Vorlagen

Hier veröffentliche ich die Vorlagen der Stadt Goslar. Quelle ist das ALLRIS System. Es wird eine Kurzzusammenfassung erstellt, welche aber nicht den Anspruch auf Vollständigkeit erhebt, aber einen guten Überblick geben soll und natürlich auch von meinen persönlichen Schwerpunkten geprägt ist. Für die Zusammenfassungen setzte ich aktiv KI ein.

  • 2026/273 – Mitteilung – Mitteilung zum Projekt „Jugend entscheidet“ – Plan 2026, notwendige Verschiebung

    Vorgangsnummer: 2026/273

    Kurzzusammenfassung

    Die Stadt Goslar hat beschlossen, das Projekt „Jugend entscheidet“, das ursprünglich für 2026 geplant war, auf das Frühjahr 2027 zu verschieben. Dieser Entschluss wurde in der Mitteilung Nr. 2026/273 bekanntgegeben und erfolgt aufgrund des aktuell fehlenden Personals in der Jugendpflege, das für das Jugendzentrum B6 benötigt wird. Das Projekt basiert auf dem Vorbild des Förderprogramms der Hertie Stiftung, welches die Jugendbeteiligung fördert. Die Durchführung der Thementage ist organisatorisch sehr umfangreich, und eine angemessene Vorbereitung ist derzeit nicht gegeben. Das Jugendzentrum B6 ist für viele Kinder und Jugendliche eine wichtige Anlaufstelle nach der Schule, und es ist entscheidend, dass dessen Betrieb zuverlässig bleibt. Unzuverlässigkeit könnte dazu führen, dass Kinder und Jugendliche verloren gehen, was die Bindung zu den Fachkräften gefährdet. Zukünftige Konzept-Ideen für das Projekt werden in einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Bildung, Familie und Soziales vorgestellt. Es wird angestrebt, dass das Personal des Jugendzentrums bis zur Durchführung des Projektes wieder vollständig ist. Diese Maßnahme soll die Qualität der Jugendarbeit sichern und weiterhin den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen gerecht werden.

    Warum ist das wichtig?

    Die Verschiebung des Projekts könnte dazu führen, dass Jugendliche länger auf die Teilnahme an den Thementagen warten müssen, während das Jugendzentrum weiterhin als stabiler Anlaufpunkt fungiert.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/273
    • Thema: Verschiebung des Projekts „Jugend entscheidet“ auf 2027
    • Betroffene: Stadtverwaltung, Jugendliche, Mitarbeiter der Jugendpflege, Ausschuss für Bildung, Familie und Soziales
    • Kosten/Haushalt: Im Dokument sind keine Angaben zu Kosten oder Haushaltsmitteln enthalten.

    Offene Fragen

    • Wie genau sollen die neuen Konzept-Ideen für „Jugend entscheidet“ aussehen?
    • Was sind die spezifischen personellen Engpässe im Jugendzentrum?
    • Wann wird das Personal wieder vollständig sein?

    Unsicherheiten

    Keine besonderen Unsicherheiten im Kurztext benannt.

    Mehr zum Thema Bürgerbeteiligung und Transparenz

    Quelle

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  • 2026/271 – Vorlage – Betriebskostenzuschüsse an die Goslarer Sportvereine im Haushaltsjahr 2026

