Vorlagen

Hier veröffentliche ich die Vorlagen der Stadt Goslar. Quelle ist das ALLRIS System. Es wird eine Kurzzusammenfassung erstellt, welche aber nicht den Anspruch auf Vollständigkeit erhebt, aber einen guten Überblick geben soll und natürlich auch von meinen persönlichen Schwerpunkten geprägt ist. Für die Zusammenfassungen setzte ich aktiv KI ein.

  • 2026/101 – Vorlage – Zuschuss zur Durchführung der 45. Goslarer Tage der Kleinkunst 2026

    Vorgangsnummer: 2026/101

    Kurzzusammenfassung

    Die Vorlage ist ein Beschlussvorschlag, der einen Zuschuss für die 45. Goslarer Tage der Kleinkunst 2026 betrifft. Der Verein Förderkreis Goslarer Kleinkunsttage e. V. soll einen Betrag von 8.000 Euro erhalten, um diese kulturelle Veranstaltung zu unterstützen. Die Tage der Kleinkunst finden vom 29. Mai bis 7. Juni 2026 in Goslar statt und haben sich als bedeutende kulturelle Institution etabliert. Der Zuschuss wird unter der Bedingung gewährt, dass die Verwendung der Mittel durch einen prüffähigen Nachweis belegt wird. Die Auszahlung des Zuschusses hängt von der Genehmigung des Haushalts für 2026 ab. In diesem Haushaltsplan sind bereits die entsprechenden Mittel eingeplant. Diese Förderung könnte die kulturelle Vielfalt in der Stadt stärken und das kulturelle Leben anregen. Für Bürgerinnen und Bürger wird erwartet, dass die Veranstaltung das Gemeinwohl fördert und zu einer lebendigen Kulturszene beiträgt. Offene Punkte bleiben unter anderem die genauen Modalitäten zur Mittelverwendung und mögliche Anpassungen im Falle späterer Haushaltsbeschlüsse.

    Warum ist das wichtig?

    Die Veranstaltung könnte das kulturelle Leben der Stadt bereichern und die Bürgerbeteiligung an kulturellen Aktivitäten fördern.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/101
    • Thema: Zuschuss für die Goslarer Tage der Kleinkunst 2026
    • Betroffene: Förderkreis Goslarer Kleinkunsttage e. V., Kulturverwaltung
    • Kosten/Haushalt: Im Haushaltsplan 2026 sind bereits Mittel in Höhe von 8.000 Euro für die Veranstaltung eingeplant.

    Offene Fragen

    • Genauer Umfang und Form des prüffähigen Nachweises zur Mittelverwendung.
    • Zeitpunkt der Auszahlung der 8.000 Euro nach Haushaltsgenehmigung 2026.
    • Möglichkeiten zur Anpassung des Zuschusses bei späteren Haushaltsänderungen.
    • Konkrete Verwendungszwecke, die vom Verein vorgegeben oder ausgeschlossen sind.
    • Berichts- und Kontrollpflichten gegenüber der Stadt nach Durchführung der Veranstaltung.

    Unsicherheiten

    • Details zur Mittelverwendung und mögliche Anpassungen im Falle späterer Haushaltsbeschlüsse sind unklar.

    Quelle

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  • 2026/102 – Mitteilung – Mitteilung zur Auslastung der Liegenschaften im Zuständigkeitsbereich des Fachdienstes Bildung, Familie und Soziales

