Beschilderungen und die Einrichtung eines kontinuierlichen Pflegeplans. Für das kommende Haushaltsjahr sollen 15.000 € an Planungsmitteln bereitgestellt werden. In den Jahren 2027 und 2028 wird ein Investitionsvolumen zwischen 100.000 € und 150.000 € eingeplant. Die Verwaltung soll auch mögliche Förderprogramme zur Co-Finanzierung prüfen. Der Liebesbankweg, der 2007 eröffnet wurde, ist derzeit in einem schlechten Zustand und benötigt dringend eine Grundsanierung. Dieser Antrag könnte positiv zur Erhaltung eines wichtigen Naherholungsgebiets für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt beitragen. Es bleibt jedoch unklar, wie konkret die zeitliche Planung und die Umsetzung der Maßnahmen erfolgen sollen.

    Warum ist das wichtig?

    Die Sanierung könnte die Qualität des Liebesbankweges erheblich verbessern und einen positiven Einfluss auf die Naherholung der Bürgerinnen und Bürger haben.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/241
    • Thema: Kernsanierung des Liebesbankweges bis 2028
    • Betroffene: Ortsrat Hahnenklee-Bockswiese, Stadtverwaltung, Bürgerinnen und Bürger
    • Kosten/Haushalt: Für die Sanierung sind 15.000 € im Haushaltsplan 2027 eingeplant, zusätzlich sind 100.000 € bis 150.000 € in den Jahren 2027 und 2028 vorgesehen.

    Offene Fragen

    • Wie konkret sind die zeitlichen Abläufe für die Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen?
    • Gibt es weitere Details zu den vorgesehenen Förderprogrammen?

    Unsicherheiten

    • Unklare zeitliche Abläufe.
    • Unbehandelte Details zu Förderprogrammen.

    Mehr zum Thema Kernsanierung Liebesbankweg

    Quelle

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  • 2026/243 – Antrag öffentlich aus der Politik – Resolution „Lehren aus den B241-Sperrungen ziehen: Frühzeitige Festlegung bürger- und tourismusfreundlicher Rahmenbedingungen für die Grundsanierung 2028“; Ortsratsmitglied Hagen Maximilian Kühl vom 11.08.2026

    Vorgangsnummer: 2026/243

    Kurzzusammenfassung

    Der Ortsrat von Hahnenklee hat einen Antrag eingereicht, um die Stadtverwaltung aufzufordern, Einfluss auf die geplante Grundsanierung der B241 im Jahr 2028 zu nehmen. Die Resolution enthält mehrere Forderungen, darunter ein Verbot von Vollsperrungen während der Schulferien und der touristischen Hauptsaison. Ferner wird ein funktionsfähiges Umleitungskonzept gefordert, um Engpässe zu vermeiden und Störungen im Verkehr zu minimieren. Der Antrag sieht weiter eine bevorzugte Verkehrsführung während der Bauzeit vor, um die Erreichbarkeit für Pendler, Anwohner und Gäste sicherzustellen. Die Verwaltung soll im IV. Quartal 2027 über den Verhandlungsstand berichten. Wichtige Punkte sind die Minimierung der Bauzeiten sowie Maßnahmen zur Vermeidung von Parallelbaustellen. Die Resolution spiegelt die Erkenntnis wider, dass öffentliche Einflussnahme notwendig ist, um die Belange der Bürger zu schützen. Es gibt jedoch keine konkreten Angaben zu Kosten oder Ressourcen. Unsicherheiten bestehen hinsichtlich der Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen und der tatsächlichen Einflussmöglichkeiten der Stadt. Die Bürgerinnen und Bürger könnten von verringerten Behinderungen im Verkehr profitieren, dennoch bleibt unklar, wie die vorgeschlagenen Maßnahmen konkret umgesetzt werden.

    Warum ist das wichtig?

