Vorlagen

Hier veröffentliche ich die Vorlagen der Stadt Goslar. Quelle ist das ALLRIS System. Es wird eine Kurzzusammenfassung erstellt, welche aber nicht den Anspruch auf Vollständigkeit erhebt, aber einen guten Überblick geben soll und natürlich auch von meinen persönlichen Schwerpunkten geprägt ist. Für die Zusammenfassungen setzte ich aktiv KI ein.

  • 2026/085 – Antrag öffentlich aus der Politik – Antrag „Dorfgemeinschaftshaus für Wiedelah“; Ortsvorsteher Klaus-Ulrich Bock vom 03.03.2026

    Vorgangsnummer: 2026/085

    Kurzzusammenfassung

    Dieser Antrag hat das Ziel, das katholische Pfarrheim in Wiedelah zu erwerben, bevor es möglicherweise verkauft wird. Der Ortsvorsteher Klaus-Ulrich Bock hat beantragt, dass die Stadtverwaltung prüft, ob dieses Gebäude als Dorfgemeinschaftshaus (DGH) genutzt werden kann. Aktuell werden im Pfarrheim bereits zahlreiche Veranstaltungen abhielt, von Musikproben über Märkte bis hin zu kirchlichen Feierlichkeiten. Diese Räumlichkeiten sind für die Gemeinschaft in Wiedelah wichtig, da außer einer Gaststätte kaum andere geeignete Orte verfügbar sind. Besonders erwähnt wurde ein kürzlich stattgefundenes Konzert mit etwa 80 Gästen, bei dem auch Anfragen zur Anmietung für private Feiern aufkamen. Eine Zukunft als DGH könnte zusätzliche Angebote, etwa für den örtlichen Sportverein, ermöglichen. Die Entscheidung liegt nun bei der Verwaltung, die sich bis zur Sitzung des Verwaltungsausschusses am 21. April 2026 mit diesem Anliegen befassen soll. Der Antrag weist auf die Notwendigkeit hin, die soziale und kulturelle Infrastruktur in Wiedelah aufrechtzuerhalten. Neben der Prüfung des Kaufs stehen zur Klärung, wie diese Räumlichkeiten konkret erhalten werden können, noch einige Details im Raum.

    Warum ist das wichtig?

    Die mögliche Schaffung eines Dorfgemeinschaftshauses könnte das soziale und kulturelle Leben in Wiedelah stärken.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/085
    • Thema: Erwerb des katholischen Pfarrheims als Dorfgemeinschaftshaus in Wiedelah
    • Betroffene: Stadtverwaltung, Bürgerinnen und Bürger von Wiedelah, katholische Kirche Nordharz
    • Kosten/Haushalt: Im Dokument fehlen konkrete Angaben zu Kosten oder Haushaltsmitteln.

    Offene Fragen

    • Wie genau soll der Erwerb des Pfarrheims finanziert werden?
    • Gibt es bereits Gespräche mit der katholischen Kirche über den Verkauf?
    • Wann kann mit einer Entscheidung über den Antrag gerechnet werden?

    Unsicherheiten

    Keine besonderen Unsicherheiten im Kurztext benannt.

    Quelle

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  • 2026/084 – Antrag öffentlich aus der Politik – Antrag „Prüfung der Einrichtung einer zweiten Bushaltestelle im nordöstlichen Bereich der Ortschaft Wiedelah“; Ortsvorsteher Klaus-Ulrich Bock vom 03.03.2026

    Vorgangsnummer: 2026/084

    Kurzzusammenfassung

    In dieser Beschlussvorlage wird ein Antrag zur Prüfung der Einrichtung einer zweiten Bushaltestelle im nordöstlichen Bereich der Ortschaft Wiedelah behandelt. Der Ortsvorsteher Klaus-Ulrich Bock hat diesen Antrag am 03.03.2026 eingereicht. Derzeit ist die Bushaltestelle an der Ecker der einzige Zugang zum öffentlichen Verkehr. Viele neue Wohngebiete sind jedoch in den letzten Jahrzehnten im nordöstlichen Teil von Wiedelah entstanden, wodurch zahlreiche Bürgerinnen und Bürger, darunter auch viele Schulkinder und gehbehinderte Menschen, eine deutlich längere Distanz zur nächsten Haltestelle zurücklegen müssen. Es wird darauf hingewiesen, dass einige dieser Wohnbereiche mehr als einen Kilometer von der Haltestelle entfernt sind. Die Prüfung der Einrichtung einer zweiten Haltestelle könnte insbesondere die Erreichbarkeit für die genannten Gruppen verbessern. Die Entscheidung darüber hängt von der Verwaltung ab und wird in einer Sitzung des Verwaltungsausschusses am 21.04.2026 behandelt. Der Antrag könnte dazu beitragen, die Mobilität in der Gemeinde zu erhöhen, doch sind derzeit keine konkreten Kosten oder zusätzliche Details zur Umsetzung bekannt. Offene Punkte sind vor allem die tatsächliche Umsetzbarkeit und die finanziellen Implikationen. Unsicherheiten bestehen auch darüber, ob es ausreichende Mittel und die notwendige Genehmigung für die Maßnahme geben wird.