    Vorgangsnummer: 2026/102

    Kurzzusammenfassung

    In dieser Mitteilung geht es um die Auslastung von Liegenschaften, die unter dem Fachdienst Bildung, Familie und Soziales der Stadt Goslar fallen. Der Ausschuss für Bildung, Familie und Soziales hatte eine Übersicht zur Belegung angefordert, die nun bereitgestellt wird. Die Nutzung dieser Liegenschaften erfolgt hauptsächlich für soziale Zwecke, durch Vereine, Schulen sowie gemeinnützige Organisationen. Zudem werden einige Liegenschaften auch für private Feiern genutzt. Der Bericht umfasst Daten zur Nutzung im Haushaltsjahr 2025, inklusive der Anzahl an unentgeltlichen und kostenpflichtigen Nutzungen. Beispielsweise hat der Bürgertreff Oker etwa 150 unentgeltliche und 13 kostenpflichtige Nutzer. Die Entgeltordnung regelt, dass unter bestimmten Bedingungen keine Gebühren für die Nutzung erhoben werden, insbesondere für kommunale Gremien und gemeinnützige Organisationen. Offene Fragen bestehen unter anderem zum Nutzungsspektrum der Begegnungsstätte Oker, die nicht in städtischer Verwaltung liegt. Die Auslastungsdaten könnten Aufschluss darüber geben, wie die Liegenschaften der Stadt sinnvoller verwendet werden können, auch um die tatsächlichen Einnahmen zu steigern.

    Warum ist das wichtig?

    Die Mitteilung könnte Auswirkungen auf die Nutzung und Verwaltung der Liegenschaften der Stadt haben, was im besten Fall zu einer effizienteren Vergabe von Nutzungsrechten führen kann.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/102
    • Thema: Übersicht zur Auslastung der städtischen Liegenschaften im Bildungsbereich
    • Betroffene: Fachdienst Bildung, Familie und Soziales, Vereine, Schulen, gemeinnützige Organisationen, private Nutzer
    • Kosten/Haushalt: Im Dokument sind keine konkreten Kostenangaben enthalten.

    Offene Fragen

    • Klärung, welche Daten zur Nutzung der Begegnungsstätte Oker beim Stadtteilverein Oker vorliegen.
    • Wie wirken sich die Ausnahmen der Entgeltordnung auf die Haushaltsansätze für Liegenschaften aus?
    • Welche Einnahmen entgehen der Stadt durch hohe unentgeltliche Nutzung in mehreren Liegenschaften?
    • Wer trägt die laufenden Kosten der Liegenschaften, wenn Einnahmen unzureichend abgebildet sind?
    • Weshalb sind die Mehrzweckhallen-Nutzungen nicht in der vorgelegten Aufstellung berücksichtigt?
    • Gibt es Pläne zur gezielten Belegung oder Vermarktung von Liegenschaften mit geringer Auslastung?

    Unsicherheiten

    • Unklar bleibt die tatsächliche Nutzung der Begegnungsstätte Oker.

    Quelle

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  • 2026/103 – Vorlage – Schulentwicklung am Schulstandort Goetheschule – Festlegung der Zügigkeit

    Vorgangsnummer: 2026/103

    Kurzzusammenfassung

    Die Stadt Goslar plant, für die Grundschule Goetheschule ab dem Schuljahr 2026/27 eine Zügigkeit von maximal 2,5 Zügen festzulegen. Dies bedeutet, dass zehn Klassenräume vorgehalten werden, um eine bessere Raumauslastung zu erreichen und den Klassenbildungserlass einzuhalten. Der Gebäudestandard der Goetheschule ist derzeit unzureichend, da viele Klassenräume kleiner sind als die erforderlichen 60 m². Zudem verlieren schulische Angebote wie der Werkraum aufgrund von Platzmangel ihre Effektivität. Die Verwaltung sieht daher die Umbaumaßnahmen als dringend notwendig an, um eine förderliche Lernumgebung zu schaffen. Eine Zügigkeit von 2,5 Zügen ermöglicht es, bis zu 260 Schülerinnen und Schüler zu unterrichten. Da das Schulgelände jedoch begrenzt ist, ist eine weitere Erhöhung der Schülerzahl nicht sinnvoll. Der Stadtelternrat wurde über das Vorhaben informiert und hat sich positiv geäußert, jedoch steht eine schriftliche Stellungnahme noch aus. Offene Fragen betreffen die ex genau Ausgestaltung des Umbaus und den Zeitrahmen für die Umsetzung. Es bestehen Unsicherheiten hinsichtlich detaillierter Kostenangaben und der genauen Zuständigkeiten in der weiteren Planungsphase.

    Warum ist das wichtig?