    Die vorgeschlagenen Maßnahmen könnten dazu beitragen, Verkehrshindernisse während der Bauzeit zu verringern und die Erreichbarkeit in der Region zu verbessern.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/243
    • Thema: Einflussnahme auf die Grundsanierung der B241
    • Betroffene: Ortsrat Hahnenklee, Stadtverwaltung Goslar, Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Landkreis Goslar, Pendler, Anwohner, Gäste
    • Kosten/Haushalt: Im Dokument sind keine konkreten Angaben zu Kosten oder Haushaltsmitteln enthalten.

    Offene Fragen

    • Wie wird das Umleitungskonzept konkret aussehen?
    • Welche finanziellen Mittel sind für die Umsetzung der Forderungen notwendig?
    • Wie wird die Stadtverwaltung sicherstellen, dass die NLStBV die Forderungen berücksichtigt?
    • Gibt es einen konkreten Zeitplan für die Umsetzung der Maßnahmen?

    Unsicherheiten

    • Wie wird das Umleitungskonzept konkret aussehen?
    • Wie kann der Einfluss auf die NLStBV gesichert werden?

    Mehr zum Thema Verkehrssperrungen

    Quelle

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  • 2026/249 – Antrag öffentlich aus der Politik – Antrag „Empfehlung des Ortsrates an den Rat der Stadt Goslar für einen Grundsatzbeschluss & Mittelbereitstellung zur Errichtung einer ganzjährig nutzbaren, überdachten Kurparkbühne (10 × 6 m) mit integriertem Backstage-Bereich im Kurpark Hahnenklee unter Einbindung der HTG GmbH, Einpassung in das neue Kurhauskonzept sowie Beantragung von Fördermitteln“; Ortsratsmitglied Hagen Maximilian Kühl vom 12.08.2026

    Vorgangsnummer: 2026/249

    Kurzzusammenfassung

    Der Ortsrat Hahnenklee-Bockswiese hat einen Antrag an den Rat der Stadt Goslar gestellt, um die Errichtung einer überdachten Kurparkbühne im Kurpark Hahnenklee zu empfehlen. Der Antrag umfasst einen Grundsatzbeschluss und eine Mittelbereitstellung zur Realisierung der Bühne, die eine Größe von 10 mal 6 Metern haben soll. Diese Bühne soll einen wettergeschützten Backstage-Bereich integriert bekommen und wird unter Berücksichtigung der HTG GmbH geplant. Die Verwaltung wird beauftragt, den Standort und die Ausführung der Planung zu optimieren, um die Kapazität für Großveranstaltungen von mehreren tausend Besuchern zu gewährleisten. Außerdem soll ein Konzept zur Pacht und Vermarktung entwickelt werden, um die Nutzung effizient zu gestalten. Es sind Fördermittel in Höhe von bis zu 70 % der Kosten angestrebt, wodurch städtische Kosten in Höhe von ca. 52.500 Euro aus Kurbeitragsmitteln eingesetzt werden sollen. Die Gesamtkosten für die Bühne belaufen sich auf etwa 175.000 Euro. Der Antrag zielt darauf ab, den Kurpark als Veranstaltungsort zu stärken, um unterschiedliche kulturelle und sportliche Events ganzjährig und wetterfest durchführen zu können. Offene Fragen betreffen die genauen Kosten, die finale Genehmigung der Fördermittel sowie die Details des Betreiberkonzepts. Unsicherheiten liegen hinsichtlich der endgültigen Zustimmung der Stadtverwaltung und möglicherweise erforderlicher weiterer Genehmigungen für den Bau.

    Warum ist das wichtig?

    Die geplante Bühne soll die Veranstaltungsmöglichkeiten im Kurpark erweitern und eine attraktive Infrastruktur für kulturelle sowie sportliche Events schaffen.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/249
    • Thema: Errichtung einer überdachten Kurparkbühne im Kurpark Hahnenklee
    • Betroffene: Ortsrat Hahnenklee-Bockswiese, Rat der Stadt Goslar, HTG GmbH, Stadtverwaltung, Veranstalter, Besucher
    • Kosten/Haushalt: Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 175.000 Euro, wovon etwa 52.500 Euro als städtischer Eigenanteil eingeplant sind.

    Offene Fragen

    • Details der Förderung und Genehmigungen fehlen.
    • Konkretes Betreiberkonzept ist noch nicht ausgearbeitet.
    • Genauere Kostenkalkulation muss klargestellt werden.

