Vorlagen

Hier veröffentliche ich die Vorlagen der Stadt Goslar. Quelle ist das ALLRIS System. Es wird eine Kurzzusammenfassung erstellt, welche aber nicht den Anspruch auf Vollständigkeit erhebt, aber einen guten Überblick geben soll und natürlich auch von meinen persönlichen Schwerpunkten geprägt ist. Für die Zusammenfassungen setzte ich aktiv KI ein.

  • 2026/191 – Mitteilung – Beantwortung des Nds. Ministeriums für Inneres, Sport und Digitalisierung zur Eingabe der Gruppe Grüne PARTEI 42 des Rates der Stadt Goslar vom 02.10.2025

    Vorgangsnummer: 2026/191

    Kurzzusammenfassung

    Die Stadt Goslar hat eine Mitteilung veröffentlicht, die die Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres, Sport und Digitalisierung zur Anfrage der Gruppe Grüne PARTEI 42 vom 02.10.2025 enthält. Diese Anfrage bezog sich auf die Abstimmungsreihenfolge von Ratsanträgen. Die Antwort des Ministeriums wird dem Rat zur Kenntnis gegeben, um mehr Transparenz in diesem Verwaltungsprozess zu schaffen. Gleichzeitig wird erwähnt, dass in der Überarbeitung der Geschäftsordnung eine präzisere Regelung zur Abstimmung angestrebt wird. Dies könnte dazu beitragen, dass zukünftige Abstimmungen klarer und einheitlicher erfolgen. Damit soll das Verständnis für die Abläufe im Stadtrat verbessert werden. Ob und wann diese Änderungen tatsächlich umgesetzt werden, bleibt unklar. Die Mitteilung wird in einer Sitzung des Rates am 30.06.2026 besprochen. Diese Information könnte für die Fraktionen und die Öffentlichkeit von Interesse sein, bleibt jedoch in ihrer direkten Bürgerwirkung begrenzt. Weitere Informationen zu finanziellen Aspekten oder spezifischen Kosten sind in diesem Dokument nicht enthalten. Fragen zur genauen Ausgestaltung und zeitlichen Umsetzung bleiben offen.

    Warum ist das wichtig?

    Die Auswirkungen auf Bürgerinnen und Bürger sind begrenzt, da die Mitteilung hauptsächlich die internen Abläufe im Rat betrifft.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/191
    • Thema: Beantwortung einer Anfrage zu Abstimmungsprozessen im Rat
    • Betroffene: Grüne PARTEI 42, Rat der Stadt Goslar
    • Kosten/Haushalt: Im Dokument sind keine Angaben zu Kosten oder Haushaltsmitteln enthalten.

    Offene Fragen

    • Wann wird die neue Regelung zur Abstimmungsreihenfolge konkret umgesetzt?
    • Welche konkreten Änderungen sind in der Überarbeitung der Geschäftsordnung vorgesehen?

    Unsicherheiten

    • Die genaue Umsetzung und die Fristen sind unklar.
    • Es bleibt offen, was die konkreten Änderungen beinhalten werden.

    Quelle

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  • 2026/187 – Vorlage – Änderung des § 32 Abs. 4 Buchstabe d) der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Goslar vom 24.06.2025; Hier: Beteiligung des Altstadtforums im Ausschuss für Wirtschaft