    Die geplante Zügigkeit soll eine bessere Lernumgebung und eine effizientere Raumauslastung für die Schülerinnen und Schüler der Goetheschule schaffen.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/103
    • Thema: Festlegung der Zügigkeit für die Goetheschule
    • Betroffene: Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Stadtelternrat, Stadtverwaltung
    • Kosten/Haushalt: Im Dokument stehen keine konkreten Angaben zu Kosten oder Haushaltsmitteln.

    Offene Fragen

    • Fehlende detaillierte Kostenangaben für die Umbau- und Wanddurchbruchsmaßnahmen.
    • Unklarer Zeitrahmen und Phasenplan für die Umsetzung der Maßnahmen.
    • Nicht abschließend geklärte Zuständigkeiten in der weiteren Planungs- und Umsetzungsphase.
    • Genauer Grundriss und detaillierte Ausgestaltung der Umbaumaßnahmen offen.
    • Schriftliche Stellungnahme des Stadtelternrats steht noch aus.
    • Folgen der Sanierung der Sporthalle am Kulturmarktplatz und Umnutzung der Goethschulhalle nicht präzisiert.

    Unsicherheiten

    • Es fehlen detaillierte Kostenangaben für die Umbaumaßnahmen.
    • Es gibt Unklarheiten bezüglich der Zuständigkeiten in der weiteren Planungsphase.

    Mehr zum Thema Sanierung städtischer Gebäude

    Quelle

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  • 2026/096 – Vorlage – Gewährung des Zuschusses für die Konzert- und Veranstaltungsreihe „FreitagsKickOff“ am Museumsufer 2026

    Vorgangsnummer: 2026/096

    Kurzzusammenfassung

    Die Beschlussvorlage betrifft die Gewährung eines Zuschusses von 9.000 Euro an die Kulturinitiative Goslar e.V. für die Durchführung der Veranstaltungsreihe „FreitagsKickOff“ 2026 am Museumsufer. Die Reihe findet von April bis September jeden Freitag zwischen 17:00 und 19:00 Uhr statt und umfasst verschiedene kulturelle Darbietungen, darunter Musik, Straßenkunst und Lesungen. Die Veranstaltungen sind für alle Teilnehmenden kostenfrei. Die Stadtverwaltung unterstützt dieses Projekt, um den Kulturmarktplatz als sozialen Treffpunkt zu stärken und die Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit der Stadt zu fördern. Dazu wird ein prüffähiger Nachweis über die Verwendung der Mittel gefordert. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt unter dem Vorbehalt der Haushaltsgenehmigung für 2026. Es gibt auch Regelungen, falls in einer haushaltslosen Zeit Zuschüsse benötigt werden sollten. Diese Veranstaltung zielt darauf ab, sowohl den lokalen Künstlerinnen und Künstlern eine Plattform zu bieten, als auch eine positive kulturelle Stimmung in die Stadt zu bringen. Momentan sind keine genauen Kosten oder finanziellen Auswirkungen für die Stadt bekannt, die Sicherheit der Mittelverwendung hingegen ist geregelt. Unklar bleibt, ob es spezielle Auflagen für die Durchführung der Reihe gibt.

    Warum ist das wichtig?

    Die Veranstaltung bietet den Bürgerinnen und Bürgern einen kostenlosen kulturellen Treffpunkt und fördert die lokale Identität.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/096
    • Thema: Zuschuss für die Konzert- und Veranstaltungsreihe „FreitagsKickOff“ 2026
    • Betroffene: Kulturinitiative Goslar e.V., Bürgerinnen und Bürger, Stadtverwaltung
    • Kosten/Haushalt: Der Zuschuss beträgt 9.000 Euro, genaue finanzielle Auswirkungen sind nicht bekannt.

    Offene Fragen

    • Unklar, welche speziellen Auflagen für die Durchführung der Reihe am Museumsufer vorgesehen sind.
    • Nicht ersichtlich, wie detailliert der prüffähige Nachweis über Mittelverwendung gestaltet werden muss.
    • Fehlen von Angaben zu möglichen Kosten oder finanziellen Auswirkungen für den städtischen Haushalt.
    • Unklar, welche Kontrollen bei haushaltsloser Zeit greifen und wie Auszahlungsbedingungen konkret aussehen.