    Warum ist das wichtig?

    Die Einrichtung einer weiteren Bushaltestelle könnte die öffentliche Erreichbarkeit und Mobilität für die Anwohnerinnen und Anwohner verbessern.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/084
    • Thema: Prüfung der Einrichtung einer zweiten Bushaltestelle in Wiedelah
    • Betroffene: Ortsvorsteher Klaus-Ulrich Bock, Anwohnerinnen und Anwohner, Schülerinnen und Schüler, gehbehinderte Menschen
    • Kosten/Haushalt: Der Dokumenttext enthält keine Angaben zu konkreten Kosten oder Haushaltsmitteln.

    Offene Fragen

    • Wie wird die tatsächliche Umsetzbarkeit der neuen Haltestelle geprüft?
    • Welche finanziellen Mittel sind notwendig und stehen dafür zur Verfügung?
    • Wie wird die Genehmigung für die Errichtung einer zweiten Haltestelle eingeholt?

    Unsicherheiten

    • Es sind keine konkreten Kosten oder Haushaltsmittel angesprochen worden.
    • Die Genehmigungsfähigkeit für die neue Haltestelle ist unklar.

    Mehr zum Thema Stadtbus und ÖPNV

    Quelle

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  • 2026/022-01 – Vorlage – Sitzungsvorlage zum Antrag „Änderung der Bauausführung – Parkstraße 2. Bauabschnitt Kreuzung Einbindung Parkstraße – Hindenburgstraße“ der Ortsratsfraktion SPD und des FDP-Ortsratsmitglied Hans-Heinrich Wiebe vom 07.01.2026

    Vorgangsnummer: 2026/022-01

    Bezug zu vorherigen Vorgängen

    Dieser Vorgang gehört zur Vorgangskette 2026/022.

    Der Ausgangsvorgang wird unter der Nummer 2026/022 geführt.

    Kurzzusammenfassung

    In dieser Beschlussvorlage geht es um die Änderung der Bauausführung an der Kreuzung Parkstraße und Hindenburgstraße. Der Antrag wurde von der Ortsratsfraktion SPD und dem FDP-Ortsratsmitglied Hans-Heinrich Wiebe eingereicht. Die geplante Maßnahme sieht vor, den Innenradius der Einmündung zu erweitern, um Konflikte mit Linienbussen zu vermeiden. Für die Umsetzung der Änderungen werden Haushaltsmittel in Höhe von 10.000 Euro aus den Ausgaberesten des Jahres 2025 bereitgestellt. Der Straßenbau soll zudem durch einen Natursteinpflasterstreifen ergänzt werden, um den Eingriff in den Straßenbestand zu minimieren. Die aktuelle Verkehrsbelastung in der Parkstraße wird mit etwa 1900 bis 2500 Fahrzeugen pro Tag angegeben, wobei der Schwerverkehr vergleichsweise gering ist. Die neuen Regelungen könnten die Verkehrssituation für Anwohner und Verkehrsteilnehmer verbessern. Dennoch bleibt unklar, ob die vorgeschlagenen Änderungen tatsächlich effektiv sind, und die Zuständigkeiten innerhalb der Stadtverwaltung müssen geklärt werden. Es sind bereits Beratungssitzungen am 19. März, 21. April und 28. April 2026 terminiert. Auch die genauen finanziellen Implikationen sind noch unklar.

    Warum ist das wichtig?