    Vorgangsnummer: 2026/187

    Kurzzusammenfassung

    In der Vorlage zur Sitzung am 30.06.2026 wird eine Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Goslar vorgeschlagen. Diese betrifft die Beteiligung des Altstadtforums als Sachverständige im Ausschuss für Wirtschaft. Mit der Änderung sollen mehrere Organisationen, darunter das Altstadtforum und weitere Wirtschaftsvertreter, zu den Ausschusssitzungen eingeladen werden. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Innenstadt und Altstadt attraktiver zu gestalten und die Bedürfnisse verschiedener Zielgruppen zu berücksichtigen. Die Initiative soll helfen, unterschiedliche Perspektiven zu bündeln und Ideen zu entwickeln, um der Innenstadt auch in Zukunft eine hohe Aufenthaltsqualität zu verleihen. Die Änderung tritt am 30.06.2026 in Kraft. Details zu Kosten oder spezifischen Haushaltsmitteln werden in der Vorlage nicht genannt, sodass hierzu keine Informationen vorliegen. Die praktische Bedeutung dieser Änderung könnte eine verbesserte Einbindung von Bürger- und Wirtschaftsvertretern in die städtische Entwicklung haben. Offen bleibt, ob es spezielle Vorgaben zur Ausgestaltung der Zusammenarbeit geben wird. Ebenso sind mögliche Herausforderungen oder Bedenken der Beteiligten nicht näher ausgeführt.

    Warum ist das wichtig?

    Die Änderung könnte die Mitbestimmung von Bürger- und Wirtschaftsvertretern in der Stadtentwicklung stärken.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/187
    • Thema: Änderung der Geschäftsordnung zur Einbindung des Altstadtforums
    • Betroffene: Altstadtforum, Wirtschaftsvertreter, Stadtverwaltung
    • Kosten/Haushalt: Im Dokument sind keine Angaben zu Kosten oder Haushaltsmitteln enthalten.

    Offene Fragen

    • Welche spezifischen Vorgaben zur Zusammenarbeit wird es geben?
    • Gibt es Bedenken oder Herausforderungen seitens der Beteiligten?

    Unsicherheiten

    • Details zu Kosten oder spezifischen Haushaltsmitteln fehlen.
    • Unklar bleibt, welche Vorgaben zur Zusammenarbeit mit dem Altstadtforum tatsächlich gelten werden.

    Mehr zum Thema Bürgerbeteiligung

    Quelle

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  • 2026/189 – Antrag öffentlich aus der Politik – Dringlichkeitsantrag: Wirtschaftsverträgliche Alternativen zur Vollsperrung der B241 durchsetzen – Verkehrstechnische Einkesselung von Hahnenklee-Bockswiese und planerischen Notstand verhindern; SPD-Ortsratsfraktion und Ortsratsmitglied Hans-Heinrich Wiebe vom 04.06.2026

    Vorgangsnummer: 2026/189

    Kurzzusammenfassung

    Die SPD-Ortsratsfraktion und Ortsratsmitglied Hans-Heinrich Wiebe haben einen Dringlichkeitsantrag gestellt, um wirtschaftsverträgliche Alternativen zur geplanten Vollsperrung der B241 zwischen dem Auerhahn und Goslar einzufordern. Die geplante vierwöchige Sperrung während der Hauptreisezeit könnte erhebliche Verkehrsprobleme verursachen und gefährdet die Infrastruktur in Hahnenklee-Bockswiese. Der Antrag fordert die Stadtverwaltung auf, die verkehrsbehördliche Zustimmung zur Sperrung zu versagen, bis alternative Lösungsvorschläge wie eine halbseitige Sperrung oder die Entflechtung von Baustellen vorgelegt werden. Dies ist besonders wichtig, da die gleichzeitige Sanierung der L515 in Langelsheim zu einer Verdopplung der regulären Fahrtzeiten führen könnte. Der Antrag weist darauf hin, dass diese Verzögerungen nicht nur den Verkehrsfluss, sondern auch die wirtschaftliche Existenz lokaler Betriebe, die auf den Tourismus angewiesen sind, gefährden. Zudem wird die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in Frage gestellt, da im Falle eines Notfalls Rettungsfahrzeuge in Staus stecken bleiben könnten. Die Schaffung eines unzumutbaren Engpasses könnte zum Zusammenbruch der Grundversorgung und untragbaren Bedingungen für Pendler führen. Der Ortsrat fordert daher eine geschlossene Unterstützung des Stadtrates, um diese Herausforderungen zu bewältigen.