    Unsicherheiten

    • Unklarheit über spezifische Auflagen für die Durchführung.
    • Fehlende Informationen über finanzielle Auswirkungen für die Stadt.

    Quelle

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  • 2026/097 – Vorlage – Gewährung eines Zuschusses zur Durchführung der 50. Internationalen Konzertarbeitswochen 2026

    Vorgangsnummer: 2026/097

    Kurzzusammenfassung

    In dieser Beschlussvorlage geht es um die Gewährung eines Zuschusses von 7.000,00 Euro an die Kulturinitiative Goslar e.V. für die Durchführung der 50. Internationalen Konzertarbeitswochen 2026. Diese Veranstaltung findet vom 17. bis 29. August 2026 in Goslar statt und wird in Kooperation mit der Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover organisiert. Der Zuschuss basiert auf einer entsprechenden Haushaltsgenehmigung für das Jahr 2026. Es wird ein prüffähiger Nachweis über die Verwendung der Mittel gefordert. Die Mittel sind im Haushaltsplan der Stadt Goslar ausgewiesen. Sollte eine Auszahlung während einer haushaltslosen Zeit notwendig sein, kommen die Vorschriften der vorläufigen Haushaltsführung zur Anwendung. Die Veranstaltung hat eine lange Tradition und wird unter der künstlerischen Leitung erfahrener Professoren durchgeführt. Die Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bürger könnten durch die kulturellen Angebote und Veranstaltungen der Konzertarbeitswochen positiv sein. Offene Fragen könnten hinsichtlich der genauen Verwendung der Mittel und der Auswirkungen auf die Stadtentwicklung bestehen. Es sind jedoch keine unklaren Kostenangaben im Dokument zu finden.

    Warum ist das wichtig?

    Die Konzertarbeitswochen könnten das kulturelle Angebot in der Stadt bereichern und somit positive Effekte für die Bürgerinnen und Bürger mit sich bringen.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/097
    • Thema: Zuschuss für die Internationalen Konzertarbeitswochen 2026
    • Betroffene: Kulturinitiative Goslar e.V., Stadt Goslar, Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Konzertarbeitswochen
    • Kosten/Haushalt: Der städtische Zuschuss beträgt 7.000,00 Euro und ist im Haushaltsplan 2026 verankert.

    Offene Fragen

    • Genauer Verwendungszweck der 7.000 Euro durch die Kulturinitiative Goslar e.V.
    • Frist und Form des geforderten prüffähigen Nachweises zur Mittelverwendung?
    • Wie wirken sich die Konzertarbeitswochen 2026 konkret auf die Stadtentwicklung in Goslar aus?
    • Vorgehen bei Auszahlung während einer möglichen haushaltslosen Zeit (vorläufige Haushaltsführung).

    Unsicherheiten

    • Offene Fragen zur genauen Verwendung der Mittel
    • Auswirkungen auf die Stadtentwicklung

    Quelle

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  • 2026/095 – Mitteilung – Versetzung der Schildkrötengruppe von Hans Eickworth innerhalb des äußeren Pfalzgartens

    Vorgangsnummer: 2026/095

    Kurzzusammenfassung

    Die Stadt Goslar plant die Versetzung der Schildkrötengruppe von Hans Eickworth innerhalb des äußeren Pfalzgartens. Diese Maßnahme erfolgt im Zuge der Sanierung des Pfalzgartens. Der neue Standort für die Schildkrötengruppe liegt nur wenige Meter vom aktuellen Standort entfernt und soll die Spielplastiken besser zur Geltung bringen. Die ursprüngliche Aufstellung des Kunstwerks erfolgte ohne Vorgaben zum Standort, und die Zustimmung zur Versetzung wurde von der Witwe des Künstlers erteilt. Diese Mitteilung ist für die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Weltkulturerbe, Stadtgeschichte und Kultur am 8. April 2026 vorgesehen. Im Dokument sind keine speziellen Kosten oder Haushaltsmittel angegeben. Die Versetzung der Skulpturen könnte für Anwohnerinnen und Anwohner sowie Besucher des Parks von Bedeutung sein, da sie den Erlebniswert des Pfalzgartens erhöhen könnte. Es bleiben Fragen zur konkreten Umsetzung der Versetzung offen. Es ist unklar, ob weitere Genehmigungen erforderlich sind oder ob die Umsetzung bereits parallel zur Sanierung erfolgt.

