Vorlagen

Hier veröffentliche ich die Vorlagen der Stadt Goslar. Quelle ist das ALLRIS System. Es wird eine Kurzzusammenfassung erstellt, welche aber nicht den Anspruch auf Vollständigkeit erhebt, aber einen guten Überblick geben soll und natürlich auch von meinen persönlichen Schwerpunkten geprägt ist. Für die Zusammenfassungen setzte ich aktiv KI ein.

  • 2026/111 – Vorlage – Wirtschaftsförderung Region Goslar GmbH & Co. KG (WiReGo); Wirtschaftsplan 2026 bis 2028 – Geschäftsjahr 2026 –

    Vorgangsnummer: 2026/111

    Kurzzusammenfassung

    Die Vorlage ist ein Beschlussvorschlag zum Wirtschaftsplan der Wirtschaftsförderung Region Goslar GmbH & Co. KG (WiReGo) für die Jahre 2026 bis 2028. Der Plan sieht für das Jahr 2026 einen Ertrag von 324.509 Euro und Aufwendungen von 1.044.987 Euro vor, was zu einem Jahresverlust von 720.478 Euro führen wird. Der Finanzplan für 2026 ist mit Auszahlungen von 1.085.150 Euro und Einzahlungen von 1.064.139 Euro veranschlagt, was eine Periodenunterdeckung von 21.011 Euro ergibt. Die Stadt Goslar wird ein Finanzierungsbeitrag von 44.623 Euro leisten, wie in der Anlage 1 ausgeführt. Die geplanten Maßnahmen in der Wirtschaftsförderung umfassen unter anderem Existenzgründungsförderung und Regionalmarketing. Der geplante Personalaufwand beläuft sich auf 789.738 Euro für 2026. Diese Ausgaben sind notwendig, um die wirtschaftlichen Aktivitäten und Dienstleistungen der WiReGo aufrechtzuerhalten. Die Vorlage wird voraussichtlich am 28.04.2026 im Rat der Stadt Goslar abgestimmt, nachdem sie bereits in der Gesellschafterversammlung am 03.03.2026 vorab genehmigt wurde. Offene Punkte betreffen die zukünftige Entwicklung der Erlöse und die Umsetzung der geplanten Maßnahmen, welche noch abgewartet werden müssen. Es bleibt unklar, wie sich die Zuwendungen in den Folgejahren entwickeln werden.

    Warum ist das wichtig?

    Die Vorlage könnte die Wirtschaftsförderung in der Region stärken, jedoch besteht die Möglichkeit, dass die Investitionen nicht die erwarteten Erlöse bringen.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/111
    • Thema: Wirtschaftsplan der Wirtschaftsförderung Region Goslar für 2026 bis 2028
    • Betroffene: Stadt Goslar, Wirtschaftsförderung Region Goslar GmbH & Co. KG, Anwohnerinnen und Anwohner, Unternehmen in der Region
    • Kosten/Haushalt: Für 2026 sind Aufwendungen von 1.044.987 Euro und Erträge von 324.509 Euro eingeplant, was zu einem Verlust führt.

    Offene Fragen

    • Wie sollen die Erträge nach 2026 konkret gesteigert werden?
    • Welche Wirksamkeit hat die Existenzgründungsförderung für die Einnahmen?
    • Wie entwickeln sich die Finanzierungsbeiträge der Gesellschafter in Folgejahren?
    • Welche Controlling‑Mechanismen sollen den hohen Personalaufwand (789.738 €) rechtfertigen?
    • Welche konkreten Maßnahmen sollen die Periodenunterdeckung von 21.011 € ausgleichen?

    Unsicherheiten

    • Unklar bleibt, wie die Zuwendungen in den Folgejahren aussehen werden.
    • Die Umsetzung der geplanten Maßnahmen könnte ungewiss sein.