    Unsicherheiten

    • Keine Informationen zur endgültigen Zustimmung der Stadtverwaltung.
    • Unklarheit über den Zeitplan für die Umsetzung.

    Mehr zum Thema Hahnenklee

    Quelle

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  • 2026/257-01 – Mitteilung – Beantwortung der Anfrage zum BAU „Baumpflegearbeiten in der Hochphase der Brut- und Setzzeit im LSG GS 00024“ Ratsherr Henning Wehrmann vom 16.08.2026

    Vorgangsnummer: 2026/257-01

    Bezug zu vorherigen Vorgängen

    Dieser Vorgang gehört zur Vorgangskette 2026/257.

    Der Ausgangsvorgang wird unter der Nummer 2026/257 geführt.

    Kurzzusammenfassung

    In dieser Mitteilung beantwortet die Stadtverwaltung die Fragen des Ratsherrn Henning Wehrmann zu Baumpflegearbeiten im Stadtpark während der Brut- und Setzzeit. Die Maßnahmen fanden im April 2026 im Landschaftsschutzgebiet LSG GS 00024 statt. Die Stadt konnte bestätigen, dass eine Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde nicht erforderlich war, da die durchgeführten Arbeiten rechtlich zulässig waren und die Anforderungen an den Artenschutz eingehalten wurden. Konkret wurden zwei Bäume, eine Weide und eine Buche, aufgrund von akuten Gefahren für die Verkehrssicherheit bearbeitet. Diese hatten gravierende Schäden, die eine frühzeitige Intervention notwendig machten. Für die Baumpflegearbeiten sind die Kosten von der Stadt Goslar zu tragen, da die Maßnahmen auf städtischem Grund stattfanden. Die Arbeiten dienen der Sicherheit von Bürgerinnen und Bürgern im Stadtpark, insbesondere von Kindern, die diesen Bereich häufig nutzen. Es bleiben jedoch Fragen offen, insbesondere hinsichtlich der genauen Ausgestaltung und der Kommunikation über die Arbeiten. Bisher gibt es keine Angaben über spezielle Kosten oder vertragliche Regelungen für die Dienstleistungen.

    Warum ist das wichtig?

    Die Baumpflegearbeiten sollen die Verkehrssicherheit für Bürgerinnen und Bürger, insbesondere für Kinder, gewährleisten.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/257-01
    • Thema: Baumpflegearbeiten im Stadtpark während gehobener Brut- und Setzzeit
    • Betroffene: Stadtverwaltung, Bürgerinnen und Bürger, Schulkinder
    • Kosten/Haushalt: Die Kosten für die Baumpflegearbeiten sind von der Stadt Goslar zu tragen, da die Maßnahmen auf städtischen Flächen durchgeführt wurden.

    Offene Fragen

    • Wie wird die Kommunikation über solche Arbeiten in Zukunft sichergestellt?
    • Welche speziellen vertraglichen Regelungen bestehen für die Baumpflegefirmen?

    Unsicherheiten

    Keine besonderen Unsicherheiten im Kurztext benannt.

    Quelle

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  • 2026/260 – Mitteilung – Klage gegen Festsetzung Finanzzuweisung

