Vorlagen

Hier veröffentliche ich die Vorlagen der Stadt Goslar. Quelle ist das ALLRIS System. Es wird eine Kurzzusammenfassung erstellt, welche aber nicht den Anspruch auf Vollständigkeit erhebt, aber einen guten Überblick geben soll und natürlich auch von meinen persönlichen Schwerpunkten geprägt ist. Für die Zusammenfassungen setzte ich aktiv KI ein.

  • 2026/247 – Mitteilung – Maßnahmen an städtischen Bäumen (2026 lfd. Nr. 7 bis 46)

    Vorgangsnummer: 2026/247

    Kurzzusammenfassung

    Die Stadt Goslar plant mehrere Fällungen von städtischen Bäumen und hat dies in einer Mitteilung zusammengefasst. Insgesamt sind 46 Baumfällungen vorgesehen, wobei die Maßnahmen dem Ausschuss für Bauen und Umwelt zur Kenntnis gegeben werden. Die Fällungen beziehen sich auf Bäume, die beispielsweise durch Krankheiten oder Schädigungen nicht mehr verkehrssicher sind. Bis zum 23.09.2026 können Rückmeldungen zu den vorgeschlagenen Fällungen erfolgen; ohne Rückmeldung werden diese umgesetzt. Zusätzlich sind Ersatzpflanzungen für die gefällten Bäume geplant, deren Kosten sich auf 101.100 € belaufen werden. Diese Kosten werden dem Haushaltsplan des Fachdienstes Tiefbau zugeordnet. Betroffene könnten Anwohnerinnen und Anwohner sowie Nutzer öffentlicher Flächen sein. Für Bürgerinnen und Bürger könnte die Maßnahme eine Verbesserung der Verkehrssicherheit in den betroffenen Bereichen bedeuten. Offen bleibt, wie die Ersatzpflanzungen konkret umgesetzt werden und ob alle geplanten Fällungen tatsächlich erforderlich sind. Zudem ist nicht klar, wie die Öffentlichkeit in die Entscheidungsfindung einbezogen wird.

    Warum ist das wichtig?

    Die Maßnahmen könnten die Verkehrssicherheit in betroffenen Bereichen verbessern.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/247
    • Thema: Fällungen städtischer Bäume und Ersatzpflanzungen in Goslar
    • Betroffene: Anwohnerinnen und Anwohner, Nutzer öffentlicher Flächen
    • Kosten/Haushalt: Die Kosten für die Ersatzpflanzungen belaufen sich insgesamt auf 101.100 € und werden dem Fachdienst Tiefbau zugeordnet.

    Offene Fragen

    • Wie genau werden die Ersatzpflanzungen umgesetzt?
    • Wurde jede Fällung als notwendig erachtet?

    Unsicherheiten

    • Unklarheiten zur Notwendigkeit aller Fällungen.
    • Unklarheiten zur konkreten Umsetzung der Ersatzpflanzungen.

    Quelle

    Vorlage im ALLRIS der Stadt Goslar öffnen

  • 2026/251 – Antrag öffentlich aus der Politik – Antrag „Einführung einer „Goslarer Bürgerkarte“ – Herstellung von Abgabengerechtigkeit zwischen Gästen und Einwohnern sowie Impuls zur lokalen Wirtschaftsförderung“; Ortsratsmitglied Hagen Maximilian Kühl vom 12.08.2026

