2026/141-01 – Mitteilung – Beantwortung der Anfrage „Restriktive Rechtsauslegung im Bürgerbüro zulasten der Bürgerinnen und Bürger“; Ratsherr Henning Wehrmann vom 17.04.2026
Vorgangsnummer: 2026/141-01
Bezug zu vorherigen Vorgängen
Dieser Vorgang gehört zur Vorgangskette 2026/141.
Der Ausgangsvorgang wird unter der Nummer 2026/141 geführt.
Kurzzusammenfassung
In dieser Mitteilung wird die Anfrage von Ratsherr Henning Wehrmann bezüglich der restriktiven Auslegung von Vorschriften im Bürgerbüro beantwortet. Die Stadt Goslar beabsichtigt, ihre Praxis in der Annahme von Unterschriften zu überdenken, insbesondere nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig, das die Unterschriftenprüfung gelockert hat. Trotz dieser Entscheidung sollen Unterschriften im Grenzbereich weiterhin geprüft werden. Es wird betont, dass der persönliche Service im Bürgerbüro zielt, bürgernah und serviceorientiert zu arbeiten. Die Kosten für gerichtliche Auseinandersetzungen, die durch restriktive Auslegungen entstehen, müssen von der Stadt selbst getragen werden, ohne mögliche Unterstützung vom Bund. Zu den Optionen für Bürgerinnen und Bürger, deren Unterschriften abgelehnt wurden, gibt es keine einheitliche Regelung; individuelle Anträge für neue Ausweisdokumente sind jederzeit möglich, wobei für einen Personalausweis 46 € und für einen Reisepass 70 € anfallen. Die Überprüfung der Unterschriftenpraxis in anderen Kommunen bleibt unklar, da die Stadt sich nicht in jedem Bereich vergleichen kann. Diese Themen haben praktische Auswirkungen auf Bürgerinnen und Bürger, da restriktive Praktiken zu Nachteilen im Alltag führen können.
Warum ist das wichtig?
Die restriktive Praxis könnte Bürgerinnen und Bürger im Alltag benachteiligen, insbesondere bei der Beantragung von Ausweisdokumenten.
Fakten zur Vorlage
- Vorgangsnummer: 2026/141-01
- Thema: Beantwortung der Anfrage zur Unterschriftenpraxis im Bürgerbüro
- Betroffene: Ratsherr Henning Wehrmann, Bürgerinnen und Bürger, Stadtverwaltung
- Kosten/Haushalt: Die Stadt trägt die Kosten für gerichtliche Auseinandersetzungen selbst, ohne Unterstützung durch den Bund.
Offene Fragen
- Wie geht das Bürgerbüro konkret mit abgelehnten Unterschriften um?
- Gibt es Pläne zur Anpassung der Unterschriftenpraxis auf Grundlage des Gerichtsurteils?
- Wie werden die Kosten für die Bürgerinnen und Bürger bei der Antragstellung geregelt?
Unsicherheiten
- Unklarheit über die Vergleichbarkeit mit anderen Kommunen bei der Unterschriftenpraxis.
- Unklarheit über die Unterstützung durch den Bund bei Gerichtskosten.