    Die Änderungen könnten potenziell die Verkehrssituation für Bürgerinnen und Bürger verbessern, besonders im Hinblick auf Busse und Anwohner.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/022-01
    • Thema: Änderung der Bauausführung an der Kreuzung Parkstraße und Hindenburgstraße
    • Betroffene: Ortsratsfraktion SPD, FDP-Ortsratsmitglied Hans-Heinrich Wiebe, Anwohnerinnen und Anwohner, Busse und andere Verkehrsteilnehmer
    • Kosten/Haushalt: Für die Maßnahme sind Haushaltsmittel in Höhe von 10.000 Euro vorgesehen, die aus den Ausgaberesten des Jahres 2025 stammen.

    Offene Fragen

    • Wirksamkeit der vorgeschlagenen Änderungen bleibt unklar.
    • Zuständigkeiten der Stadtverwaltung müssen geklärt werden.
    • Genauere finanzielle Implikationen sind noch nicht ausgearbeitet.

    Unsicherheiten

    • Finanzielle Implikationen sind nicht vollständig ausgearbeitet.

    Quelle

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  • 2026/083 – Antrag öffentlich aus der Politik – Dringlichkeitsantrag „Petition des Rates der Stadt Goslar, hier: Schließung der Postbank in Goslar“; FDP-Ratsfraktion vom 27.02.2026

    Vorgangsnummer: 2026/083

    Kurzzusammenfassung

    Der Antrag der FDP-Ratsfraktion im Rat der Stadt Goslar befasst sich mit der drohenden Schließung der Postbank in Goslar. Diese Situation wird als besorgniserregend angesehen, insbesondere für ältere Bürger, die auf die Dienstleistungen der Postbank und anderer Anbieter angewiesen sind. Der Rat fordert die Post dazu auf, ein angemessenes Versorgungskonzept für die Stadt mit etwa 50.000 Einwohnern vorzulegen. Geplant ist, dass dieses Konzept kurzfristig dem Rat und der Verwaltung zur Beratung vorgelegt wird. Es wird eine klare Position gegen einen vollständigen Rückzug von Post- und Bankdienstleistungen in Goslar eingenommen, da bereits in den letzten Jahren viele Dienstleistungen abgebaut wurden. Die FDP-Ratsfraktion argumentiert, dass Daseinsvorsorge auch den Bereich Verwaltung und Finanzdienstleistungen umfasst. Darüber hinaus wird betont, dass ältere Bürger nicht ausschließlich auf digitale Dienste angewiesen werden dürfen. Die Erreichbarkeit für persönliche Abgaben von Sendungen muss in einem zumutbaren Umfeld für alle Bürger gesichert sein. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass steigende Anforderungen an Mobilität für ältere und behinderte Bürger nicht übersehen werden dürfen. Es bleibt abzuwarten, inwiefern die Post auf diese Anforderungen reagieren wird.

    Warum ist das wichtig?

    Die Vorlage könnte Auswirkungen auf die Erreichbarkeit von Bank- und Postdienstleistungen für Bürger haben, insbesondere für ältere Menschen.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/083
    • Thema: Drohte Schließung der Postbank in Goslar
    • Betroffene: ältere Bürger, Stadtverwaltung, Postbank, DHL, Deutsche Post
    • Kosten/Haushalt: Im Dokument sind keine Angaben zu Kosten oder Haushaltsmitteln enthalten.

    Offene Fragen

    • Wann genau wird das Versorgungskonzept der Post der Stadt Goslar vorgelegt?
    • Welche konkreten Dienstleistungen plant die Post im Konzept für ältere Bürger bereitzustellen?
    • Beinhaltet das Konzept Maßnahmen zur Vermeidung erheblicher Fahraufwände?
    • Wird die Post inhaltlich auf die Forderung des Rats reagieren?
    • Welche Übergangslösungen sind für persönliche Abgaben von Brief- und Paketsendungen vorgesehen?

    Unsicherheiten

    • Es bleibt unklar, ob die Post auf die Forderungen des Rates reagieren wird.

    Quelle

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  • 2025/450-41 – Beiblatt – Haushaltsplan und Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 – 1. Beiblatt

    Vorgangsnummer: 2025/450-41

    Bezug zu vorherigen Vorgängen

    Dieser Vorgang gehört zur Vorgangskette 2025/450.

    Der Ausgangsvorgang wird unter der Nummer 2025/450 geführt.