    Vorgangsnummer: 2026/251

    Kurzzusammenfassung

    Der Antrag zur Einführung einer „Goslarer Bürgerkarte“ soll eine gerechte Abgabensymmetrie zwischen Gästen und Einheimischen fördern und die lokale Wirtschaft unterstützen. Der Ortsrat Hahnenklee-Bockswiese empfiehlt, ein Konzept zu entwickeln, das bis zur Haushaltsberatung 2027 vorgelegt wird. Diese Bürgerkarte soll für alle Einwohnerinnen und Einwohner mit Hauptwohnsitz in Goslar gegen ein jährliches Entgelt von etwa 7,90 € ausgegeben werden. Die Bürgerkarte soll einen Vorteil gegenüber den regulären Eintrittspreisen in städtischen Einrichtungen bieten, die an das Niveau der Gästekarte angepasst werden. Es wird auch eine digitale Version der Bürgerkarte geprüft, um eine einfache und bürgernahe Ausgabe zu gewährleisten. Darüber hinaus sollen lokale Unternehmen einbezogen werden, damit sie Inhabern der Bürgerkarte Sonderkonditionen anbieten können. Dadurch wird angestrebt, die Nutzung der Angebote in der Nebensaison zu fördern. Die Vorlage thematisiert auch die Belastungen der Bewohner durch Tourismus und hebt hervor, dass sie langfristig höhere Abgaben leisten. Die Auswirkungen auf die lokale Wirtschaft könnten positiv sein, indem Bürger und Gäste gleich behandelt werden. Offene Fragen betreffen die genaue Finanzierung und konkrete Umsetzungsdetails. Auch sind die möglichen politischen Reaktionen auf diesen Antrag noch unklar.

    Warum ist das wichtig?

    Die Einführung der Bürgerkarte könnte dazu führen, dass Einheimische bei der Nutzung städtischer Angebote besser behandelt werden und somit die lokale Wirtschaft unterstützt wird.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/251
    • Thema: Einführung einer Bürgerkarte zur Förderung von Chancengleichheit und lokaler Wirtschaft
    • Betroffene: Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Goslar, Ortsrat Hahnenklee-Bockswiese, lokale Unternehmen, GOSLAR Marketing GmbH, Goslarer Kaufmannsgilde e.V.
    • Kosten/Haushalt: Im Dokument sind keine konkreten Kostenangaben oder Haushaltsmittel zu finden.

    Offene Fragen

    • Konkretes Finanzierungsmodell und Haushaltsauswirkung der Bürgerkarte.
    • Welche konkreten Rabattstufen gelten für Eintrittspreise in städtischen Einrichtungen?
    • Wie viele und welche Unternehmen werden die Konditionen freiwillig übernehmen?
    • Details zur digitalen Umsetzung und Datenschutz bei der digitalen Bürgerkarte.
    • Auswirkungen auf bestehende Regelungen wie HATIX-ÖPNV-Nutzung bleiben unklar.

    Unsicherheiten

    • Wie genau wird die Bürgerkarte finanziert?
    • Welche speziellen Angebote werden für Inhaber der Bürgerkarte geschaffen?

    Mehr zum Thema Bürgerbeteiligung

    Quelle

    Vorlage im ALLRIS der Stadt Goslar öffnen

  • 2026/245 – Vorlage – Ermächtigung zur Aufnahme eines Konzernkredits für die Stadtbus Goslar GmbH im Jahr 2026

    Vorgangsnummer: 2026/245

    Kurzzusammenfassung

    Die Stadt Goslar plant, einen Konzernkredit in Höhe von bis zu 1.041.840 EUR für die Stadtbus Goslar GmbH aufzunehmen. Dieser Kredit soll der Finanzierung der Anschaffung von zwei Elektrobussen dienen. Die Ermächtigung zur Kreditaufnahme wird im Rahmen der Sitzung des Rates der Stadt Goslar am 15.09.2026 vorgeschlagen. Um den Kredit zu erhalten, ist eine Liquiditätssicherung für die Vorfinanzierung des Umsatzsteuerbetrags von 197.950 EUR notwendig. Die Stadtbus Goslar GmbH ist ein 100%iges Tochterunternehmen der Stadtwerke Goslar und betreibt den öffentlichen Personennahverkehr in Goslar. Der Investitionsbedarf wurde im Wirtschaftsplan der Stadtbus Goslar GmbH dargelegt und liegt für das Jahr 2026 bei 1,2 Mio. EUR. Die geplante Kreditaufnahme ist Teil einer langfristigen Strategie zur Förderung der Elektromobilität in der Region. Ab 2025 gelten neue Vorschriften, die die Aufnahme solcher Kredite auch für städtische Beteiligungen ermöglichen. Die Stadt hat bereits in den vergangenen Jahren in Elektromobilität investiert, was zu einer Senkung von CO₂-Emissionen beiträgt. Es müssen jedoch noch einige Details zur genauen Ausgestaltung des Kreditvertrags geklärt werden. Die Bürgerinnen und Bürger könnten von verbesserten Verkehrsangeboten durch die neuen Elektrobusse profitieren.