    Warum ist das wichtig?

    Die Vorlage kann Auswirkungen auf Bürgerinnen und Bürger, Verwaltungshandeln oder politische Entscheidungen in Goslar haben.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/189
    • Thema:
    • Betroffene:
    • Kosten/Haushalt:

    Offene Fragen

    • Welche Frist hat die Stadtverwaltung gegenüber der Niedersächsischen Landesbehörde gesetzt?
    • Gibt es geprüfte Unterlagen für eine halbseitige Sperrung mit Ampelregelung auf der B241?
    • Wie wird die Koordination zwischen B241-Maßnahme und L515-Sanierung in Langelsheim formal sichergestellt?

    Unsicherheiten

    Keine besonderen Unsicherheiten im Kurztext benannt.

    Mehr zum Thema Verkehrssperrungen

    Quelle

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  • 2026/190 – Anfrage öffentlich aus der Politik – Anfrage „Existenzbedrohende Vollsperrung der B241 bei zeitgleicher Sanierung der L515 – Fahrtzeitkollaps und drohender Infrastrukturkollaps für Hahnenklee-Bockswiese“; Ortsratsfraktion SPD und Ortsratsmitglied Hans-Heinrich Wiebe vom 04.06.2026

    Vorgangsnummer: 2026/190

    Kurzzusammenfassung

    Die Anfrage der Ortsratsfraktion SPD und von Hans-Heinrich Wiebe thematisiert die bevorstehende vierwöchige Vollsperrung der B241, die mitten in der Hauptreisezeit stattfinden soll. Diese Maßnahme wird als existenzbedrohend für den Ortsteil Hahnenklee-Bockswiese angesehen, da sie zu erheblichen Verzögerungen im Verkehr führt. Zeitgleich soll die L515 saniert werden, was eine zusätzliche Belastung darstellt, da der Verkehr über die K35 durch Wolfshagen umgeleitet werden muss. Dies könnte die Fahrtzeiten von üblichen 20 Minuten auf über eine Stunde verlängern. Der Ortsrat bittet um Klärung, ob die Stadtverwaltung der Sperrung zugestimmt hat und ob sie über die begleitenden Maßnahmen der Straßenbehörde informiert war. Sie verlangt zudem Informationen zu einem Konzept zur Sicherstellung der Rettungsdienste und Absprachen mit lokalen Entsorgungsdiensten. Ein zentraler Punkt ist auch die Frage nach finanziellen Entlastungsmaßnahmen für betroffene Betriebe. Insgesamt sorgt diese Situation für Besorgnis unter den Anwohnern und Unternehmern aufgrund drohender wirtschaftlicher Nachteile.

    Warum ist das wichtig?

    Die Vorlage kann Auswirkungen auf Bürgerinnen und Bürger, Verwaltungshandeln oder politische Entscheidungen in Goslar haben.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/190
    • Thema:
    • Betroffene:
    • Kosten/Haushalt:

    Offene Fragen

    • Ob und wann die Stadtverwaltung Goslar der Vollsperrung der B241 offiziell zugestimmt hat und durch wen.
    • Ob der Stadtverwaltung die gleichzeitige Sperrung der L515 und die Umleitung über die K35 bekannt war.
    • Ob ein schriftlich abgestimmtes Konzept zur Sicherstellung der Rettungsdienste für Hahnenklee vorliegt.
    • Welche Absprachen mit lokalen Entsorgungs- und Zulieferbetrieben getroffen wurden.
    • Ob es finanzielle Ausgleichs- oder Entlastungsmaßnahmen für saisonabhängige Betriebe gibt.
    • Konkrete Zeitfenster und Verkehrsleitmaßnahmen zur Minimierung des Fahrtzeitkollapses.

    Unsicherheiten

    Keine besonderen Unsicherheiten im Kurztext benannt.