    Vorgangsnummer: 2026/260

    Kurzzusammenfassung

    Die Stadt Goslar hat eine Mitteilung erstellt, in der es um eine Klage gegen die Festsetzung der Finanzzuweisung gemäß dem Niedersächsischen Gesetz über den Finanzausgleich (NFAG) und der Entschuldungsumlage für das Jahr 2026 geht. Zuvor legte die Stadt hiergegen Widerspruch ein, welcher jedoch vom Landesamt für Statistik Niedersachsen abgelehnt wurde. Nun wurde eine Klage beim Verwaltungsgericht Braunschweig eingereicht. Die Beratungsfolge sieht vor, dass der Ausschuss für Zentrale Dienste und Finanzen am 26.08.2026 darüber beraten wird, gefolgt vom Verwaltungsausschuss am 08.09.2026 und dem Rat der Stadt am 15.09.2026. Betroffen sind insbesondere die Stadtverwaltung und die Bürgerinnen und Bürger, deren finanzielle Situation möglicherweise von dieser Klage beeinflusst wird. Es sind jedoch keine konkreten Kostenangaben im Dokument enthalten. Die Auswirkungen der Klage auf die städtischen Finanzen und daher auf die Bürgerinnen und Bürger sind unklar und bedürfen weiterer Klärung. Dennoch könnte diese Klage bedeutende finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen, die die Stadtentwicklung betreffen. Offene Fragen bestehen hinsichtlich der Details der Klage sowie möglichen zukünftigen finanziellen Herausforderungen für die Stadt. Auch bleibt unklar, wie das Gericht über die Klage entscheiden wird und welche Folgen dies für die Stadt haben könnte.

    Warum ist das wichtig?

    Die Klage könnte bedeutende finanzielle Konsequenzen haben, die die Stadtentwicklung und somit auch die Bürgerinnen und Bürger betreffen.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/260
    • Thema: Klage gegen Finanzzuweisungen der Stadt
    • Betroffene: Stadtverwaltung, Bürgerinnen und Bürger
    • Kosten/Haushalt: Es sind keine konkreten Kostenangaben im Dokument enthalten.

    Offene Fragen

    • Details der Klage
    • Mögliche zukünftige finanzielle Herausforderungen für die Stadt
    • Entscheidung des Gerichts über die Klage und deren Folgen

    Unsicherheiten

    • Unklare Auswirkungen der Klage auf die städtischen Finanzen.
    • Fehlende Informationen über die genaue Art der Finanzzuweisungen.

    Quelle

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  • 2026/261 – Antrag öffentlich aus der Politik – Dringlichkeitsantrag zu „Verkehrsrechtliche Anordnung Nr. 625 / 2026 (Sanierung K 36 / Vollsperrung Hahnenklee) – Sofortige Einleitung von Eilmaßnahmen“; Ortsratsmitglied Hagen Maximilian Kühl vom 18.08.2026

    Vorgangsnummer: 2026/261

    Kurzzusammenfassung

    Die Vorlage ist ein Dringlichkeitsantrag zu verkehrsrechtlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Sanierung der K 36 und der damit verbundenen Vollsperrung des Ortsteils Hahnenklee. Die Maßnahmen sind notwendig, um die Erreichbarkeit während der Vollsperrung, die am 27. August 2026 beginnt, sicherzustellen. Die Verwaltung wird beauftragt, ohne Verzögerung Eilentscheidungen zu treffen und relevante Fachstellen wie den Fachdienst Straßenverkehr, den Bauhof sowie die Polizei einzubinden. Weiterhin soll die Ausweichstrecke über den Birkenweg während der nächtlichen Sperrungen (27./28.08. und 31.08./01.09.2026) für den Anwohner-, Arbeits- und Gästeverkehr freigegeben werden. Der Bauhof wird mit der Überprüfung und Sicherherstellung der Verkehrssicherheit auf dieser Route beauftragt, insbesondere zur Gefahrenstelle am Birkenweg. Zudem soll der ÖPNV-Halt in Bockswiese beibehalten werden, da dieser Ortsteil nicht von der Vollsperrung betroffen ist. Diese unbürokratischen Maßnahmen sollen eine Isolation des Ortsteils Hahnenklee verhindern und eine weiterhin gute Erreichbarkeit garantieren. Es ist unklar, inwiefern die Anordnung finanzielle Mittel benötigt, oder ob Kosten anfallen werden.

    Warum ist das wichtig?

    Die Maßnahmen zielen darauf ab, die Erreichbarkeit des Ortsteils Hahnenklee während der Vollsperrung zu gewährleisten und somit eine Isolation der Bürgerinnen und Bürger zu verhindern.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/261
    • Thema: Dringlichkeitsantrag zu verkehrsrechtlichen Eilmaßnahmen in Hahnenklee
    • Betroffene: Anwohnerinnen und Anwohner von Hahnenklee, Fachdienst Straßenverkehr, Bauhof, Nds. Landesforsten, Polizei, ÖPNV-Betreiber
    • Kosten/Haushalt: Es sind keine Angaben zu Kosten oder Haushaltsmitteln im Dokument enthalten.