    Vorgangsnummer: 2026/271

    Kurzzusammenfassung

    Die Stadt Goslar plant im Rahmen einer Beschlussvorlage, den Sportvereinen im Haushaltsjahr 2026 Betriebskostenzuschüsse in Höhe von 25% der zuschussfähigen Ausgaben zu gewähren. Diese Zuschüsse sollen rückwirkend für das bereits abgelaufene Jahr 2025 ausgezahlt werden und betreffen die Sportvereine, deren Anträge den erforderlichen Betrag von 2.500,00 € übersteigen. Die finanzielle Unterstützung wird sich auf drei spezifische Vereine belaufen: den Goslarer Tennis-Club 72 e. V. mit 3.382,34 €, den SV Glückauf Rammelsberg e. V. mit 4.993,52 € und den MTV Goslar e. V. mit 13.840,84 €. Die Gesamtzuschüsse belaufen sich somit auf 22.216,70 € und sind im Produkt 424-01 Sportförderung des Haushalts 2026 verankert. Da jedoch noch nicht alle Rechnungsunterlagen vorliegen, ist die endgültige Aufstellung der Zuschüsse noch nicht vollständig. Die Stadt plant, die weiteren Zuschüsse zu genehmigen, sobald die jeweiligen Unterlagen der übrigen Vereine eingereicht werden. Dies könnte die Auszahlung der Gelder verzögern. Für die betroffenen Sportvereine ist eine zeitnahe Auszahlung der bereits geprüften Unterlagen vorgesehen. Insgesamt wird damit eine Förderung des Sports in Goslar angestrebt, die die finanzielle Lage der Vereine stabilisieren soll.

    Warum ist das wichtig?

    Die Vorlage zielt darauf ab, die finanziellen Rahmenbedingungen für die Goslarer Sportvereine zu verbessern, was indirekte Vorteile für die sportliche Betätigung der Bürgerinnen und Bürger mit sich bringen könnte.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/271
    • Thema: Betriebskostenzuschüsse für Goslarer Sportvereine
    • Betroffene: Goslarer Tennis-Club 72 e. V., SV Glückauf Rammelsberg e. V., MTV Goslar e. V.
    • Kosten/Haushalt: Die erforderlichen Mittel sind im Haushalt 2026 im Produkt 424-01 Sportförderung bereitgestellt.

    Offene Fragen

    • Unvollständige Rechnungsunterlagen der weiteren Vereine, die möglicherweise Zuschüsse erhalten.

    Unsicherheiten

    • Unklarheit über die endgültige Höhe der Zuschüsse.
    • Ungewissheit, ob alle Unterlagen rechtzeitig eingehen werden.

    Mehr zum Thema Zuschüsse

    Quelle

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  • 2026/265 – Vorlage – Annahme von Spenden über 100 bis 2.000 EUR

    Vorgangsnummer: 2026/265

    Kurzzusammenfassung

    Die Vorlage handelt von der Annahme von Spenden zwischen 100 und 2.000 Euro und ist als Beschlussvorlage formuliert. Insgesamt sollen Zuwendungen in Höhe von 3.560,00 Euro an die Stadt Goslar angenommen werden. Diese Spenden umfassen unter anderem Gelder für den Stadtfeuerwehrverband Goslar sowie für die Kinderfeuerwehr Vienenburg. Gemäß einem Beschluss aus 2010 kann der Verwaltungsausschuss über die Annahme von Spenden entscheiden. Die Übersicht der Spenden ist in der Anlage enthalten und listet verschiedene Spender und Verwendungszwecke auf. Die Förderung fördert lokale Initiativen und Institutionen, was für die Gemeinschaft von Bedeutung ist. Im Dokument sind keine speziellen Kosten für die Annahme der Spenden angegeben. Bürgerinnen und Bürger können von den vorgenannten Zuwendungen in Form von verbesserten Dienstleistungen profitieren. Offene Fragen sind, ob künftig weitere Spenden angezeigt werden und wie die Verwendung der Gelder konkret überwacht wird. Eine Unsicherheit besteht darin, ob alle Zuständigkeiten klar definiert sind.

    Warum ist das wichtig?

    Bürgerinnen und Bürger können von den vorgenannten Zuwendungen in Form von verbesserten Dienstleistungen profitieren.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/265
    • Thema: Annahme von Spenden im Rahmen kommunaler Unterstützung
    • Betroffene: Stadt Goslar, Stadtfeuerwehrverband Goslar, Kinderfeuerwehr Vienenburg
    • Kosten/Haushalt: Im Dokument sind keine speziellen Kosten für die Annahme der Spenden angegeben.

    Offene Fragen

    • Wie wird die Verwendung der Gelder konkret überwacht?
    • Werden künftig weitere Spenden angezeigt?

    Unsicherheiten

    • Die Klarheit über die Verwendung der Gelder ist ungewiss.