    Mehr zum Thema Verkehrssperrungen

    Quelle

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  • 2026/184 – Vorlage – Vorabbekanntmachung einer neuen Direktvergabe über den Stadtbus Goslar

    Vorgangsnummer: 2026/184

    Kurzzusammenfassung

    Der Rat der Stadt Goslar plant, zum 15. Dezember 2028 einen neuen öffentlichen Dienstleistungsauftrag für den Stadtbusverkehr an den Eigenbetrieb Stadtwerke Goslar zu vergeben. Dies erfolgt im Rahmen einer Direktvergabe, die rechtlich durch das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) legitimiert ist und im Einklang mit den Anforderungen des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes (NNVG) steht. Die bisherigen vertraglichen Regelungen laufen am 14. Dezember 2028 aus, was die Dringlichkeit dieser Entscheidung erklärt, da der Stadtbusverkehr nicht allein durch Fahrgeldeinnahmen finanziert werden kann. Die Stadtwerke sollen zur operativen Leistungserbringung auf die Stadtbus Goslar GmbH zurückgreifen. Zuvor wird jedoch eine Vorabbekanntmachung im Amtsblatt der EU veröffentlicht, die frühestens am 15. September 2026 erfolgen kann. Diese Bekanntmachung muss auch Informationen zur geplanten Laufzeit des neuen öffentlichen Dienstleistungsauftrages enthalten, welcher grundsätzlich für bis zu zehn Jahre vergeben werden kann. Eine Verlängerung auf bis zu 15 Jahre wird derzeit geprüft. Der Rat der Stadt hat bereits eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem Regionalverband Großraum Braunschweig zur Koordination des Stadtverkehrs unterzeichnet, um die Abstimmung zwischen den Verkehrsleistungen sicherzustellen. Diese Vereinbarung fördert die Transparenz zwischen den beiden Parteien und zielt darauf ab, den Stadtverkehr weiterhin im Einklang mit dem Nahverkehrsplan zu gestalten. Die Stadt ist zudem für die Ausgleichsleistungen verantwortlich, die sich aus dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag ergeben, und stellt alle erforderlichen Informationen über den Stadtbusverkehr zur Verfügung. Offene Punkte betreffen insbesondere die rechtlichen Möglichkeiten einer Laufzeitverlängerung sowie die Finanzierung über den steuerlichen Querverbund.

    Warum ist das wichtig?

    Die Bürgerinnen und Bürger könnten von einer verbesserten Planung und Qualität des Stadtbusverkehrs profitieren, müssen aber auch mit möglichen Anpassungen im Angebot rechnen.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/184
    • Thema: Neuer Dienstleistungsauftrag für Stadtbusverkehr
    • Betroffene: Rat der Stadt Goslar, Stadtwerke Goslar, Stadtbus Goslar GmbH, Regionalverband Großraum Braunschweig
    • Kosten/Haushalt: Die Stadt ist verantwortlich für die Ausgleichsleistungen, detaillierte Kosten sind im aktuellen Dokument jedoch nicht aufgeführt.

    Offene Fragen

    • Welche Stellungnahme hat die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau zum Antrag?
    • Liegt ein belastbares Umleitungskonzept für Lkw, Reisebusse und Rettungsfahrzeuge vor?
    • Welche Fristen und rechtlichen Schritte sind nötig, um die verkehrsbehördliche Zustimmung zu versagen oder zu widerrufen?
    • In welcher Form kann eine halbseitige Sperrung technisch und zeitlich realisiert werden?
    • Gibt es verbindliche Termine zur Fertigstellung der L515-Sanierung in Langelsheim?
    • Welche wirtschaftlichen Unterstützungsmaßnahmen sind für betroffene Betriebe vorgesehen?

    Unsicherheiten

    Keine besonderen Unsicherheiten im Kurztext benannt.