    Offene Fragen

    • Welche finanziellen Mittel werden für die Maßnahmen benötigt?
    • Gibt es eine festgelegte Frist für die Umsetzung der Eilmaßnahmen?

    Unsicherheiten

    Keine besonderen Unsicherheiten im Kurztext benannt.

    Mehr zum Thema Verkehrssperrungen

    Quelle

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  • 2026/267 – Vorlage – Bebauungsplan Nr. 124.3 „Energieforschungszentrum“ – Einleitungsbeschluss –

    Vorgangsnummer: 2026/267

    Kurzzusammenfassung

    Die Stadt Goslar plant die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens für das „Energieforschungszentrum“. Der bestehende Bebauungsplan Nr. 124.2 sieht eine maximale Zahl von 200 universitären Studienplätzen vor, was die Entwicklungsmöglichkeiten einschränkt. Der neue Bebauungsplan Nr. 124.3 soll diese Begrenzung aufheben, um eine flexiblere Entwicklung der Bildungs- und Forschungseinrichtungen zu ermöglichen. Der Geltungsbereich bleibt unverändert und umfasst etwa 49.120 Quadratmeter im Stadtteil Steinberg. Damit soll eine bedarfsgerechte Entwicklung des Standorts langfristig gesichert werden, ohne die bestehenden Regelungen in anderen Bereichen zu ändern. Die frühe Beteiligung der Öffentlichkeit sowie zuständiger Behörden ist geplant. Frühzeitig werden die relevanten Umweltschutzbelange geprüft, wobei keine erheblichen Beeinträchtigungen erwartet werden. Die Verwaltung empfiehlt die Fortschreibung des Verfahrens. Diese Entscheidung hat keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt, da bereits Mittel eingeplant sind. Die Vorlage hat praktische Relevanz für die Zukunft des Bildungsstandorts, könnte jedoch auch die Verkehrsinfrastruktur betreffen. Einige Details zum genauen Zeitplan und den spezifischen Abläufen im weiteren Verfahren bleiben derzeit unklar.

    Warum ist das wichtig?

    Die Vorlage hat praktische Relevanz für die Zukunft des Bildungsstandorts und könnte die Verkehrsinfrastruktur betreffen.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/267
    • Thema: Einleitung des Bebauungsplanverfahrens für das Energieforschungszentrum
    • Betroffene: Stadtverwaltung, Anwohnerinnen und Anwohner, Studierende
    • Kosten/Haushalt: Die Entscheidung hat keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt, da bereits Mittel eingeplant sind.

    Offene Fragen

    • Detailierte Informationen zum genauen Zeitplan des Verfahrens.
    • Genauere Abläufe im Zusammenhang mit der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung.

    Unsicherheiten

    Keine besonderen Unsicherheiten im Kurztext benannt.

    Quelle

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  • 2026/268 – Vorlage – Jahresabschluss 2025 für das Goslarer Gebäude Management

    Vorgangsnummer: 2026/268

    Kurzzusammenfassung

    In dieser Beschlussvorlage wird der Jahresabschluss 2025 des Goslarer Gebäudemanagements behandelt. Der Jahresabschluss schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 132.012,02 €. Dieser Fehlbetrag wird durch eine Entnahme aus der zweckgebundenen Rücklage gedeckt. Die Prüfung des Jahresabschlusses durch die BRS Treuhand GmbH ergab, dass dieser den Vorschriften entspricht und es keine Beanstandungen gab. Die Bilanzsumme ist im Vergleich zum Vorjahr um 211.000 € gesunken, was vor allem auf einen Rückgang der liquiden Mittel zurückzuführen ist. In 2025 kam es zu verschiedenen baulichen Maßnahmen, unter anderem zu einem Teil des Projektes ‚Kaiserpfalzquartier‘, was zu einer Vermögensverschiebung von 363.000 € führte. Die Personalkosten verringerten sich um 489.000 € auf 2.645.000 €, was insbesondere auf den Übergang der Schulhausmeister zur Stadtverwaltung zurückzuführen ist. Zudem stiegen die Ausgaben für Strom, Gas und Wasser im Vergleich zum Vorjahr. Aufgrund des Jahresfehlbetrages ist eine geringere Entnahme aus der Rücklage erforderlich als ursprünglich geplant. Der Betriebsausschuss sowie der Rat der Stadt Goslar müssen den Jahresabschluss noch prüfen und bestätigen. Die Vorlage bietet eine transparente Darstellung der finanziellen Lage des Gebäudemanagements für Bürgerinnen und Bürger.