    Kurzzusammenfassung

    Die Stadt Goslar hat eine Beschlussvorlage für den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung für das Jahr 2026 vorgelegt. Der Entwurf sieht insgesamt ordentliche Erträge in Höhe von 147.536.300 Euro und ordentliche Aufwendungen von 154.399.800 Euro vor. Für Investitionstätigkeiten sind Einzahlungen in Höhe von 6.710.500 Euro und Auszahlungen von 21.964.800 Euro geplant. Zudem werden Kreditaufnahmen für Investitionen auf 15.254.300 Euro festgelegt. Die Steuersätze für die Grundsteuer A und B sowie die Gewerbesteuer sind ebenfalls fixiert. Liquiditätskredite dürfen bis zu 15.000.000 Euro in Anspruch genommen werden. Diese Vorlage ist wichtig für die finanzielle Planung der Stadt und deren Handlungsfähigkeit in den kommenden Jahren. Betroffene sind vor allem Bürgerinnen und Bürger, da diese von den festgelegten Steuersätzen und Investitionen profitieren oder eventuell betroffen sein könnten. Es gibt jedoch keine Informationen zu den konkreten Kosten, die durch die Umsetzung der neuen Maßnahmen entstehen könnten. Offen bleiben Fragen zur detaillierten Verwendung der Haushaltsreste und zur finanziellen Planung einzelner Projekte. Aktuell bleibt unklar, wie einige aufgeführte Punkte in der Verwaltung umzusetzen sind.

    Warum ist das wichtig?

    Die Vorlage hat Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bürger, insbesondere hinsichtlich Steuersätzen und öffentlichen Investitionen.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2025/450-41
    • Thema: Haushaltsplan und Haushaltssatzung der Stadt Goslar für 2026
    • Betroffene: Bürgerinnen und Bürger
    • Kosten/Haushalt: Es liegen keine konkreten Angaben zu den Kosten vor.

    Offene Fragen

    • Keine detaillierte Aufschlüsselung der Verwendung der Haushaltsreste in der Vorlage ersichtlich
    • Unklare finanzielle Planung einzelner Investitionsprojekte (keine Kosten pro Projekt angegeben)
    • Nicht ersichtlich, welche konkreten Maßnahmen durch die Kreditaufnahmen über 15.254.300 Euro finanziert werden
    • Konditionen und Einsatzszenarien für die Liquiditätskredite bis 15.000.000 Euro bleiben unklar

    Unsicherheiten

    • Fehlende detaillierte Verwendung der Haushaltsreste
    • Unklare finanzielle Planung einzelner Projekte

    Quelle

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  • 2026/024-01 – Beiblatt – Beiblatt zur Sitzungsvorlage Goslar Marketing GmbH (GMG); Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2026 – Konsolidierungserfordernis

    Vorgangsnummer: 2026/024-01

    Bezug zu vorherigen Vorgängen

    Dieser Vorgang gehört zur Vorgangskette 2026/024.

    Der Ausgangsvorgang wird unter der Nummer 2026/024 geführt.

    Kurzzusammenfassung

    In der Beiblatt zur Sitzungsvorlage geht es um den Wirtschaftsplan der Goslar Marketing GmbH (GMG) für das Geschäftsjahr 2026, und es handelt sich um einen Beschlussvorschlag. Die Stadt Goslar plant, einen Verlust von bis zu 1.150.000 EUR an die GMG zu übernehmen, was eine Erhöhung gegenüber dem Vorjahr darstellt. Die erforderlichen Haushaltsmittel dafür sind im Haushaltsplan 2026 eingeplant. Der Konsolidierungsprozess soll darauf abzielen, das Defizit nachhaltig zu reduzieren und die Wirtschaftlichkeit der GMG zu stärken. Dazu sind Maßnahmen wie die Analyse der Kosten- und Erlösstrukturen sowie die Entwicklung konkreter Vorschläge zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit vorgesehen. Zudem wird die GMG gebeten, einen Konsolidierungsbericht mit einem Maßnahmenkatalog vorzulegen, der sowohl kurzfristige als auch langfristige Maßnahmen enthält. Die Stadt hat als Mehrheitsgesellschafterin Steuerungsmöglichkeiten, die im Bericht dargestellt werden sollen. Über die Umsetzung der Maßnahmen soll regelmäßig im Aufsichtsrat berichtet werden. Eine erste Zwischenberichterstattung ist für das 4. Quartal 2026 geplant. Diese Vorlage hat direkte Auswirkungen auf die städtischen Finanzen und die zukünftige wirtschaftliche Ausrichtung der GMG.