    Warum ist das wichtig?

    Die Bürgerinnen und Bürger könnten von verbesserten Verkehrsangeboten durch die neuen Elektrobusse profitieren.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/245
    • Thema: Ermächtigung zur Aufnaheme eines Konzernkredits für Elektrobussen
    • Betroffene: Stadtbus Goslar GmbH, Stadtwerke Goslar
    • Kosten/Haushalt: Die Gesamtkosten für die Investition betragen 1,2 Mio. EUR, wobei bis zu 1.041.840 EUR über den Konzernkredit finanziert werden sollen.

    Offene Fragen

    • Genauigkeiten zu den Konditionen des Kreditvertrages müssen noch geklärt werden.

    Unsicherheiten

    • Details zur genauen Ausgestaltung des Kreditvertrags müssen noch geklärt werden.

    Mehr zum Thema Stadtbus und ÖPNV

    Quelle

    Vorlage im ALLRIS der Stadt Goslar öffnen

  • 2026/246 – Vorlage – Anpassung der Richtlinie gemäß §§ 120 Abs. 1 S. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) für die Aufnahme von Krediten

    Vorgangsnummer: 2026/246

    Kurzzusammenfassung

    Die Stadt Goslar plant eine Anpassung der Richtlinie zur Aufnahme von Krediten gemäß dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz. Diese Vorlage, die eine Beschlussvorlage darstellt, sieht vor, eine aktualisierte Fassung der Richtlinie zu beschließen, während die vorherige Version von 2013 außer Kraft tritt. Ziel der neuen Richtlinie ist es, die Aufnahme und Verwaltung von Krediten klarer zu regeln und sicherzustellen, dass finanzielle Entscheidungen sowohl nachvollziehbar als auch rechtssicher sind. Zu den Änderungen gehören redaktionelle Anpassungen sowie eine klare Regelung zu den Anforderungen an Kreditverträge, insbesondere bezüglich der Laufzeit. Die Richtlinie umfasst Kredite für verschiedene Zwecke, unter anderem für Investitionen und Umschuldungen. Bei der Kreditaufnahme müssen mindestens drei Angebote von Kreditinstituten eingeholt werden, um Transparenz und Wettbewerb zu gewährleisten. Fremdwährungskredite sind grundsätzlich nicht zulässig, es sei denn, der Rat genehmigt solche Ausnahmen. Der Rat wird über aufgenommene Kredite informiert, insbesondere über Zinssätze und Laufzeiten, spätestens mit der Vorlage des Jahresabschlusses. Die neue Richtlinie soll am Tag nach der Ratsbeschlussfassung in Kraft treten. Bürgerinnen und Bürger könnten von dieser Regelung betroffen sein, da sie die finanziellen Spielräume der Stadt und somit auch indirekt die kommunalen Dienstleistungen beeinflusst.

    Warum ist das wichtig?

    Die Regelung könnte Auswirkungen auf die finanziellen Spielräume der Stadt haben und somit indirekt die kommunalen Dienstleistungen beeinflussen.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/246
    • Thema: Anpassung der Richtlinie zur Kreditaufnahme
    • Betroffene: Stadtverwaltung, Bürgerinnen und Bürger
    • Kosten/Haushalt: Im Dokument sind keine konkreten Kostenangaben enthalten.

    Offene Fragen

    Keine offenen Fragen im Kurztext benannt.

    Unsicherheiten

    Keine besonderen Unsicherheiten im Kurztext benannt.

    Quelle

    Vorlage im ALLRIS der Stadt Goslar öffnen

  • 2026/248 – Anfrage öffentlich aus der Politik – Anfrage „Ausgaben für Bühnen und andere temporäre Bauten, Veranstaltungstechnik, Flächennutzungen, Feuerwerke und Absperrzäune im Ortsteil Hahnenklee“; Ortsratsmitglied Hagen Maximilian Kühl vom 12.08.2026