    Warum ist das wichtig?

    Die Versetzung der Skulpturen könnte den Erlebniswert des Pfalzgartens erhöhen.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/095
    • Thema: Versetzung der Schildkrötengruppe im Pfalzgarten
    • Betroffene: Anwohnerinnen und Anwohner, Besucher des Pfalzgartens
    • Kosten/Haushalt: Im Dokument sind keine speziellen Kosten oder Haushaltsmittel angegeben.

    Offene Fragen

    • Fragen zur konkreten Umsetzung der Versetzung.
    • Unklarheit über weitere erforderliche Genehmigungen.

    Unsicherheiten

    • Es bleibt unklar, ob weitere Genehmigungen erforderlich sind.

    Mehr zum Thema Sanierung städtischer Gebäude

    Quelle

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  • 2026/093 – Antrag öffentlich aus der Politik – Antrag zur Ertüchtigung der Flutlichtanlage auf dem Sportplatz Wiedelah mit LED-Technik; Ortsvorsteher Klaus-Ulrich Bock vom 17.03.2026

    Vorgangsnummer: 2026/093

    Kurzzusammenfassung

    In der Ratsvorlage handelt es sich um einen Antrag zur Ertüchtigung der Flutlichtanlage auf dem Sportplatz Wiedelah, der vom Ortsvorsteher Klaus-Ulrich Bock am 17.03.2026 eingereicht wurde. Geplant ist der Umbau der bestehenden Flutlichtanlage, die mit vier Masten und jeweils zwei 2000-Watt-Scheinwerfern ausgestattet ist. Ziel ist es, die aktuelle Beleuchtung auf LED-Technik umzustellen, was eine Einsparung von 70 bis 80 % der Energiekosten ermöglichen würde. Zudem soll die Lichtausbeute durch diese Umstellung deutlich erhöht werden. Der Antrag wird in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 21.04.2026 behandelt. Momentan gibt es keine Angabe zu den Kosten oder der Finanzierung des Umbaus. Der Antrag könnte eine positive Wirkung auf die Betriebskosten für den Sportplatz haben, was sowohl dem Verein als auch den Nutzern zugutekommen könnte. Offene Punkte sind unter anderem die genauen Kosten und die Finanzierung der Umrüstung, die noch nicht geklärt sind. Zudem bleibt unklar, ob zusätzliche Genehmigungen erforderlich sind, um die Umrüstung vorzunehmen.

    Warum ist das wichtig?

    Die Umrüstung könnte die Energiekosten für den Sportplatz senken, was insbesondere dem Verein und den Nutzern zugutekäme.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/093
    • Thema: Umbau der Flutlichtanlage auf LED-Technik
    • Betroffene: Sportplatz Wiedelah, Nutzerinnen und Nutzer des Sportplatzes, Verein
    • Kosten/Haushalt: Es liegen keine Angaben zu den Kosten oder Haushaltsmitteln vor.

    Offene Fragen

    • Genauere Kostenschätzung für die Umrüstung
    • Finanzierungsmöglichkeiten
    • Notwendige Genehmigungen für die Umrüstung

    Unsicherheiten

    • Genauere Kostenschätzung für die Umrüstung
    • Finanzierungsquellen und Genehmigungen

    Quelle

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  • 2026/094 – Vorlage – Gewährung eines Zuschusses für das 24. Internationale Musikfest Goslar-Harz 2026