    Mehr zum Thema Zuschüsse

    Quelle

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  • 2026/110 – Antrag öffentlich aus der Politik – Antrag „Pilotprojekt zur integrierten Ortsteil-Entwicklung im Rahmen von ISEK 2025 und Masterplan 2040“; CDU-Ratsfraktion vom 24.03.2026

    Vorgangsnummer: 2026/110

    Kurzzusammenfassung

    Die CDU-Ratsfraktion hat den Antrag gestellt, ein Pilotprojekt zur integrierten Ortsteil-Entwicklung im Rahmen des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) 2025 und des Masterplans 2040 zu initiieren. Dabei soll ein ausgewählter Ortsteil als Modell dienen, um die Entwicklung städtischer Herausforderungen zu konkretisieren und zu beschleunigen. Der Fokus liegt auf der Erfassung bestehender Probleme, der Analyse von Infrastrukturmaßnahmen sowie der Betrachtung von Verkehr, Sicherheit und sozialer Infrastruktur. Ziel ist es, bis 2040 eine klare Perspektive für den Ortsteil zu entwickeln und damit eine strategische Ausrichtung vorzugeben, unabhängig von den finanziellen Rahmenbedingungen einzelner Maßnahmen. Dieser Ansatz soll eine spürbare Beschleunigung in der Bearbeitung des ISEK und des Masterplans ermöglichen und als Blaupause für weitere Ortsteile dienen. Als geeigneter Modellsraum wurde Jerstedt vorgeschlagen, könnte jedoch auch durch andere Vorschläge der Verwaltung ergänzt werden. Die Ergebnisse dieses Projekts sollen in die gesamtstädtische Planung einfließen, um eine nachhaltige Stadtentwicklung zu fördern.

    Warum ist das wichtig?

    Das Pilotprojekt könnte Bürgerinnen und Bürger direkt betreffen, insbesondere durch die Verbesserung der Infrastruktur und der sozialen Angebote in dem ausgewählten Ortsteil.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/110
    • Thema: Pilotprojekt zur integrierten Ortsteil-Entwicklung
    • Betroffene: CDU-Ratsfraktion, Verwaltung, Einwohner des gewählten Ortsteils, Vereine, Feuerwehr, Schule/Kita, Gewerbe
    • Kosten/Haushalt: Im Dokument sind keine konkreten Kostenangaben oder Haushaltsmittel enthalten.

    Offene Fragen

    • Konkrete Finanzierung: Welche Haushaltsmittel sind für das Pilotprojekt eingeplant?
    • Auswahlkriterien: Nach welchen Kriterien soll der Ortsteil (z. B. Jerstedt) endgültig bestimmt werden?
    • Zeithorizont: Welche Schritte und Fristen sind bis zur Zielmarke 2040 vorgesehen?
    • Bürgerbeteiligung: Wie und wann werden Vereine, Feuerwehr, Schule/Kita und Anwohner eingebunden?
    • Übertragbarkeit: Wie wird das Verfahren auf andere Ortsteile praktikabel übertragen?
    • Zuständigkeit: Welche Fachabteilung der Verwaltung verantwortet Umsetzung und Controlling?

    Unsicherheiten

    • Es sind keine konkreten finanziellen Mittel oder Ressourcen für die Umsetzung des Projekts benannt.
    • Die Ergebnisse des Pilotprojekts und ihre Übertragbarkeit auf andere Ortsteile sind derzeit unklar.

    Quelle

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  • 2026/105 – Vorlage – Jahresabschluss der Stadtentwässerung Goslar GmbH (SGG) für das Geschäftsjahr vom 01. Oktober 2024 bis 30. September 2025

    Vorgangsnummer: 2026/105

    Kurzzusammenfassung

    Die Vorlage beinhaltet den Jahresabschluss der Stadtentwässerung Goslar GmbH (SGG) für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2024 bis 30. September 2025 und stellt einen Beschlussvorschlag dar. Der Jahresabschluss weist eine Bilanzsumme von 25.154.782,00 EUR und einen Jahresüberschuss von 51.985,64 EUR aus. Der Jahresüberschuss soll in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen werden. Außerdem wird die Zustimmung zur Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats vorgeschlagen. Zudem wird die Bestellung des Geschäftsführers Holger Fricke um weitere fünf Jahre empfohlen. Der Abschluss wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Höweler/Rischmann und Partner mbB geprüft und erhielt ein positives Prüfergebnis. Der Geschäftsverlauf zeigt, dass die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen stabil sind, und sowohl für Umsatzerlöse als auch für Aufwendungen sichere Grundlagen bestehen. Die Investitionen der SGG beliefen sich auf 2.597 TEUR, die durch Entgelt- und Restbuchwertvergütungsansprüche finanziert wurden. Die Eigenkapitalquote beträgt 4,7 %. Die Vorlage wird zur Kenntnisnahme empfohlen und ist wichtig für die finanzielle Transparenz der Stadtentwässerung. Bürgerinnen und Bürger könnten von der finanziellen Stabilität der SGG profitieren, da diese für einen reibungslosen Betrieb der Abwasserentsorgung sorgt. Es bleibt unklar, welche konkreten Kündigungsfristen für zukünftige Verträge gelten würden.