    Vorgangsnummer: 2026/248

    Kurzzusammenfassung

    In dieser öffentlichen Anfrage vom Ortsratsmitglied Hagen Maximilian Kühl geht es um die Ausgaben der Stadt Goslar sowie der HTG GmbH für Bühnen und andere temporäre Bauten im Ortsteil Hahnenklee in den letzten drei Jahren. Die Fragen betreffen die Gesamtkosten für die Anmietung, den Transport, den Auf- und Abbau von Bühnen sowie der sicherheitstechnischen Abnahme. Zudem wird nach den Ausgaben für Veranstaltungstechnik und der Anzahl der Veranstaltungen gefragt, bei denen temporäre Bühnen genutzt wurden. Ein weiterer Punkt ist die Platzverhältnisse in der Rathausstraße und die Auswirkungen auf Anwohner und Gastronomiebetriebe. Des Weiteren wird gefragt, welche Kosten für Feuerwerke und Absperrzäune in den letzten Jahren angefallen sind. Die Möglichkeit, Synergien mit dem neuen Wildschweinschutzzaun zu schaffen, wird ebenfalls angesprochen. Die Antwort der Verwaltung ist für die Sitzung des Ortsrats am 24.08.2026 vorgesehen, und es bleiben Fragen zur Ausgestaltung und rechtlichen Grundlagen von Absperrmaßnahmen sowie zu möglichen Einsparungen offen.

    Warum ist das wichtig?

    Die Ergebnisse dieser Anfrage könnten Auswirkungen auf zukünftige Veranstaltungen und deren Organisation im Ortsteil Hahnenklee haben.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/248
    • Thema: Anfrage zu Ausgaben für Veranstaltungen in Hahnenklee
    • Betroffene: Stadt Goslar, HTG GmbH, Anwohnerinnen und Anwohner, Gastronomiebetriebe
    • Kosten/Haushalt: Konkrete Zahlen zu den Ausgaben liegen aktuell nicht vor.

    Offene Fragen

    • Wie werden die Ausgaben für Veranstaltungstechnik detailliert aufgeschlüsselt?
    • Welche rechtlichen Grundlagen gibt es für unterschiedliche Absperrmaßnahmen bei Veranstaltungen?
    • Welche konkreten Einsparpotentiale bestehen durch den neuen Wildschweinschutzzaun?

    Unsicherheiten

    Keine besonderen Unsicherheiten im Kurztext benannt.

    Quelle

    Vorlage im ALLRIS der Stadt Goslar öffnen

  • 2026/235 – Anfrage öffentlich aus der Politik – Anfrage „Sichtbarkeit städtischer Fördermaßnahmen erhöhen“; Ratsfraktion SPD vom 10.08.2026

    Vorgangsnummer: 2026/235

    Kurzzusammenfassung

    Die Ratsfraktion SPD hat eine Anfrage zur Verbesserung der Sichtbarkeit städtischer Fördermaßnahmen gestellt. Diese Anfrage wird am 15.09.2026 im Rathaus behandelt. Die Verwaltung wird gefragt, welche Möglichkeiten es gibt, geförderte Maßnahmen für die Öffentlichkeit besser zu kennzeichnen. Dazu zählt die Überlegung, Hinweistafeln mit dem Hinweis „Gefördert durch die Stadt Goslar“ an Gebäuden und Sportanlagen anzubringen. Des Weiteren wird nach weiteren Formen der Öffentlichkeitsarbeit gefragt, wie etwa ein einheitliches Förderlogo oder digitale Projektübersichten, um die Verwendung der Fördermittel transparenter zu machen. Jährlich unterstützt die Stadt verschiedene Vereine und Unternehmen finanziell, was den Bürgerinnen und Bürgern direkt zugutekommt. Allerdings ist oft nicht erkennbar, dass viele Verbesserungen nur durch diese Fördermittel möglich sind. Ein Mangel an Sichtbarkeit könnte dazu führen, dass der Eindruck entsteht, die Stadt investiere nicht ausreichend. Die Verwaltung ist gefragt, wie sie die Transparenz ihrer Maßnahmen erhöhen kann. Noch offen sind klare Konzepte oder Zeitpläne zur Umsetzung dieser Vorschläge. Die Anfrage selbst hat keine finanziellen Auswirkungen oder Kostenangaben, die erwähnt werden.

    Warum ist das wichtig?