    Mehr zum Thema Stadtbus und ÖPNV

    Quelle

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  • 2026/176-01 – Mitteilung – Beantwortung der Anfrage zum BAU „Mangelhafte Unterhaltung der Gehwege im Bereich des Sperlingsplatzes durch den Betriebshof“ Ratsherr Henning Wehrmann vom 24.05.2026

    Vorgangsnummer: 2026/176-01

    Bezug zu vorherigen Vorgängen

    Dieser Vorgang gehört zur Vorgangskette 2026/176.

    Der Ausgangsvorgang wird unter der Nummer 2026/176 geführt.

    Kurzzusammenfassung

    In dieser Mitteilung wird auf die Anfrage von Ratsherrn Henning Wehrmann zur mangelhaften Unterhaltung der Gehwege am Sperlingsplatz geantwortet. Es wird erklärt, dass Schadstellen normalerweise bei Einsätzen des Betriebshofs gebündelt behoben werden, aber einige Schäden aufgrund ihrer geringeren Priorität bisher nicht behandelt wurden. Zu einem bestimmten Gehwegeinbruch, der anscheinend durch einen defekten Hausanschluss verursacht wurde, hat der Anlieger die Verantwortung, und die Verwaltung teilt mit, dass Informationen zum Sachstand nachgereicht werden müssen. An mehreren Stellen wurden provisorische Ausbesserungen mit Asphalt durchgeführt, obwohl ausreichend Ersatzpflastersteine vorhanden sein sollten; hier ist eine umfassendere Lösung nötig. Für den stark beanspruchten Bereich an der Bäckerstraße und dem Sperlingsplatz gibt es Überlegungen zur Umgestaltung, jedoch kann eine konkrete Planung erst nach Besetzung offener Stellen im Tiefbau erfolgen. Die Sperrung eines Gehwegs an der Bulkenstraße wurde aufgrund herabfallender Schieferplatten angeordnet und stellt eine akute Gefahrenlage dar. Die Verwaltung kann zur Wiederherstellung des Gehwegs keine verbindlichen Informationen geben. Insgesamt bleibt unklar, wann die nötigen Maßnahmen zur Behebung der Mängel umgesetzt werden können.

    Warum ist das wichtig?

    Die Mitteilung könnte Auswirkungen auf die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger haben, da Gehwegschäden mit Stolperfallen und Gefahren durch herabfallende Teile angesprochen werden.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/176-01
    • Thema: Beantwortung von Fragen zur Gehwegunterhaltung am Sperlingsplatz
    • Betroffene: Ratsherr Henning Wehrmann, Anlieger, Stadtverwaltung, Betriebshof
    • Kosten/Haushalt: Im Dokument sind keine Angaben zu Kosten oder Haushaltsmitteln enthalten.

    Offene Fragen

    • Wann können die geschädigten Gehwege umfassend repariert werden?
    • Gibt es einen konkreten Zeitplan für die Umgestaltung der stark beanspruchten Bereiche?
    • Wie wird der aktuelle Sachstand des Gehwegeinbruchs vor der Marktstraße 28 verfolgt und kommuniziert?

    Unsicherheiten

    • Unklare Zeitpläne für Gemeindemaßnahmen.
    • Eindeutige Verantwortlichkeiten nicht festgelegt.

    Quelle

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  • 2026/179 – Anfrage öffentlich aus der Politik – Anfrage „Nachhaltigkeit und Absicherung kommunaler Investitionen in ehrenamtlich getragene Projekte am Beispiel der Verkehrswacht Goslar“; Ratsfraktion CDU vom 27.05.2026