    Warum ist das wichtig?

    Die Vorlage bietet eine transparente Darstellung der finanziellen Lage, die für Bürgerinnen und Bürger von Interesse ist.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/268
    • Thema: Jahresabschluss 2025 des Goslarer Gebäudemanagements
    • Betroffene: Goslarer Gebäude Management, Betriebsleiter, Betriebsausschuss der Stadt Goslar, Rat der Stadt Goslar
    • Kosten/Haushalt: Der Jahresfehlbetrag beträgt 132.012,02 €, dessen Deckung über eine Entnahme aus der Rücklage erfolgt.

    Offene Fragen

    • Bestätigung des Jahresabschlusses durch den Rat der Stadt Goslar
    • Prüfung durch den Betriebsausschuss

    Unsicherheiten

    • Unklar bleibt, wie die Rücklagen langfristig gesichert werden.
    • Mangelnde Transparenz über die Regelungen nach dem Jahresabschluss.

    Mehr zum Thema Sanierung städtischer Gebäude

    Quelle

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  • 2026/242-01 – Mitteilung – Beantwortung der Anfrage „Stadtteilbezogenen Aufschlüsselung der Einnahmen und Reinvestitionen im Kurort Hahnenklee-Bockswiese sowie zum strukturellen Vergleich mit der Altstadt/Innenstadt Goslar unter anderem zur Dokumentation der Sonderstellung (§ 6 Eingliederungsvertrag)“; Ortsratsmitglied Hagen Maximilian Kühl vom 11.08.2026

    Vorgangsnummer: 2026/242-01

    Bezug zu vorherigen Vorgängen

    Dieser Vorgang gehört zur Vorgangskette 2026/242.

    Der Ausgangsvorgang wird unter der Nummer 2026/242 geführt.

    Kurzzusammenfassung

    In dieser Mitteilung beantwortet die Stadtverwaltung eine Anfrage zur Aufschlüsselung der Einnahmen und Reinvestitionen im Kurort Hahnenklee-Bockswiese. Der Antrag stammt vom Ortsratsmitglied Hagen Maximilian Kühl und zielt darauf ab, Informationen über die finanziellen Erträge aus der Zweitwohnungssteuer, den Kur- und Tourismusbeiträgen sowie der Gewerbesteuer zu liefern. Die Verwaltung liefert aggregierte Daten für die letzten drei Jahre, kann jedoch keine exakten Zahlen für Parkgebühren und Verwarnungsgelder nennen, da diese aufgrund des hohen Aufwands nicht ermittelbar sind. Darüber hinaus wird die Verteilung der Übernachtungen und Bettenkapazitäten zwischen Hahnenklee und der Altstadt/Goslar angesprochen, doch eine detaillierte Erfassung erfordert einen unverhältnismäßig hohen Aufwand. Im Hinblick auf Reinvestitionen wird angegeben, dass Mittel aus den Einnahmen in den Erhalt und die Weiterentwicklung der Infrastruktur fließen, die genaue Höhe der Aufwendungen ist jedoch schwer quantifizierbar. Die Erträge aus dem Tourismus reflektieren die wirtschaftliche Bedeutung von Hahnenklee, der jährlich fast 500.000 Übernachtungen hat. Die Mitteilung verdeutlicht die Notwendigkeit, die Sonderstellung des Stadtteils im Rahmen des Eingliederungsvertrags zu dokumentieren, und hinterlässt einige offene Fragen zur genauen finanziellen Verteilung und Nutzung der Mittel im Ortsteil.