    Die Vorlage könnte dazu beitragen, das Bewusstsein für städtische Fördermaßnahmen zu erhöhen und Missverständnisse über die Investitionen der Stadt zu vermindern.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/235
    • Thema: Verbesserung der Sichtbarkeit städtischer Fördermaßnahmen
    • Betroffene: Ratsfraktion SPD, Stadtverwaltung, Bürgerinnen und Bürger
    • Kosten/Haushalt: Im Dokument sind keine Angaben zu Kosten oder Haushaltsmitteln enthalten.

    Offene Fragen

    • Wie konkret sollen die Maßnahmen zur Erhöhung der Sichtbarkeit umgesetzt werden?
    • Gibt es bereits festgelegte Zeitrahmen für die beschriebenen Projekte?
    • In welcher Form sollen die Hinweistafeln oder andere Kennzeichnungen aussehen?

    Unsicherheiten

    Keine besonderen Unsicherheiten im Kurztext benannt.

    Quelle

    Vorlage im ALLRIS der Stadt Goslar öffnen

  • 2026/236 – Anfrage öffentlich aus der Politik – Anfrage „Parkplatz für Rollstuhlfahrer vor Kurhaus Hahnenklee“; Ortsratsfraktion CDU vom 11.08.2026

    Vorgangsnummer: 2026/236

    Kurzzusammenfassung

    Die Anfrage der CDU-Ortsratsfraktion betrifft die Situation eines fehlenden Parkplatzes für Rollstuhlfahrer vor dem Kurhaus Hahnenklee. Vor dem Umbau der Parkstraße gab es dort einen solchen Parkplatz, der jedoch jetzt nicht mehr vorhanden ist. Dies fiel besonders während des Wandertags für Menschen mit Behinderung am 5. August 2026 negativ auf, da die Betroffenen den Parkplatz vermisst haben. Die Fraktion fragt an, wann der Behindertenparkplatz wieder markiert wird. Der aktuelle Stand seit der letzten Ortsratssitzung ist unklar, da noch keine Maßnahmen ergriffen wurden. Diese Anfrage soll in der nächsten Sitzung des Ortsrats im Stadtteil Hahnenklee am 24. August 2026 behandelt werden. Die Antwort auf diese Anfrage könnte wichtige Informationen zur zukünftigen Barrierefreiheit in der Region bieten. Der Parkplatz ist insbesondere für Menschen mit Behinderungen von Bedeutung, die auf barrierefreie Zugänge angewiesen sind. Bislang fehlen konkrete Aussagen zur zeitlichen Umsetzung und zur Zuständigkeit für die Markierung. Die Bürgerinnen und Bürger warten auf Klarheit über die Wiederherstellung des Parkplatzes und die Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen.

    Warum ist das wichtig?

    Die Klärung der Parkplatzsituation hat unmittelbare Auswirkungen auf die Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen und deren Zugang zu öffentlichen Angeboten.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/236
    • Thema: Fehlender Parkplatz für Rollstuhlfahrer vor dem Kurhaus Hahnenklee
    • Betroffene: Ortsratsfraktion CDU, Menschen mit Behinderung, Bürgerinnen und Bürger
    • Kosten/Haushalt: Im Dokument sind keine Angaben zu Kosten oder Haushaltsmitteln enthalten.

    Offene Fragen

    • Wann wird der Behindertenparkplatz markiert?
    • Wer ist zuständig für die Wiederherstellung des Parkplatzes?
    • Welche Maßnahmen sind geplant, um die Barrierefreiheit zu verbessern?

    Unsicherheiten

    • Unklarheit über die Zuständigkeit zur Markierung des Parkplatzes.
    • Fehlende Informationen über den zeitlichen Rahmen der Umsetzung.

    Quelle

    Vorlage im ALLRIS der Stadt Goslar öffnen

  • 2026/239 – Antrag öffentlich aus der Politik – Antrag „Wiederherstellung der vertraglich garantierten Stärke des Ortsrates Hahnenklee (11 Mitglieder) – Empfehlung an den Rat der Stadt Goslar zur Korrektur des Beschlusses vom 28.04.2026 (§ 4 Abs. 2 Hauptsatzung)“; Ortsratsmitglied Hagen Maximilian Kühl vom 11.08.2026