    Mehr zum Thema Spenden

    Quelle

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  • 2026/266 – Vorlage – Annahme von Spenden über 2.000 EUR

    Vorgangsnummer: 2026/266

    Kurzzusammenfassung

    Die Stadt Goslar plant, mehrere Spenden über 2.000 EUR anzunehmen und legt hierzu einen Beschlussvorschlag vor. Der Gesamtbetrag der angenommenen Zuwendungen beläuft sich auf 8.472,41 EUR. Diese Spenden umfassen nennenswerte Beiträge wie 5.113,67 EUR für ein Spielgerät der Grundschule Jürgenohl und eine Spende von 36.000 EUR für Trinkwasserspender. Der Rat der Stadt hat bereits 2010 beschlossen, dass Zuwendungen über diesem Betrag durch ihn genehmigt werden müssen. Die Verwaltung leitet die Übersicht über die Spenden in den entsprechenden Sitzungen des Verwaltungsausschusses und des Rates weiter. Die Stadtverwaltung führt die Annahme in Übereinstimmung mit § 111 Abs. 8 NKomVG i. V. m. § 26 KomHKVO durch. In Bezug auf die Spenden gibt es auch eine Förderung für Veranstaltungen zur digitalen Teilhabe von Senioren. Die Vorlage hat keine unmittelbaren finanziellen Kosten für die Stadt, da die Spenden zur Finanzierung von Projekten verwendet werden. Bürgerinnen und Bürger könnten von den finanzierten Projekten profitieren, jedoch bleibt die konkrete Nutzung unklar. Es sind keine weiteren Informationen zu zusätzlichen Kosten oder einer speziellen Verwendung der Mittel gegeben. Insgesamt bleibt offen, wie die Spenden konkret in den Projekten eingesetzt werden.

    Warum ist das wichtig?

    Bürgerinnen und Bürger könnten von den finanzierten Projekten profitieren, jedoch bleibt die genaue Wirkung unklar.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/266
    • Thema: Annahme von Spenden über 2.000 EUR
    • Betroffene: Rat der Stadt Goslar, Stadtverwaltung, Bürgerinnen und Bürger
    • Kosten/Haushalt: Es sind keine Informationen zu zusätzlichen Kosten oder Haushaltsmitteln enthalten.

    Offene Fragen

    • Wie werden die Spenden konkret in den Projekten eingesetzt?
    • Es fehlen Informationen zur spezifischen Verwendung der Spendenmittel.

    Unsicherheiten

    • Es fehlen Informationen zur spezifischen Verwendung der Spendenmittel.

    Mehr zum Thema Spenden

    Quelle

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  • 2026/236-01 – Mitteilung – Beantwortung der Anfrage „Parkplatz für Rollstuhlfahrer vor Kurhaus Hahnenklee“; Ortsratsfraktion CDU vom 11.08.2026

    Vorgangsnummer: 2026/236-01

    Bezug zu vorherigen Vorgängen

    Dieser Vorgang gehört zur Vorgangskette 2026/236.

    Der Ausgangsvorgang wird unter der Nummer 2026/236 geführt.

    Kurzzusammenfassung

    Diese Mitteilung beantwortet die Anfrage der CDU-Ortsratsfraktion zur Markierung eines Behindertenparkplatzes vor dem Kurhaus Hahnenklee. Auf die Frage, wann dieser Parkplatz wieder markiert wird, teilt die Verwaltung mit, dass bereits Maßnahmen zur Erweiterung des barrierefreien Parkraums mit zwei Behindertenparkplätzen beauftragt wurden. Während der Umsetzung gab es Verzögerungen bei der Lieferung der notwendigen Schilder, die nun gesondert bestellt wurden. Die Schilder sollen innerhalb der nächsten 14 Tage aufgestellt werden. Damit wird ein wichtiger Beitrag zur Barrierefreiheit geleistet, der insbesondere für Menschen mit Behinderung von Bedeutung ist. Die Maßnahmen wurden veranlasst, um die Situation vor dem Kurhaus zu verbessern. Es bleibt jedoch unklar, ob es zusätzliche Regelungen oder langfristige Planung geben wird. Die Bürgerinnen und Bürger können eine baldige Verbesserung der Parkplatzsituation erwarten. Diese Mitteilung wird in der nächsten Sitzung des Ortsrats am 24. August 2026 behandelt. Aus der Vorgeschichte der Anfrage wird deutlich, dass der fehlende Parkplatz vor allem während des Wandertags für Menschen mit Behinderung als problematisch wahrgenommen wurde.