    Warum ist das wichtig?

    Die finanzielle Stabilität der SGG könnte dafür sorgen, dass die Abwasserentsorgung in Goslar reibungslos funktioniert.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/105
    • Thema: Jahresabschluss der Stadtentwässerung Goslar GmbH
    • Betroffene: Stadtentwässerung Goslar GmbH, Stadt Goslar, Wirtschaftsprüfungsprüfungsgesellschaft Höweler/Rischmann und Partner mbB
    • Kosten/Haushalt: Im bereitgestellten Text sind keine Angaben zu spezifischen Kosten oder Haushaltsmitteln enthalten.

    Offene Fragen

    • Unklar, welche konkreten Kündigungsfristen für künftige Verträge der SGG gelten.
    • Nicht ersichtlich, ob der vorgetragene Jahresüberschuss Auswirkungen auf Gebühren oder Rücklagenplanung hat.
    • Konkrete Details zur Bilanzentwicklung und den Gründen für die Eigenkapitalquote von 4,7 % fehlen.

    Unsicherheiten

    • Unklarheiten bezüglich künftiger Kündigungsfristen.

    Quelle

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  • 2026/106 – Mitteilung – Anbringen eines Hinweisschildes neben der Klanginstallation „Der Goldene Ton“ in Hahnenklee

    Vorgangsnummer: 2026/106

    Kurzzusammenfassung

    Die Stadt Goslar plant, ein Hinweisschild neben der Klanginstallation „Der Goldene Ton“ im Kurpark Hahnenklee anzubringen. Diese Maßnahme wird im Rahmen einer Mitteilung vorgestellt. Das Schild soll rechtzeitig vor einer Preisverleihung an die Sängerin LEA aufgestellt werden. Es informiert über die Geschichte des Preises und beschreibt das Ritual der namentlichen Verewigung der Preisträgerinnen und Preisträger auf den Röhren der Klanginstallation. Die Beratungsfolge sieht Sitzungen im Ausschuss für Weltkulturerbe, Stadtgeschichte und Kultur am 8. April 2026, im Verwaltungsausschuss am 21. April 2026 und im Rat der Stadt Goslar am 28. April 2026 vor. Der genaue Kostenrahmen oder Haushaltsmittel sind in der Vorlage nicht angeführt. Für Bürgerinnen und Bürger könnte das Schild einen zusätzlichen kulturellen Wert und Informationen über eine lokale Attraktion bieten. Unklar bleibt, ob und wie zukünftige Informationen über die Klanginstallation weitergegeben werden. Zudem gibt es keine Angaben zu Änderungen im Stadtverkehr oder anderen städtischen Abläufen aufgrund dieser Maßnahme.

    Warum ist das wichtig?

    Das Hinweisschild könnte den kulturellen Wert der Klanginstallation erhöhen und Bürger sowie Besucher informieren.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/106
    • Thema: Anbringen eines Hinweisschildes für eine Klanginstallation.
    • Betroffene: Besucher der Klanginstallation, Anwohner in Hahnenklee, Teilnehmer der Preisverleihung
    • Kosten/Haushalt: Im bereitgestellten Text sind keine Angaben zu Kosten oder Haushaltsmitteln enthalten.

    Offene Fragen

    • Kein konkreter Kostenrahmen oder Haushaltsansatz für das Hinweisschild genannt.
    • Unklar, wer die künftige Pflege und inhaltliche Aktualisierung des Schildes übernimmt.
    • Unklar, ob und wie Informationen zur Klanginstallation zukünftig digital oder analog weitergegeben werden.
    • Kein genauer Zeitpunkt für die Aufstellung des Schildes genannt, nur „rechtzeitig vor der Preisverleihung“.
    • Keine Angaben, ob die Beschilderung verkehrliche oder sicherheitsrelevante Auswirkungen hat.