    Warum ist das wichtig?

    Die Vorlage könnte Auswirkungen auf die städtischen Finanzen und damit indirekt auf die Bürgerinnen und Bürger haben.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/024-01
    • Thema: Konsolidierung des Wirtschaftsplans der Goslar Marketing GmbH für 2026
    • Betroffene: Goslar Marketing GmbH, Rat der Stadt Goslar, Stadtverwaltung
    • Kosten/Haushalt: Die Stadt übernimmt im Haushaltsplan für 2026 Verluste in Höhe von 1.150.000 EUR für die GMG, die im Haushaltsplan veranschlagt sind.

    Offene Fragen

    Keine offenen Fragen im Kurztext benannt.

    Unsicherheiten

    Keine besonderen Unsicherheiten im Kurztext benannt.

    Mehr zum Thema Verschwendung öffentlicher Gelder

    Quelle

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  • 2026/076-01 – Mitteilung – Beantwortung der Anfrage zu „Streukästen“ und der Verwendung von Streusalz; SPD-Ratsfraktion vom 18.02.2026

    Vorgangsnummer: 2026/076-01

    Bezug zu vorherigen Vorgängen

    Dieser Vorgang gehört zur Vorgangskette 2026/076.

    Der Ausgangsvorgang wird unter der Nummer 2026/076 geführt.

    Kurzzusammenfassung

    In dieser Mitteilung beantwortet die Stadt Goslar eine Anfrage der SPD-Ratsfraktion zu den Streukästen und der Verwendung von Streusalz. Seit 2013 wurden abgängige Streukästen abgebaut, und es gibt derzeit 65 noch befüllte Kästen in verschiedenen Ortsteilen. Eine Ersatzbeschaffung der abgebauten Kästen ist nicht geplant, jedoch soll an sicherheitsrelevanten Stellen weiterhin für ausreichende Streumittel gesorgt werden. Die Kosten für einen neuen Streukasten belaufen sich auf etwa 2.000 Euro plus 100 Euro für die Erstbefüllung und jährliche Wartungskosten. Der Einsatz von Streusalz ist auf Gehwegen grundsätzlich untersagt, mit Ausnahmen in besonderen Wettersituationen, insbesondere im Weltkulturerbe. Die Antworten auf die Fragen sind transparent und geben Einblick in die aktuelle Praxis. Es bleiben Fragen offen, ob weitere Maßnahmen zur Sicherheit im Winter notwendig sind und wie die Bürger darüber informiert werden. Diese Mitteilung hat Bedeutung für die Bürger, da sie Informationen über die Sicherheit in der Winterzeit liefert und zeigt, wie die Stadt auf Anfragen von Bürgern reagiert.

    Warum ist das wichtig?

    Die Mitteilung hat direkte Auswirkungen auf die Bürger, da sie Informationen zur Sicherheit auf Gehwegen und im Winterdienst bereitstellt.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/076-01
    • Thema: Streukästen und Streusalzverwendung in Goslar
    • Betroffene: Bürgerinnen und Bürger, SPD-Ratsfraktion, Stadtverwaltung
    • Kosten/Haushalt: Die Kosten für einen neuen Streukasten betragen ca. 2.000 Euro plus jährliche Wartungskosten von 100 Euro pro Kasten.

    Offene Fragen

    • Wie wird die Information über Streumittelkästen an die Bürger weitergegeben?
    • Welche Maßnahmen sind geplant, um sicherheitsrelevante Stellen abzudecken?

    Unsicherheiten

    Keine besonderen Unsicherheiten im Kurztext benannt.

    Quelle

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  • 2026/043-01 – Änderungsantrag öffentlich aus der Politik – Ä-Antrag zu „Regionales Raumordnungsprogramm (RROP) 3.0 – Neuaufstellung – Stellungnahme der Stadt Goslar“; Ratsherr Henning Wehrmann vom 23.02.2026

    Vorgangsnummer: 2026/043-01

    Bezug zu vorherigen Vorgängen

    Dieser Vorgang gehört zur Vorgangskette 2026/043.

    Der Ausgangsvorgang wird unter der Nummer 2026/043 geführt.