    Warum ist das wichtig?

    Die Bürgerinnen und Bürger können eine Verbesserung der Parkplatzsituation erwarten, was die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderung erleichtert.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/236-01
    • Thema: Antwort zur Markierung eines Behindertenparkplatzes vor dem Kurhaus Hahnenklee
    • Betroffene: CDU-Ortsratsfraktion, Menschen mit Behinderung, Bürgerinnen und Bürger
    • Kosten/Haushalt: Im Dokument sind keine spezifischen Angaben zu Kosten oder Haushaltsmitteln enthalten.

    Offene Fragen

    • Ob es zusätzliche Regelungen zur langfristigen Barrierefreiheit geben wird.
    • Ob weitere Maßnahmen zum barrierefreien Parken in der Umgebung geplant sind.

    Unsicherheiten

    • Ob es zusätzliche Regelungen zur langfristigen Barrierefreiheit geben wird.
    • Ob weitere Maßnahmen zum barrierefreien Parken in der Umgebung geplant sind.

    Quelle

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  • 2026/238-01 – Mitteilung – Beantwortung der Anfrage „Rechtmäßigkeit des Ratsbeschlusses vom 28.04.2026 (Verkleinerung Ortsrat Hahnenklee) im Lichte des Eingliederungsvertrages von 1972, der Bürgerbefragung und des Ortsratsvotums“; Ortsratsmitglied Hagen Maximilian Kühl vom 11.08.2026

    Vorgangsnummer: 2026/238-01

    Bezug zu vorherigen Vorgängen

    Dieser Vorgang gehört zur Vorgangskette 2026/238.

    Der Ausgangsvorgang wird unter der Nummer 2026/238 geführt.

    Kurzzusammenfassung

    Die Vorlage ist eine Mitteilung, die die Anfrage zur Rechtmäßigkeit des Ratsbeschlusses vom 28. April 2026 beantwortet. Der Beschluss betrifft die Verkleinerung des Ortsrates Hahnenklee von elf auf neun Mitglieder. Die Verwaltung erläutert, dass die Hauptsatzung des Rates die Mitgliedszahl regelt und keine Genehmigung der Kommunalaufsicht erforderlich ist. Die Bürgerbefragung im Februar 2026, die ein überwältigendes Ergebnis für den Ortsrat zeigte, wurde zwar durchgeführt, aber das Ergebnis wurde nur teilweise berücksichtigt, was zu einer Einsparung von etwa 1.560 Euro jährlich führt. Es wird auf die rechtliche Abwägung und die Möglichkeit des Ortsrates hingewiesen, Gehör zu finden, jedoch wurde dessen Votum bei der Entscheidung nicht übernommen. Die Verwaltung beurteilt die Satzungsänderung als rechtmäßig, sodass kein Anfechtungsrisiko bei der kommenden Kommunalwahl besteht. Unklar bleibt, wie genau die Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahmen konkret bewertet werden kann und ob die Entscheidung das Vertrauen der Bürger in die politische Vertretung beeinträchtigen könnte.

    Warum ist das wichtig?

    Die Entscheidung zur Verkleinerung des Ortsrates könnte möglicherweise das politische Vertrauen der Bürger beeinflussen und könnte Einfluss auf die Mitbestimmungsmöglichkeiten der Anwohner haben.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/238-01
    • Thema: Rechtmäßigkeit der Verkleinerung des Ortsrates Hahnenklee
    • Betroffene: Mitglieder des Ortsrats Hahnenklee, Bürgerinnen und Bürger von Hahnenklee
    • Kosten/Haushalt: In der Vorlage wird auf einen Einsatz von cirka 7.000 Euro Steuergeldern für die Bürgerbefragung hingewiesen, jedoch keine weiteren Kosten beschrieben.