    Unsicherheiten

    Keine besonderen Unsicherheiten im Kurztext benannt.

    Quelle

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  • 2026/107 – Mitteilung – Mitteilung über eine Stolpersteinverlegung für Johanna Schaefer (1936-1942)

    Vorgangsnummer: 2026/107

    Kurzzusammenfassung

    Die Stadt Goslar plant eine Stolpersteinverlegung für Johanna Schaefer, die am 5. Juli 1936 geboren wurde und am 22. Juli 1942, im Alter von sechs Jahren, getötet wurde. Diese Mitteilung wurde im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Weltkulturerbe, Stadtgeschichte und Kultur am 8. April 2026 vorgestellt. Die Verlegung des Stolpersteins erfolgt an ihrem Todestag, dem 22. Juli 2026, um das Schicksal von Johanna Schaefer zu würdigen. Die Initiative Stolpersteine hat die Kosten für den Stein und die Verlegung durch Spenden gedeckt, sodass der Stadt keine finanziellen Belastungen entstehen. Der städtische Eigenbetrieb „Betriebshof Goslar“ ist für die Vorbereitung der Verlegestellen zuständig. Familie von Johanna Schaefer wird an der Verlegung teilnehmen und Redebeiträge halten, unterstützt von einer Schülergruppe der Adolf-Grimme-Gesamtschule, die über ihr Schicksal berichten wird. Zudem sind Mitglieder des Rates und die Oberbürgermeisterin zur Teilnahme eingeladen. Die fristgerechte Herstellung des Stolpersteins wurde von der Stiftung Gunter Demnig zugesichert. Dieser Anlass bietet die Möglichkeit, das Bewusstsein für die Verfolgung während der NS-Zeit zu stärken und die Erinnerung an die Opfer wachzuhalten.

    Warum ist das wichtig?

    Die Stolpersteinverlegung hat eine direkte Wirkung auf die öffentliche Erinnerungskultur und trägt zur Sensibilisierung für die Verfolgung während der NS-Zeit bei.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/107
    • Thema: Stolpersteinverlegung für Johanna Schaefer
    • Betroffene: Familie von Johanna Schaefer, Stadtverwaltung, Initiative Stolpersteine, Schülergruppe der Adolf-Grimme-Gesamtschule, Mitglieder des Rates, Oberbürgermeisterin
    • Kosten/Haushalt: Die Kosten für den Stolperstein und die Verlegung werden durch Spenden der Initiative Stolpersteine getragen, sodass der Stadt keine finanziellen Belastungen entstehen.

    Offene Fragen

    Keine offenen Fragen im Kurztext benannt.

    Unsicherheiten

    Keine besonderen Unsicherheiten im Kurztext benannt.

    Quelle

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  • 2026/108 – Vorlage – Ernennung einer Beauftragten für benachteiligte gesellschaftliche Gruppen, hier: Ernennung der Integrationsbeauftragten für die Ortschaften Vienenburg, Immenrode, Weddingen, Lengde, Wiedelah und Lochtum

    Vorgangsnummer: 2026/108

    Kurzzusammenfassung

    In dieser Beschlussvorlage geht es um die Wiederwahl von Frau Christa Hillebrandt zur Integrationsbeauftragten für mehrere Ortschaften, darunter Vienenburg, Immenrode und Weddingen. Ihre bisherige Amtszeit endet am 30. April 2026, und sie wird vorgeschlagen, ab dem 1. Mai 2026 für weitere fünf Jahre in diesem Amt tätig zu sein. Frau Hillebrandt hat sich in der Vergangenheit durch hervorragendes Engagement in der Integrationsarbeit ausgezeichnet. Sie ist Ansprechpartnerin für geflüchtete Menschen und fördert deren Integration durch verschiedene Maßnahmen wie Sprachkurse und Freizeitangebote für Kinder. Zudem koordiniert sie die Zusammenarbeit mit der städtischen Integrationsbeauftragten sowie mit lokalen Institutionen. Für ihre Tätigkeit erhält sie eine monatliche Aufwandsentschädigung von 150 Euro. Die Vorlage wird in mehreren Sitzungen behandelt, beginnend am 9. April 2026. Die langfristige Bedeutung ihrer Arbeit für die Integration vor Ort wird anerkannt. Konkrete Kosten oder finanzielle Auswirkungen auf den städtischen Haushalt sind nicht benannt. Es bleibt unklar, ob weitere Kandidaturen für diese Position vorhanden sind.