    Kurzzusammenfassung

    In dieser Beschlussvorlage stellt Ratsherr Henning Wehrmann einen Änderungsantrag zur Stellungnahme der Stadt Goslar zum Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) 3.0. Die Änderung betrifft spezifische Punkte zur Einstufung von Gebieten im Landschaftsschutzgebiet Harz, insbesondere die Definition der ‚H-Zone‘. Wehrmann kritisiert, dass die Bezeichnung irreführend ist und beantragt eine präzisere Einstufung als ‚Hauptgebiet‘. Der Antrag zielt darauf ab, das Landschaftsschutzgebiet als Vorranggebiet für Natur- und Landschaftsschutz zu erhalten, da dies notwendig sei, um die unberührte Natur zu schützen. Er weist darauf hin, dass die aktuellen Planungen der Verwaltung den Natur- und Landschaftsschutz gefährden könnten, insbesondere durch die Nutzung sogenannter Vorbehaltsgebiete. Zudem wird betont, dass eine zusätzliche Zerschneidung des Landschafts für den Tourismus nachteilig wäre. In der Sache bleibt unklar, wie die vorgeschlagenen Änderungen in künftige Planungen integriert werden können und ob die Verwaltung die Kritikpunkte aufgreift.

    Warum ist das wichtig?

    Die Vorlage könnte Auswirkungen auf den Landschaftsschutz und den Tourismus in der Region haben.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/043-01
    • Thema: Änderungsantrag zum Regionalen Raumordnungsprogramm der Stadt Goslar
    • Betroffene: Rat der Stadt Goslar, Stadtverwaltung, Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Goslar
    • Kosten/Haushalt: Im Dokument sind keine Angaben zu Kosten oder Haushaltsmitteln enthalten.

    Offene Fragen

    • Wie werden die vorgeschlagenen Änderungen in die zukünftige Planung integriert?
    • Was sind die konkreten Folgen der vorgeschlagenen Änderungen für die betroffenen Gebiete?
    • Wie reagiert die Verwaltung auf die vorgebrachten Kritikpunkte?

    Unsicherheiten

    • Unklar ist, wie die Verwaltung auf den Änderungsantrag reagiert.
    • Die genauen Auswirkungen auf den Tourismus sind nicht definiert.

    Quelle

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  • 2026/032-01 – Änderungsantrag öffentlich aus der Politik – Ä-Antrag zum Wirtschaftsplan Stadtforst 2026; Ratsherr Henning Wehrmann vom 22.02.2026

    Vorgangsnummer: 2026/032-01

    Bezug zu vorherigen Vorgängen

    Dieser Vorgang gehört zur Vorgangskette 2026/032.

    Der Ausgangsvorgang wird unter der Nummer 2026/032 geführt.

    Kurzzusammenfassung

    Der Änderungsantrag zum Wirtschaftsplan Stadtforst 2026, eingereicht von Ratsherr Henning Wehrmann, fordert, dass für Neu- und Nachpflanzungen ausschließlich heimische Baumarten verwendet werden. Dies folgt auf die Anpflanzung von 15.905 gebietsfremden Exoten im Jahr 2025, was eine Gefahr für die Biodiversität darstellt. Der Antrag bezieht sich auf die Anpassung der Aufwandspositionen 4.1 und 4.2 im Erfolgsplan. Die geplanten Maßnahmen sollen dazu dienen, dem Klimawandel entgegenzuwirken und eine nachhaltige Baumartenwahl zu fördern. Nur Baumarten des nördlichen Mitteleuropa sollen gefördert werden, wobei beispielsweise Rotbuche und Eberesche als geeignete Arten aufgeführt werden. Der Antrag wird in den öffentlichen Sitzungen des Verwaltungsausschusses am 24.02.2026 und im Rat am 03.03.2026 behandelt. Eine mögliche Auswirkung auf zukünftige Fördermittelanträge ist ungewiss. Außerdem wird die Notwendigkeit betont, aus den Fehlern der Vergangenheit zu lernen, um invasive Neophyten wie die Douglasie zu vermeiden. Der Antrag hat somit direkte Relevanz für den Erhalt der lokalen Biodiversität. Offene Punkte betreffen insbesondere die genaue Umsetzung und die Anpassung des Haushalts plans. Die anstehenden Veränderungen könnten zu einer langfristigen Stabilität des Stadtforstes beitragen und die Lebensqualität der Anwohnerinnen und Anwohner positiv beeinflussen.

    Warum ist das wichtig?