    Offene Fragen

    • Wie genau wird die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme beurteilt?
    • Hat die Verkleinerung des Ortsrates Auswirkungen auf die Mitbestimmung der Bürger?

    Unsicherheiten

    • Die genaue rechtliche Bewertung der Beschlusslage bleibt unhaltbar.
    • Ob die Entscheidung negative Auswirkungen auf die Bürgervertretung hat, ist unklar.

    Quelle

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  • 2026/248-01 – Mitteilung – Beantwortung der Anfrage „Ausgaben für Bühnen und andere temporäre Bauten, Veranstaltungstechnik, Flächennutzungen, Feuerwerke und Absperrzäune im Ortsteil Hahnenklee“; Ortsratsmitglied Hagen Maximilian Kühl vom 12.08.2026

    Vorgangsnummer: 2026/248-01

    Bezug zu vorherigen Vorgängen

    Dieser Vorgang gehört zur Vorgangskette 2026/248.

    Der Ausgangsvorgang wird unter der Nummer 2026/248 geführt.

    Kurzzusammenfassung

    Die Mitteilung beantwortet die Anfrage eines Ortsratsmitglieds zu den Ausgaben der Stadt Goslar und der HTG GmbH für verschiedene öffentliche Veranstaltungen im Ortsteil Hahnenklee. In den letzten drei Geschäftsjahren sind für die Stadt Goslar keine Kosten für Bühneninfrastruktur, Veranstaltungstechnik, Pyrotechnik oder Absperrzäune angefallen. Die HTG GmbH, die für die meisten Veranstaltungen zuständig ist, macht jedoch keine Auskunft über ihre Ausgaben. Bei Veranstaltungen wie Walpurgis und Sommerfest gab es keine Nutzung von temporären Bühnen für eine spezifische Veranstaltung, während für andere Events die HTG verantwortlich ist. Die Verwaltung sieht keine Probleme mit Platzverhältnissen in der Rathausstraße oder fehlenden Rettungswegen im Kurpark. Zudem wird auf die Kostenreduzierung durch den neuen Wildschweinschutzzaun verwiesen, wobei diese Thematik ebenfalls in den Zuständigkeitsbereich der HTG fällt. Es bleibt unklar, warum für das Sommerfest eine andere Regelung bezüglich der Abzäunung besteht als bei anderen Großveranstaltungen. Diese Informationen sind wichtig für die Bürger, jedoch gibt es viele Punkte, die unklar bleiben und weitere Klärung benötigen.

    Warum ist das wichtig?

    Die Vorlage hat eine direkte Bedeutung für die Bürger, da sie Informationen zu Ausgaben und Veranstaltungsorganisation liefert. Dennoch bleibt unklar, wie diese Dinge konkret finanziert werden und warum unterschiedliche Regelungen angewendet werden.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/248-01
    • Thema: Ausgaben für Veranstaltungen im Ortsteil Hahnenklee
    • Betroffene: Ortsratsmitglied Hagen Maximilian Kühl, HTG GmbH, Bürgerinnen und Bürger von Hahnenklee
    • Kosten/Haushalt: Im Dokument sind keine Angaben zu Kosten oder Haushaltsmitteln vorhanden.

    Offene Fragen

    • Welche Ausgaben hat die HTG GmbH in den letzten drei Geschäftsjahren für Bühnen, Technik, Pyrotechnik und Absperrzäune?
    • Auf welcher rechtlichen oder sicherheitsrelevanten Grundlage beruht die abweichende Abzäunungspraxis beim Sommerfest?
    • Inwieweit kann der neue Wildschweinschutzzaun im Kurpark temporäre Event-Zäune ersetzen?
    • Gibt es eine jährliche Aufschlüsselung der Einsätze temporärer Bühnen in Hahnenklee durch die HTG?