    Warum ist das wichtig?

    Die Wiederwahl hat potenziell positive Auswirkungen auf die Integration geflüchteter Personen in den betroffenen Ortschaften.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/108
    • Thema: Wiederwahl einer Integrationsbeauftragten für mehrere Ortschaften
    • Betroffene: Frau Christa Hillebrandt, Ortschaften Vienenburg, Ortschaften Immenrode, Ortschaften Weddingen, Ortschaften Lengde, Ortschaften Wiedelah, Ortschaften Lochtum
    • Kosten/Haushalt: Konkrete Kosten oder finanzielle Auswirkungen auf den städtischen Haushalt sind nicht benannt.

    Offene Fragen

    • Aus den Unterlagen geht nicht hervor, ob weitere Kandidaturen für die Integrationsbeauftragte vorliegen.
    • Es werden keine konkreten finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt genannt.
    • Unklar bleibt, wie das Auswahl- oder Vorschlagsverfahren für die Ernennung organisiert wurde.

    Unsicherheiten

    • Ob weitere Kandidaturen für die Position der Integrationsbeauftragten vorliegen.

    Quelle

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  • 2026/015-01 – Mitteilung – Beantwortung der Anfrage „Eingliederungsvertrag Hahnenklee“; Ortsratsmitglied Hagen Maximilian Kühl vom 07.01.2026

    Vorgangsnummer: 2026/015-01

    Bezug zu vorherigen Vorgängen

    Dieser Vorgang gehört zur Vorgangskette 2026/015.

    Der Ausgangsvorgang wird unter der Nummer 2026/015 geführt.

    Kurzzusammenfassung

    In dieser Mitteilung beantwortet die Stadt Goslar die Anfrage von Ortsratsmitglied Hagen Maximilian Kühl zum Eingliederungsvertrag mit der Kurortgemeinde Hahnenklee-Bockswiese. Der Vertrag, der seit dem 29. Juni 1972 besteht, regelt die Eingliederung Hahnenklees in die Stadt Goslar. Die Mitteilung hebt verbindliche Passagen des Vertrages hervor und stellt klar, dass einige Teile durch Gesetzesänderungen oder Beschlüsse nicht mehr gültig sind. Der Stadtteil Hahnenklee übernimmt die Verwaltung und Rechte der früheren Kurortgemeinde, einschließlich der Mitgliedschaft in verschiedenen Verbänden. Für die Bürgerinnen und Bürger in Hahnenklee bleiben die bisherigen Bebauungspläne vorerst bestehen. Abgaben werden ab dem 01.01.1973 nach den in Goslar geltenden Sätzen erhoben. Die Stadt plant, den Stadtteil als Luftkurort zu fördern. Fragen zur finanziellen Auswirkung oder weiteren Kostenangaben bleiben in dieser Mitteilung unbeantwortet. Die Transparenz und das Verständnis über die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag sollen verbessert werden, um Missverständnisse zu klären. Welche konkreten Änderungen für die Anwohner entstehen, bleibt jedoch ungewiss.

    Warum ist das wichtig?

    Die Mitteilung könnte dazu beitragen, Missverständnisse über den Eingliederungsvertrag auszuräumen, konkrete Auswirkungen für die Bürger sind jedoch unklar.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/015-01
    • Thema: Eingliederungsvertrag Hahnenklee und seine aktuellen Regelungen
    • Betroffene: Stadt Goslar, Bürgerinnen und Bürger in Hahnenklee, Ortsrat Hahnenklee
    • Kosten/Haushalt: Es liegen keine Angaben zu Kosten oder Haushaltsmittel in der Mitteilung vor.