    Vorgangsnummer: 2026/179

    Kurzzusammenfassung

    Die CDU-Ratsfraktion hat eine Anfrage zur „Nachhaltigkeit und Absicherung kommunaler Investitionen in ehrenamtlich getragene Projekte“ eingereicht. Sie thematisiert die Herausforderungen, vor denen die Verkehrswacht Goslar steht, insbesondere die Schwierigkeiten bei der Neubesetzung des Vorstandes und die Gefahr der Vereinsauflösung. Ein zentrales Anliegen ist es, sicherzustellen, dass öffentliche Investitionen, wie die 150.000 Euro für den Verkehrsübungsplatz an der Schillerschule, langfristig ihrem Zweck dienen. Die CDU fordert die Verwaltung auf, die vertraglichen Regelungen zwischen der Stadt und der Verkehrswacht sowie allgemeine Vorgehensweisen für öffentlich geförderte Projekte darzulegen. Zudem wird nach Perspektiven gefragt, falls die Verkehrswacht ausfällt, und wie andere Träger die Nutzung des Platzes übernehmen könnten. Die Fraktion betont die Notwendigkeit kommunaler Unterstützung für ehrenamtliches Engagement, um die Unabhängigkeit von personellen Schwierigkeiten einzelner Vereine zu wahren. Es bleibt offen, welche konkreten Regelungen im Falle einer Vereinsauflösung gelten und welche Erfahrungen aus vergleichbaren Projekten vorliegen. Die Verwaltung soll zudem Möglichkeiten aufzeigen, wie sie ehrenamtliche Organisationen bei Nachwuchsproblemen unterstützen kann.

    Warum ist das wichtig?

    Die Anfrage könnte Einfluss auf die Kontinuität von wichtigen ehrenamtlichen Projekten haben, die für die Verkehrserziehung von Kindern und Jugendlichen in der Stadt von Bedeutung sind.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/179
    • Thema: Nachhaltigkeit und Absicherung kommunaler Investitionen in ehrenamtliche Projekte
    • Betroffene: CDU-Ratsfraktion, Verkehrswacht Goslar, Stadtverwaltung, Schülerinnen und Schüler
    • Kosten/Haushalt: Die Gesamtkosten für den Verkehrsübungsplatz betragen rund 150.000 Euro, wobei die Stadt Goslar einen erheblichen finanziellen Anteil übernommen hat.

    Offene Fragen

    • Konkreter Finanzplan zur Deckung des Jahresverlusts von 90.798,02 Euro?
    • Welche Maßnahmen konkret adressieren den prognostizierten Fachkräftemangel im Betrieb?
    • Wie wirkt sich die verzögerte Verteilung der Deutschland-Ticket-Erlöse auf die Liquidität aus?
    • Welche Anpassungen am Liniennetz verursachen zusätzliche Kosten bis Schuljahreswechsel 2026/2027?
    • Wie sollen Rückgang der HATIX-Nutzungen und touristische Angebote künftig gesteuert werden?

    Unsicherheiten

    • Unklarheiten über vertragliche Regelungen zwischen Stadt und Verkehrswacht.
    • Unklare Perspektiven, falls die Verkehrswacht ihre Arbeit nicht fortsetzen kann.

    Quelle

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  • 2026/175-01 – Mitteilung – Beantwortung der Anfrage zum Ba GGM „Anfrage zum Ba GGM „Mietwohnungen im Großen Heiligen Kreuz“; Ratsherr Henning Wehrmann vom 23.05.2026″

    Vorgangsnummer: 2026/175-01

    Bezug zu vorherigen Vorgängen

    Dieser Vorgang gehört zur Vorgangskette 2026/175.

    Der Ausgangsvorgang wird unter der Nummer 2026/175 geführt.