    Unsicherheiten

    • Unzureichende Informationen über die Ausgaben der HTG GmbH
    • Unklare Regelungen zu Abzäunungen bei unterschiedlichen Veranstaltungen

    Quelle

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  • 2026/264 – Vorlage – Sanierung und Versetzung des Kunstwerks „Ritter Ramm“ von Yaser Alomari; Aufhebung des Beschlusses der Vorlage 2019/036 / Teilaufhebung des Beschlusses der Vorlage 2024/091-03

    Vorgangsnummer: 2026/264

    Kurzzusammenfassung

    Die Vorlage betrifft die Sanierung und Versetzung des Kunstwerks „Ritter Ramm“ von Yaser Alomari und stellt einen Beschlussvorschlag dar. Das Kunstwerk weist erheblichen Sanierungsbedarf auf, wie ein Gutachten einer Restauratorin zeigt. Die Sanierung soll ohne den ursprünglichen Rahmen erfolgen, was die Kosten von ursprünglich 14.756 EUR auf 7.735 EUR reduziert. Für die Sanierung werden zusätzlich Haushaltsmittel für das Jahr 2027 bereitgestellt. Nach der Sanierung wird das Kunstwerk nicht mehr an seinem bisherigen Standort Ecke Rammelsberger Str. / Breiter Weg bleiben, sondern in den Innenraum der Kaiserpfalz versetzt. Der Künstler hat dieser Lösung zugestimmt. Das Kunstwerk wird in das Vermittlungskonzept der Kaiserpfalz integriert, wobei eine Informationstafel überflüssig wird. Eine Spende von 1.000 EUR einer Bürgerin könnte die Sanierungskosten weiter senken. Bei der Diskussion in der Kunstkommission gab es keine Einwände gegen die Versetzung. Die Vorlage wird in verschiedenen öffentlich zugänglichen Sitzungen behandelt, bevor eine endgültige Entscheidung getroffen wird.

    Warum ist das wichtig?

    Die Versetzung des Kunstwerks in die Kaiserpfalz könnte positive Auswirkungen auf die Wahrnehmung und den Zugang zu kulturellen Angeboten haben.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/264
    • Thema: Sanierung und Versetzung des Kunstwerks „Ritter Ramm“
    • Betroffene: Kulturverwaltung, Bürgerinnen und Bürger, Kunstkommission
    • Kosten/Haushalt: Für die Sanierung sind im Haushalt 2027 zusätzlich 7.735 EUR eingeplant, eine Spende könnte die Kosten auf 6.735 EUR senken.

    Offene Fragen

    • Wie wird die Integration des Kunstwerks in das Vermittlungskonzept konkret umgesetzt?
    • Welche weiteren finanziellen Mittel sind für die Sanierung und Versetzung notwendig?

    Unsicherheiten

    Keine besonderen Unsicherheiten im Kurztext benannt.

    Mehr zum Thema Sanierung städtischer Gebäude

    Quelle

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  • 2026/207-01 – Änderungsantrag öffentlich aus der Politik – Ä-Antrag zum Grundsatzbeschluss zur Entwicklung eines Gewerbegebiets „Vor dem Nordhees“ in Jerstedt; Ratsfraktion FDP vom 19.08.2026

    Vorgangsnummer: 2026/207-01

    Bezug zu vorherigen Vorgängen

    Dieser Vorgang gehört zur Vorgangskette 2026/207.

    Der Ausgangsvorgang wird unter der Nummer 2026/207 geführt.