    Offene Fragen

    • Welche konkreten finanziellen Auswirkungen hat die Eingliederung für die Bürger?
    • Wann wird neues Ortsrecht in Hahnenklee in Kraft treten?
    • Gibt es weitere rechtliche Regelungen, die Bürger betreffen?

    Unsicherheiten

    • Es bleibt unklar, welche Teile des Vertrages nicht mehr gültig sind.
    • Die Auswirkungen auf die Bürger in Hahnenklee sind unklar.

    Quelle

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  • 2026/098 – Vorlage – Gewährung eines Zuschuss zur Durchführung der 38. Internationalen Goslarer Klaviertage 2026

    Vorgangsnummer: 2026/098

    Kurzzusammenfassung

    Die Vorlage ist eine Beschlussvorlage zur Gewährung eines Zuschusses für die 38. Internationalen Goslarer Klaviertage 2026. Die Stadt Goslar plant einen Gesamtzuschuss von 3.500,00 Euro, aufgeteilt in 2.500,00 Euro von der Stadt und 1.000,00 Euro über einen Sponsoringvertrag mit der Eurawasser Betriebsführungsgesellschaft mbH. Die Klaviertage finden vom 10. bis 20. September 2026 statt und sind eine bedeutende kulturelle Veranstaltung, die seit 1989 durchgeführt wird. Der Zuschuss soll dazu beitragen, zahlreiche anfallende Kosten, wie Gagen, Drucke und Veranstaltungen, zu decken. Die Mittel müssen gemäß den haushaltsrechtlichen Vorschriften verwendet werden und ein prüffähiger Nachweis über die Verwendung muss erbracht werden. Die Auszahlung des Zuschusses hängt von der Genehmigung des städtischen Haushalts ab. Eine teilweise Zuschussgewährung in einer haushaltslosen Zeit könnte möglich sein. Es bleibt unklar, ob alle notwendigen Genehmigungen rechtzeitig erteilt werden können, was eine Unsicherheit darstellt. Diese Vorgang ist von hohem Interesse für die Stadt und die Bürgerinnen und Bürger, da die Klaviertage zur kulturellen Vielfalt und Attraktivität der Stadt beitragen.

    Warum ist das wichtig?

    Die Klaviertage fördern die kulturelle Beschäftigung und Attraktivität der Stadt, was den Bürgerinnen und Bürgern zugutekommt.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/098
    • Thema: Zuschuss zu den Internationalen Goslarer Klaviertagen 2026
    • Betroffene: Stadt Goslar, Eurawasser Betriebsführungsgesellschaft mbH, Stadtmusikrat Goslar e.V.
    • Kosten/Haushalt: Der Zuschuss beläuft sich auf insgesamt 3.500,00 Euro.

    Offene Fragen

    • Liegt die erforderliche Haushaltsgenehmigung rechtzeitig vor, um Zahlungen vor Veranstaltungsbeginn zu ermöglichen?
    • In welcher Form und bis wann muss der prüffähige Nachweis über Einnahmen und Ausgaben der Klaviertage 2026 erbracht werden?
    • Ist die vereinbarte Sponsorenzusage von Eurawasser (1.000,00 €) bereits vertraglich fixiert und nachweisbar?

    Unsicherheiten

    • Es ist unklar, ob alle notwendigen Genehmigungen rechtzeitig erteilt werden können.

    Mehr zum Thema Zuschüsse

    Quelle

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  • 2026/099 – Mitteilung – Übertragung konsumtiver Haushaltsreste für das Haushaltsjahr 2025 gem. § 20 KomHKVO

    Vorgangsnummer: 2026/099

    Kurzzusammenfassung

    In dieser Mitteilung geht es um die Übertragung von Haushaltsresten aus dem Jahr 2025. Laut § 20 der Kommunalhaushaltsverordnung können die Haushaltsreste in Höhe von 2.036.637,21 EUR ins Jahr 2026 übertragen werden, um offene Aufträge abzuwickeln. Diese Übertragung ist notwendig, da die vorhandenen Mittel bereits in der Phase der vorläufigen Haushaltsführung genutzt werden können. Die wichtigsten Posten umfassen unter anderem 689.424,36 EUR für Unterhaltungsmaßnahmen und 400.491,12 EUR für Auftragsbindungen ohne Zuschussbezug. Im Vergleich zum Vorjahr erhöhten sich die Haushaltsreste um rund 83.800 EUR, was vor allem auf einen Anstieg der Zuschüsse zurückzuführen ist. Diese Zuschüsse beinhalten auch Mittel für die Dachsanierung der Kita St. Georg in Höhe von 180.700 EUR. Die Vorlage wird am 15. April 2026 im Ausschuss für Zentrale Dienste und Finanzen behandelt und am 21. April 2026 im Verwaltungsausschuss weiter besprochen. Damit sollen wichtige Maßnahmen für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Goslar gesichert werden.