    Warum ist das wichtig?

    Die Mitteilung hat potenzielle Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bürger, indem sie Informationen über die wirtschaftliche Situation in Hahnenklee bereitstellt, die für zukünftige Entwicklungen relevant sein könnten.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/242-01
    • Thema: Aufschlüsselung der Einnahmen im Kurort Hahnenklee
    • Betroffene: Stadtverwaltung, Ortsratsmitglied Hagen Maximilian Kühl, Bürgerinnen und Bürger von Hahnenklee
    • Kosten/Haushalt: Im bereitgestellten Text sind keine konkreten Kostenangaben oder Haushaltsmittel enthalten.

    Offene Fragen

    • Genauere Zahlen zu den Parkgebühren und Verwarnungsgeldern.
    • Detailierte Erfassung der Übernachtungen und Bettenkapazitäten für Hahnenklee.
    • Konkrete Höhe der Reinvestitionen in die Infrastruktur des Ortsteils.

    Unsicherheiten

    • Das Fehlen detaillierter Daten zu den Erträgen sorgt für Verwirrung.

    Quelle

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  • 2026/271 – Vorlage – Betriebskostenzuschüsse an die Goslarer Sportvereine im Haushaltsjahr 2026

    Vorgangsnummer: 2026/271

    Kurzzusammenfassung

    Die Stadt Goslar plant im Rahmen einer Beschlussvorlage, den Sportvereinen im Haushaltsjahr 2026 Betriebskostenzuschüsse in Höhe von 25% der zuschussfähigen Ausgaben zu gewähren. Diese Zuschüsse sollen rückwirkend für das bereits abgelaufene Jahr 2025 ausgezahlt werden und betreffen die Sportvereine, deren Anträge den erforderlichen Betrag von 2.500,00 € übersteigen. Die finanzielle Unterstützung wird sich auf drei spezifische Vereine belaufen: den Goslarer Tennis-Club 72 e. V. mit 3.382,34 €, den SV Glückauf Rammelsberg e. V. mit 4.993,52 € und den MTV Goslar e. V. mit 13.840,84 €. Die Gesamtzuschüsse belaufen sich somit auf 22.216,70 € und sind im Produkt 424-01 Sportförderung des Haushalts 2026 verankert. Da jedoch noch nicht alle Rechnungsunterlagen vorliegen, ist die endgültige Aufstellung der Zuschüsse noch nicht vollständig. Die Stadt plant, die weiteren Zuschüsse zu genehmigen, sobald die jeweiligen Unterlagen der übrigen Vereine eingereicht werden. Dies könnte die Auszahlung der Gelder verzögern. Für die betroffenen Sportvereine ist eine zeitnahe Auszahlung der bereits geprüften Unterlagen vorgesehen. Insgesamt wird damit eine Förderung des Sports in Goslar angestrebt, die die finanzielle Lage der Vereine stabilisieren soll.

    Warum ist das wichtig?

    Die Vorlage zielt darauf ab, die finanziellen Rahmenbedingungen für die Goslarer Sportvereine zu verbessern, was indirekte Vorteile für die sportliche Betätigung der Bürgerinnen und Bürger mit sich bringen könnte.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/271
    • Thema: Betriebskostenzuschüsse für Goslarer Sportvereine
    • Betroffene: Goslarer Tennis-Club 72 e. V., SV Glückauf Rammelsberg e. V., MTV Goslar e. V.
    • Kosten/Haushalt: Die erforderlichen Mittel sind im Haushalt 2026 im Produkt 424-01 Sportförderung bereitgestellt.

    Offene Fragen

    • Unvollständige Rechnungsunterlagen der weiteren Vereine, die möglicherweise Zuschüsse erhalten.

    Unsicherheiten

    • Unklarheit über die endgültige Höhe der Zuschüsse.
    • Ungewissheit, ob alle Unterlagen rechtzeitig eingehen werden.

    Mehr zum Thema Zuschüsse

    Quelle

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