    Vorgangsnummer: 2026/094

    Kurzzusammenfassung

    Die Vorlage beinhaltet einen Beschlussvorschlag zur Gewährung eines Zuschusses für das 24. Internationale Musikfest Goslar-Harz 2026. Die Stadt Goslar plant, der Gesellschaft der Freunde und Förderer des Internationalen Musikfestes Goslar-Harz e.V. einen Zuschuss in Höhe von 15.000 Euro zur Durchführung des Festivals zu gewähren. Das Musikfest findet vom 7. bis 23. August 2026 statt und wird unter anderem ein großes Open-Air-Konzert mit dem Musiker Till Brönner umfassen. Zusätzlich kann die Verwaltung bis zu 5.000 Euro auszahlen, wenn eine Kostendeckung nicht erreicht wird. Die Auszahlung des Zuschusses ist jedoch abhängig von der Genehmigung des Haushalts 2026. Die Gesellschaft hat seit ihrer Gründung im Jahr 2002 das Festival kontinuierlich ausgebaut und sieht sich als wichtigen kulturellen Bestandteil für Goslar und die Region. In den vergangenen Jahren hat die Stadt bereits zur Finanzierung beigetragen. Bürgerinnen und Bürger könnten von der finanziellen Unterstützung profitieren, da das Musikfest ein bedeutendes kulturelles Ereignis darstellt. Es bleibt abzuwarten, ob sich die Fördersumme aufgrund der Haushaltsgenehmigung ändern wird und welche weiteren Unterstützungsmaßnahmen möglicherweise erforderlich sind.

    Warum ist das wichtig?

    Die finanzielle Unterstützung könnte zu einem erfolgreichen Musikfest führen, was die Kulturszene in Goslar stärkt.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/094
    • Thema: Zuschuss für das Internationale Musikfest Goslar-Harz 2026
    • Betroffene: Gesellschaft der Freunde und Förderer des Internationalen Musikfestes Goslar-Harz e.V., Bürgerinnen und Bürger
    • Kosten/Haushalt: Die Stadt plant einen Zuschuss von 15.000 Euro, mit der Möglichkeit einer zusätzlichen Auszahlung von bis zu 5.000 Euro, abhängig von der Haushaltsgenehmigung.

    Offene Fragen

    • Wie wird sich die Fördersumme durch die Haushaltsgenehmigung konkret auswirken?
    • Welche weiteren finanziellen Unterstützungsmaßnahmen sind möglicherweise notwendig?

    Unsicherheiten

    • Die Höhe des Zuschusses hängt von der Genehmigung des Haushalts 2026 ab.

    Mehr zum Thema Zuschüsse

    Quelle

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  • 2026/092 – Vorlage – Gewährung eines Zuschusses für die Kaiserring-Ausstellung 2026 an den Verein zur Förderung Moderner Kunst e.V.

    Vorgangsnummer: 2026/092

    Kurzzusammenfassung

    In der aktuellen Beschlussvorlage geht es um die Gewährung eines Zuschusses für die Kaiserring-Ausstellung 2026. Der Zuschuss beträgt bis zu 40.000,00 €, wobei zunächst 30.000,00 € ausgezahlt werden sollen. Der Verein zur Förderung moderner Kunst e. V. benötigt diesen Zuschuss, um die aufwändige Ausstellung zu finanzieren. Sollten die Einnahmen aus der Ausstellung nicht ausreichen, kann die Verwaltung weitere 10.000,00 € auszahlen, vorausgesetzt es wird ein prüffähiger Verwendungsnachweis vorgelegt. Die Auszahlung hängt von der Haushaltsgenehmigung 2026 ab. Diese Regelung ist auch für den Fall einer haushaltslosen Zeit vorgesehen, in dem die vorläufigen Haushaltsführungsvorschriften angewendet werden müssen. Das Verfahren ist relevant für die Kultur- und Kunstszene in Goslar und könnte Einfluss auf das Stadtbild und die kulturelle Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger haben. Neben den beschlossenen Zahlungen gibt es keine detaillierten Informationen über die Gesamtkosten der Veranstaltung. Unklar bleibt, wie hoch die endgültigen Kosten und Einnahmen der Ausstellung sein werden und wie die Verwaltung die Kostendeckung überprüfen wird.