    Kurzzusammenfassung

    Diese Mitteilung beantwortet die Anfrage des Ratsherrn Henning Wehrmann zu den derzeit unvermieteten Mietwohnungen im Großen Heiligen Kreuz. Insgesamt stehen aktuell fünf Mietwohnungen leer, davon zwei im Mittelbau. Diese Wohnungen sind seit mehr als drei Monaten unvermietet, was zu monatlichen Einnahmeausfällen von etwa 1.648 Euro führt. Der Leerstand resultiert unter anderem aus der bevorstehenden umfassenden Sanierung der Gebäude, weshalb eine Zwischenvermietung als unwirtschaftlich angesehen wird. Zudem wäre es erforderlich, für bestehende Mieter während der Sanierung Ersatzwohnraum bereitzustellen, was zusätzlichen personellen Aufwand und mögliche Kosten verursachen würde. Aus denselben Gründen werden die leerstehenden Wohnungen nicht auf der städtischen Homepage angeboten. Die genauen Pläne für die Sanierung und weitere Details werden dem Betriebsausschuss zeitnah mitgeteilt. Die Mitteilung wirft Fragen zur künftigen Vermietung und den damit verbundenen Einnahmeausfällen auf und zeigt die Notwendigkeit einer Lösung für die Wohnraumsituation auf.

    Warum ist das wichtig?

    Die Mitteilung könnte Auswirkungen auf die Wohnraumsituation in Goslar haben, da Leerstände und Einnahmeverluste angesprochen werden.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/175-01
    • Thema: Beantwortung der Anfrage zu Mietwohnungen im Großen Heiligen Kreuz
    • Betroffene: Ratsherr Henning Wehrmann, Goslarer Gebäude Management, Stadtverwaltung, Mieterinnen und Mieter
    • Kosten/Haushalt: Es liegen keine Angaben zu zusätzlichen Kosten oder Haushaltsmittel vor.

    Offene Fragen

    • Wie genau wird die Sanierung der Gebäude gestaltet?
    • Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um die Leerstände künftig zu vermeiden?

    Unsicherheiten

    • Keine genauen Pläne für die Sanierung angegeben.

    Quelle

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  • 2026/180 – Mitteilung – Mitteilung: Monitoringbericht 2025 der Stadtbus Goslar GmbH

    Vorgangsnummer: 2026/180

    Kurzzusammenfassung

    Der Monitoringbericht 2025 der Stadtbus Goslar GmbH wurde erstellt, um die Entwicklung des öffentlichen Nahverkehrs zu dokumentieren. Im Jahr 2025 betrug die Fahrleistung der Stadtbus Goslar GmbH 917.517 Kilometer, jedoch wurde ein Verlust von 90.798 Euro verzeichnet. Der Preis des Deutschland-Tickets erhöhte sich zum 1. Januar 2025 auf 58 Euro. Trotz einiger positiver Entwicklungen stiegen die Fahrgeldeinnahmen 2023 um 14 % im Vergleich zum Vorjahr, lagen jedoch immer noch 16 % unter dem Niveau von 2019. Die Corona-Pandemie führte zu erheblichen Einnahmeausfällen, die über staatliche Rettungsschirme ausgeglichen wurden. Der Bericht dokumentiert auch einen Rückgang der Nutzungen des HATIX-Tickets, das Übernachtungsgäste im Harz zur Freifahrt berechtigt. Im Oktober 2025 wurde eine Fahrgastbefragung durchgeführt, die im Durchschnitt eine Note von 2,1 ergab, was auf ein positives Fahrgastvertrauen hindeutet. Für 2026 wird ein anhaltender Fachkräftemangel im Verkehrsbetrieb und ein anhaltender Einfluss der globalen Rezession prognostiziert. Das neue Liniennetz, das am 1. Februar 2026 in Kraft tritt, soll den Verkehr weiter verbessern und auf die geänderten Rahmenbedingungen reagieren. Einige geplante Anpassungen basieren auf Fahrgastfeedback und infrastrukturellen Entwicklungen und sollen zum Schuljahreswechsel 2026/2027 umgesetzt werden.

    Warum ist das wichtig?