    Vorgangsnummer: 2026/239

    Kurzzusammenfassung

    In dieser Beschlussvorlage beantragt der Ortsrat Hahnenklee, die zuvor beschlossene Verringerung des Ortsrates auf 9 Mitglieder zurückzunehmen. Es soll sichergestellt werden, dass der Ortsrat mit 11 Mitgliedern erhalten bleibt, wie vertraglich im Eingliederungsvertrag von 1972 festgelegt. Der Antrag zielt darauf ab, die rechtlichen Grundlagen für die bevorstehenden Kommunalwahlen zu klären und sicherzustellen, dass keine Tatsachen geschaffen werden, bevor die Genehmigung durch die Kommunalaufsichtsbehörde erfolgt. Zudem wird auf eine im Februar 2026 durchgeführte Bürgerbefragung verwiesen, bei der sich 86 % der Befragten für den Erhalt des 11-köpfigen Gremiums ausgesprochen haben. Die Anfrage thematisiert auch die finanzielle Unverhältnismäßigkeit, da die Einsparungen von rund 1.560 Euro jährlich nicht im Verhältnis zu den einmaligen Befragungskosten von etwa 7.000 Euro stehen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Entscheidung zur Verkleinerung des Ortsrates vorher vom Ortsrat einstimmig abgelehnt wurde. Ein versäumtes Verständnis des Bürgerwillens könnte die Rechtssicherheit der bevorstehenden Kommunalwahl gefährden. Der Antrag hat somit sowohl rechtliche als auch praktische Bedeutung für die Bürgerinnen und Bürger von Hahnenklee.

    Warum ist das wichtig?

    Die Vorlage könnte die Rechte und Mitbestimmung der Bürgerinnen und Bürger in der Kommunalvertretung von Hahnenklee stärken.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/239
    • Thema: Wiederherstellung der Mitgliederzahl des Ortsrates Hahnenklee
    • Betroffene: Ortsrat Hahnenklee, Rat der Stadt Goslar, Bürgerinnen und Bürger von Hahnenklee
    • Kosten/Haushalt: Im Dokument werden keine genauen Kostenangaben zum Haushalt gemacht, jedoch wird auf mögliche Einsparungen und Befragungskosten hingewiesen.

    Offene Fragen

    • Wie ist der konkrete Zeitplan zur rechtsaufsichtlichen Klärung vor dem Wahlausschreiben?
    • Welche Stellungnahmen haben die übrigen Ratsfraktionen zum Beschluss vom 28.04.2026 abgegeben?
    • Wie genau wurden die Befragungskosten von rund 7.000 € berechnet?
    • Welche rechtlichen Folgen drohen, falls das Wahlausschreiben auf 9 Sitze erfolgt?
    • Gibt es eine formale Mitteilung der Kommunalaufsichtsbehörde zum Genehmigungserfordernis?

    Unsicherheiten

    • Unklar ist, wie die Positionen anderer politischer Gruppen zur Verkleinerung des Ortsrates sind.
    • Die genauen Schritte zur Rechtsaufsichtsklärung sind nicht definiert.

    Mehr zum Thema Hahnenklee

    Quelle

    Vorlage im ALLRIS der Stadt Goslar öffnen

  • 2026/217 – Vorlage – Wechsel des Einsatzes der IT-gestützten Prüfsoftware im Rechnungsprüfungsamt der Stadt Goslar

    Vorgangsnummer: 2026/217

    Kurzzusammenfassung

    In dieser Beschlussvorlage geht es um den Wechsel der IT-gestützten Prüfsoftware im Rechnungsprüfungsamt der Stadt Goslar. Die bisherige Software wurde zum 31.12.2025 gekündigt, da sie sich als kompliziert erwies und fachliche Anforderungen nicht erfüllte. Die neue Software soll die Digitalisierung der Stadtverwaltung unterstützen und den digitalen Prüfprozess optimieren. Dabei wird eine bewährte und anwenderfreundliche Software verwendet, die speziell für niedersächsische Kommunen entwickelt wurde. Mit der Beschaffung sind Investitionskosten von etwa 25.000 € im Jahr 2026 verbunden, die im Haushaltsplan vorgesehen sind. Für die Folgejahre werden weitere Kosten für Lizenzen und Schulungen anfallen. Die Reihenfolge der Anschaffungen ist bis zum Jahr 2029 geplant. Die Nutzung der neuen Software wird voraussichtlich die Effizienz der Rechnungsprüfungen steigern und die Risikoanalyse verbessern. Ein Ratsbeschluss ist notwendig, um die finanziellen Mittel abzusichern. Dies könnte langfristig positive Auswirkungen auf den städtischen Haushalt haben, jedoch sind auch die langfristigen Kosten zu berücksichtigen.