    Der Antrag könnte langfristig die Lebensqualität der Anwohnerinnen und Anwohner durch eine verbesserte Biodiversität im Stadtwald erhöhen.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/032-01
    • Thema: Umstellung auf heimische Baumarten im Stadtforst.
    • Betroffene: Ratsherr Henning Wehrmann, Verwaltungsausschuss, Rat der Stadt Goslar
    • Kosten/Haushalt: Im bereitgestellten Text sind keine Angaben zu Kosten oder Haushaltsmitteln enthalten.

    Offene Fragen

    • Wie wird die Umsetzung der Anpflanzungen konkret gestaltet?
    • Welche Anpassungen im Haushaltsplan sind erforderlich?
    • Gibt es Auswirkungen auf bestehende Fördermittelanträge?

    Unsicherheiten

    • Unklarheiten über die Umsetzung und finanzielle Folgen des Antrags.

    Mehr zum Thema Zuschüsse

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  • 2026/054-01 – Mitteilung – Beantwortung der Anfrage „Gebäudezustand in der Altstadt“; SPD-Ratsfraktion vom 29.01.2026

    Vorgangsnummer: 2026/054-01

    Bezug zu vorherigen Vorgängen

    Dieser Vorgang gehört zur Vorgangskette 2026/054.

    Der Ausgangsvorgang wird unter der Nummer 2026/054 geführt.

    Kurzzusammenfassung

    Die vorliegende Mitteilung beantwortet die Anfrage der SPD-Ratsfraktion zur baulichen Situation von denkmalgeschützten Gebäuden in der Altstadt von Goslar. Die Stadt hat 2025 ein Kataster über Problemimmobilien im Welterbe erstellt, das Gebäude in vernachlässigtem Zustand erfasst. Diese Objekte werden kategorisiert nach Handlungsbedarf, einschließlich stark sanierungsbedürftiger Gebäude und leerstehender Gewerbeeinheiten. Die Verwaltung führt eine kontinuierliche Erfassung und Bewertung des baulichen Zustands durch. Eigentümer von problematischen Immobilien werden bereits mehrfach auf Fördermöglichkeiten hingewiesen. Im Fall von akuter Gefährdung sind Instandsetzungsverfügungen möglich. Die Stadt prüft auch die rechtlichen Grundlagen für Ersatzmaßnahmen, die unter bestimmten Bedingungen ergriffen werden können. Zudem sind im Haushaltsplan für 2026 50.000 Euro für solche Maßnahmen eingeplant. Ein seit langem unvollendetes Bauvorhaben an der Ecke Schielenstraße/Lämmerstraße wirft Fragen zur Verkehrssicherung auf, die im nicht öffentlichen Teil der Ratssitzung behandelt werden sollen. Die Mitteilung verdeutlicht die Herausforderungen im Umgang mit den historischen Gebäuden und deren Auswirkungen auf das Stadtbild.

    Warum ist das wichtig?

    Die Mitteilung betrifft die Eigentümer von problematischen Immobilien und hat Auswirkungen auf das Stadtbild, was auch die Bürgerinnen und Bürger betrifft.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/054-01
    • Thema: Gebäudezustand in der Altstadt von Goslar
    • Betroffene: Eigentümer von denkmalgeschützten Gebäuden, Verwaltung der Stadt Goslar
    • Kosten/Haushalt: Für Ersatzmaßnahmen sind im Haushaltsplan 2026 insgesamt 50.000 Euro eingeplant.

    Offene Fragen

    • Konkreter Zeitplan für die Umsetzung von Maßnahmen an als dringend eingestuften Problemimmobilien.
    • Umfang und Anwendungsbedingungen für die im Haushalt vorgesehenen 50.000 Euro.
    • Welche Fördermittel von Land oder Bund können für Ersatzmaßnahmen konkret eingesetzt werden?
    • Welche Schwellen müssen erfüllt sein, damit die Stadt Ersatzmaßnahmen nach Instandsetzungs- oder Modernisierungsgeboten vornimmt?
    • Konkrete Maßnahmen und Zeitplan zur Verkehrssicherung beim Rohbau Ecke Schielenstraße/Lämmerstraße.
    • Wie werden Eigentümerinnen und Eigentümer systematisch zu langfristiger Substanzerhaltung verpflichtet?

    Unsicherheiten

    Keine besonderen Unsicherheiten im Kurztext benannt.

    Mehr zum Thema Denkmalschutz

    Quelle

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