    Warum ist das wichtig?

    Die Maßnahme sichert die Weiterführung wichtiger Projekte und Maßnahmen für die Bürgerinnen und Bürger.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/099
    • Thema: Übertragung von Haushaltsresten für 2025
    • Betroffene:
    • Kosten/Haushalt: Die Übertragung umfasst 2.036.637,21 EUR an Haushaltsresten, die für offene Aufträge verwendet werden.

    Offene Fragen

    Keine offenen Fragen im Kurztext benannt.

    Unsicherheiten

    Keine besonderen Unsicherheiten im Kurztext benannt.

    Mehr zum Thema Zuschüsse

    Quelle

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  • 2026/100 – Vorlage – Investitionszuschuss an den Ev.-luth. Propsteiverband Braunschweiger Land (Kita-Verband Goslar) – Dachsanierung Kita St. Georg

    Vorgangsnummer: 2026/100

    Kurzzusammenfassung

    Die Vorlage ist ein Beschlussvorschlag zur Gewährung eines Investitionszuschusses in Höhe von 180.700,00 € an den Ev.-luth. Propsteiverband Braunschweiger Land für die Dachsanierung der Kita St. Georg. Diese Maßnahme ist notwendig, weil das Flachdach des Zwischenbaus regelmäßig Wasserschäden verursacht, die die Gebäudesubstanz schädigen können. Die Sanierung besteht aus drei Bauabschnitten, die voraussichtlich innerhalb von vier Wochen abgeschlossen werden können. Die Finanzierung erfolgt über Haushaltsrestmittel aus dem Jahr 2025, und die Städteverantwortlichen haben Mittel auf dem Budgetkonto 43182001 eingeplant. Ein Oberbaukonzept zur schnellen Sanierung der Kita ist bereits seit 2017 in der Planung, jedoch wird die vollständige Sanierung oder ein Neubau voraussichtlich erst in den kommenden Jahren realisierbar sein. Diese Maßnahme hat positive Auswirkungen auf die Sicherstellung der Bildungsanliegen der Kinder und für das fortlaufende Betreiben der Kita. Konkrete Auswirkungen auf die Kommunalfinanzen werden nicht genannt, jedoch ist eine Inanspruchnahme von nicht verausgabten Mitteln aus dem Vorjahr vorgesehen.

    Warum ist das wichtig?

    Die Sanierung der Kita hat positive Auswirkungen auf die zukünftige Bildungsqualität und auf den Fortbetrieb der Einrichtung.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/100
    • Thema: Investitionszuschuss für Dachsanierung Kita St. Georg
    • Betroffene: Ev.-luth. Propsteiverband Braunschweiger Land, Kita St. Georg, Stadtverwaltung
    • Kosten/Haushalt: Die Gesamtkosten für die Dachsanierung betragen 180.700,00 €, die Finanzierung erfolgt über Haushaltsrestmittel aus dem Jahr 2025.

    Offene Fragen

    • Konkretes Startdatum für die Dachsanierung der Kita St. Georg fehlt.
    • Welche Maßnahmen genau sind in den drei Bauabschnitten enthalten (Material, Umfang)?
    • In welchem Umfang bleibt der Kita-Betrieb während der Arbeiten gesichert?
    • Sind die 180.700 € aus Haushaltsrestmitteln 2025 ausreichend bei möglichen Kostensteigerungen?
    • Wie wird die langfristige Finanzierung für die vollständige Sanierung oder einen Neubau gesichert?

    Unsicherheiten

    • Unklarheit über künftige Kostensteigerungen.
    • Ungewissheit über langfristige Sanierungsstrategien.

    Mehr zum Thema Zuschüsse

    Quelle

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