    Kurzzusammenfassung

    Die Vorlage ist ein Änderungsantrag der Ratsfraktion FDP zum Grundsatzbeschluss für die Entwicklung eines Gewerbegebiets „Vor dem Nordhees“ in Jerstedt. Die FDP beantragt, dass die Stadtverwaltung Alternativen für das wegfallende Baugebiet im Wohnbereich Jerstedt ausarbeitet, einschließlich eines verbindlichen Zeitplans. Ursprünglich waren die Flächen für den privaten Wohnungsbau vorgesehen, und mehrere Bürger hatten bereits Bauplätze reserviert. Der Verlust dieser Flächen ist erheblich, da die verbleibenden Möglichkeiten an der K 1 als minderwertig angesehen werden. Zudem beantragt die FDP, Ersatzflächen für den Wohnungsbau auszuwweisen, beispielsweise südlich des Wohngebiets Ost 4. Für die Umsiedlung der Sportanlage und deren Nutzung als Baugebiet sollte die Verwaltung laut Antrag ebenfalls einen realistischen Zeitplan und belastbare Kostenschätzungen vorlegen. Der Ausschuss für Wirtschaft berät diesen Antrag am 19. August 2026, gefolgt von weiteren Ausschüssen bis zur Ratssitzung am 15. September 2026. Die finanziellen Auswirkungen sind noch unklar und nicht näher definiert. Diese Änderungen könnten spürbare Auswirkungen auf die Wohnsituation der Bürger in Jerstedt haben, da die ursprünglichen Baupläne nun durch gewerbliche Entwicklungen ersetzt werden. Offene Fragen bestehen zur genaueren Ausgestaltung der Ersatzflächen und dem Zeitplan für die Umsetzung.

    Warum ist das wichtig?

    Die Änderungen könnten die Wohnsituation für Bürger in Jerstedt negativ beeinflussen, da geplante Bauflächen entfallen.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/207-01
    • Thema: Änderungsantrag zur Entwicklung eines Gewerbegebiets in Jerstedt
    • Betroffene: Anwohnerinnen und Anwohner, Bürger, Stadtverwaltung
    • Kosten/Haushalt: Die finanziellen Auswirkungen sind derzeit nicht spezifiziert und hängen von zukünftigen Planungen ab.

    Offene Fragen

    • Wie genau sollen die Ersatzflächen für den Wohnungsbau gestaltet werden?
    • Welcher verbindliche Zeitplan für die Umsetzung wird konkret erstellt?
    • Welche konkreten Kostenschätzungen können für die Umsiedlung der Sportanlage vorgelegt werden?

    Unsicherheiten

    • Finanzielle Auswirkungen sind derzeit unklar.
    • Konkrete Gestaltung der Ersatzflächen ist nicht definiert.

    Quelle

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  • 2026/233 – Vorlage – Dienstreise zum Festakt anlässlich des 35-jährigen Partnerschaftsjubiläums mit der Stadt Beroun

    Vorgangsnummer: 2026/233

    Kurzzusammenfassung

    Diese Vorlage ist ein Beschlussvorschlag für eine Dienstreise von sieben Personen der Stadt Goslar nach Beroun. Der Anlass ist das 35-jährige Partnerschaftsjubiläum zwischen den Städten Goslar und Beroun, das vom 28. bis 30. September 2026 gefeiert wird. Die Delegation umfasst sowohl Stadtverordnete als auch Verwaltungsmitarbeiter. Für die Reise sind Kosten von etwa 250 Euro für Benzin und eine Vignette eingeplant, die aus den Haushaltsmitteln für Städtepartnerschaften gedeckt werden. Zudem ist ein Besuch der Berouner Delegation in Goslar vom 25. bis 27. August 2026 vorgesehen. Diese Jubiläumsveranstaltungen bieten eine Gelegenheit zur Stärkung der freundschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Städten. Es bleiben keine offenen Punkte oder Unsicherheiten im Dokument, sodass die Zustimmung zur Dienstreise klar ausgeführt ist.

    Warum ist das wichtig?

    Die Reise und das Jubiläum können das Ansehen von Goslar stärken und die Zusammenarbeit mit Beroun vertiefen, was für Bürgerinnen und Bürger von Interesse sein kann.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/233
    • Thema: Dienstreise zum Partnerschaftsjubiläum
    • Betroffene: Stadtverordnete, Verwaltungsmitarbeiter
    • Kosten/Haushalt: Für die Dienstreise werden Kosten von etwa 250 Euro eingeplant, die aus den Haushaltsmitteln für Städtepartnerschaften bezahlt werden.

    Offene Fragen

    Keine offenen Fragen im Kurztext benannt.

    Unsicherheiten

    Keine besonderen Unsicherheiten im Kurztext benannt.

    Mehr zum Thema Verschwendung öffentlicher Gelder

    Quelle

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