    Warum ist das wichtig?

    Die neue Software könnte zu einer effizienteren Rechnungsprüfung und damit indirekt zu einer besseren Verwendung städtischer Mittel führen.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/217
    • Thema: Wechsel der Prüfsoftware im Rechnungsprüfungsamt
    • Betroffene: Rechnungsprüfungsamt, Stadtverwaltung
    • Kosten/Haushalt: Die Investitionskosten für 2026 betragen ca. 25.000 €, die im Haushaltsplan vorgesehen sind.

    Offene Fragen

    • Welche genauen Kosten in den Folgejahren anfallen werden?
    • Wie die Umsetzung der Software bis 2029 konkret geplant ist.

    Unsicherheiten

    • Die genauen jährlichen Betriebskosten nach 2026 sind unklar.
    • Wie die Umsetzung der Software bis 2029 konkret aussieht, bleibt offen.

    Mehr zum Thema Rechnungsprüfung

    Quelle

    Vorlage im ALLRIS der Stadt Goslar öffnen

  • 2026/232 – Antrag öffentlich aus der Politik – Antrag „Prüfung von roten (ggf. andersfarbiger) Markierungen für Fußgänger- und Radquerungen an Straßen“; CDU-Ratsfraktion vom 06.08.2026

    Vorgangsnummer: 2026/232

    Kurzzusammenfassung

    Die CDU-Ratsfraktion hat einen Antrag eingereicht, um die Einführung von roten oder gegebenenfalls andersfarbigen Markierungen an Querungsstellen für Fußgänger und Radfahrer zu prüfen. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit in Goslar zu erhöhen, insbesondere an stark frequentierten Stellen wie Schulwegen und touristischen Achsen. Der Antrag beinhaltet eine Prüfung der Sicherheitswirkung, rechtlichen Rahmenbedingungen, gestalterischen Verträglichkeit und eine Kostenabschätzung für verschiedene Markierungsvarianten. Der Verwaltung wird zudem die Aufgabe übertragen, geeignete Standorte zu priorisieren und die Ergebnisse dem zuständigen Fachausschuss zu berichten. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, Konflikte und Unfälle im Straßenverkehr zu reduzieren und ein besseres Miteinander der Verkehrsteilnehmer zu fördern. Angesichts der steigenden Anforderungen an sichere Mobilität in der Stadt ist eine solche Prüfung nach Meinung der Antragsteller sinnvoll. Aktuell sind an einigen Stellen in Goslar bereits farbliche Markierungen vorhanden, die bereits positive Auswirkungen gezeigt haben. Die Verwaltung soll die möglichen Einsatzmöglichkeiten analysieren und Grundlagen für zukünftige Projekte schaffen. Es bleibt unklar, wann die Prüfung abgeschlossen sein wird und welche spezifischen Kosten in diesem Zusammenhang anfallen werden.

    Warum ist das wichtig?

    Die möglichen Markierungen könnten die Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer erhöhen und somit den Straßenverkehr in Goslar sicherer gestalten.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/232
    • Thema: Prüfung von Markierungen an Straßen für Fußgänger und Radfahrer
    • Betroffene: CDU-Ratsfraktion, Stadtverwaltung, Fußgänger, Radfahrer
    • Kosten/Haushalt: Im Dokument sind keine spezifischen Kostenangaben oder Haushaltsmittel enthalten.

    Offene Fragen

    • Welche spezifischen Kosten könnten mit der Umsetzung verbunden sein?
    • Wie lange wird die Prüfung dauern?
    • Welche Standorte werden als prioritär angesehen?

    Unsicherheiten

    • Unklarheiten bezüglich der genauen Kosten der geplanten Maßnahmen.
    • Unsicherheit über den Zeitrahmen der Prüfung und Umsetzung.

    Quelle

    Vorlage im ALLRIS der Stadt Goslar öffnen