    Die Vorlage könnte Auswirkungen auf das Angebot des öffentlichen Nahverkehrs und die Fahrpreise haben, insbesondere durch das neue Liniennetz ab 2026 und die Preiserhöhung des Deutschland-Tickets.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/180
    • Thema: Monitoringbericht zur Geschäftsentwicklung der Stadtbus Goslar GmbH
    • Betroffene: Stadtbus Goslar GmbH, Bürgerinnen und Bürger, Fahrgäste, Stadtwerke Goslar
    • Kosten/Haushalt: Im Bericht wird ein Jahresverlust von 90.798 Euro für 2025 ausgewiesen, konkrete Informationen zu weiteren Kosten oder Haushaltsmitteln fehlen.

    Offene Fragen

    • Genaue Ausgestaltung der Maßnahmen auf dem Marktplatz Vienenburg fehlt.
    • Detaillierte Kostenaufstellung für die 750.000 € Maßnahmenannahme ist nicht enthalten.
    • Konkreter Zeitplan für Umsetzung nach Förderbescheid bleibt offen.
    • Ergebnisse und Wirkung der Beteiligung der Anliegerinnen und Anlieger sind nicht präzisiert.
    • Verhältnis zwischen maximal 300.000 € Fördermittel und kommunaler Finanzierung unklar.

    Unsicherheiten

    • Einschränkungen zur genauen Einflussnahme des Fachkräftemangels auf den Betrieb.

    Mehr zum Thema Stadtbus und ÖPNV

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  • 2026/182 – Vorlage – Aufwertung des Marktplatzes Vienenburg; Grundsatzbeschluss

    Vorgangsnummer: 2026/182

    Kurzzusammenfassung

    Die Vorlage ist ein Beschlussvorschlag zur Aufwertung des Marktplatzes Vienenburg. Dieser basiert auf einer Machbarkeitsstudie, die im Juli 2024 begonnen wurde und eine Einbeziehung der Anliegerinnen und Anlieger umfasste. Die Ergebnisse der Studie wurden am 27. August 2025 präsentiert. Die Stadt hat zudem einen Förderantrag über 750.000 € im Rahmen des Programms „Zukunftsräume Niedersachsen“ gestellt, von dem 60 % gefördert werden, jedoch maximal 300.000 €. Der Haushaltsplan 2026 sieht 60.000 € vor, ergänzt durch eine Verpflichtungsermächtigung von 690.000 €. Die Verwaltung plant, die erforderlichen Planungsleistungen nach den Voraussetzungen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) schnellstmöglich auszuschreiben. Da die Kosten über 250.000 € liegen, ist ein Grundsatzbeschluss für die Maßnahmen erforderlich. Bürgerinnen und Bürger könnten von einer attraktiveren Gestaltung des Marktplatzes profitieren, genauere Auswirkungen sind jedoch zurzeit unklar. Der Zeitrahmen für den Beschlussvorlauf in den zuständigen Ausschüssen und dem Stadtrat steht fest. Offene Punkte sind die genaue Ausgestaltung des Projekts und der Zeitplan für die Umsetzung.

    Warum ist das wichtig?

    Bürgerinnen und Bürger könnten von einer attraktiveren Gestaltung des Marktplatzes profitieren.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/182
    • Thema: Aufwertung des Marktplatzes Vienenburg
    • Betroffene: Bürgerinnen und Bürger, Anliegerinnen und Anlieger, Stadtverwaltung
    • Kosten/Haushalt: Der Haushaltsplan 2026 sieht 60.000 € vor, mit einer Verpflichtungsermächtigung über 690.000 €.

    Offene Fragen

    • Was genau sind die Maßnahmen zur Aufwertung?
    • Wie sieht der genaue Zeitplan für die Umsetzung aus?

    Unsicherheiten

    • Unklar ist, wie die genauen Kosten für die Maßnahmen im Detail aussehen werden.
    • Die endgültige Genehmigung des Förderantrags und die anschließende Projektumsetzung bleiben ungewiss.

    Mehr zum Thema Bürgerbeteiligung

    Quelle

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