    Warum ist das wichtig?

    Die Regelung könnte Einfluss auf das Stadtbild und die kulturelle Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger haben.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/092
    • Thema: Gewährung eines Zuschusses für die Kaiserring-Ausstellung 2026
    • Betroffene: Verein zur Förderung moderner Kunst e. V., Bürgerinnen und Bürger, Kultur- und Kunstszene in Goslar
    • Kosten/Haushalt: Der Zuschuss beträgt bis zu 40.000,00 €, von denen zunächst 30.000,00 € ausgezahlt werden sollen.

    Offene Fragen

    • Höhe der Gesamtkosten der Kaiserring-Ausstellung 2026 ist in der Vorlage nicht angegeben.
    • Kriterien für einen prüffähigen Verwendungsnachweis werden nicht konkret benannt.
    • Zeitpunkt und Bedingungen für die Auszahlung der zusätzlichen 10.000,00 € bleiben unklar.
    • Konkrete Prüfungsschritte der Verwaltung zur Sicherung der Kostendeckung sind nicht beschrieben.

    Unsicherheiten

    • Unklar bleibt, wie hoch die endgültigen Kosten und Einnahmen der Ausstellung sein werden.
    • Abhängig von der Haushaltsgenehmigung 2026.

    Mehr zum Thema Zuschüsse

    Quelle

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  • 2026/086 – Antrag öffentlich aus der Politik – Antrag „Vereinfachung des Verfahrens zur Steuerbefreiung für Assistenzhunde und brauchbare Jagdhunde (§ 4 Hundesteuersatzung der Stadt Goslar)“; SPD-Ratsfraktion vom 06.03.2026

    Vorgangsnummer: 2026/086

    Kurzzusammenfassung

    In dieser öffentlichen Beschlussvorlage der SPD-Ratsfraktion geht es um die Vereinfachung des Verfahrens zur Steuerbefreiung für Assistenzhunde und brauchbare Jagdhunde gemäß § 4 der Hundesteuersatzung der Stadt Goslar. Der Antrag schlägt vor, dass der Nachweis über eine bestandene Prüfung als Assistenzhund oder brauchbarer Jagdhund künftig nur einmalig bei der Stadt vorzulegen ist. Wenn die Bedingungen für eine Steuerbefreiung erfüllt sind, soll diese bis zum Tod des Hundes oder bis zur Verlust der Brauchbarkeit gewährt werden. Das aktuell verfahren führt zu erheblichem bürokratischen Aufwand für Tierehalter und Verwaltung, da jährlich Steuerbescheide verschickt und Prüfungsnachweise erneut eingereicht werden müssen. Diese Anträge verursachen sowohl Mindereinnahmen durch die Steuerbefreiung als auch vermeidbare Verwaltungskosten. Der Antrag zielt darauf ab, diesen Aufwand zu reduzieren und sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch die Stadtverwaltung zu entlasten. Der Verwaltungsausschuss wird sich in seiner Sitzung am 21. April 2026 mit dem Antrag befassen.

    Warum ist das wichtig?

    Die Vereinfachung könnte den bürokratischen Aufwand für Hundehalter erheblich reduzieren und die Verwaltungskosten senken.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/086
    • Thema: Vereinfachung der Steuerbefreiung für Assistenz- und Jagdhunde
    • Betroffene: Assistenzhundhalter, Jagd hundehaltende Bürger, Stadtverwaltung
    • Kosten/Haushalt: Im Dokument fehlen Angaben zu möglichen Kosten oder finanziellen Auswirkungen der vorgeschlagenen Maßnahmen.

    Offene Fragen

    • Wie wird die Kontrolle der Steuerbefreiung sichergestellt?
    • Gibt es bereits konkrete Anschläge oder Informationen zur Umsetzung der neuen Regelung?
    • Wie wird der Wegfall der Brauchbarkeit eines Hundes konkret erfasst?

    Unsicherheiten

    • Unklarheit über die Kontrolle der Steuerbefreiung bleibt bestehen.
    • Die finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt sind nicht eindeutig darstellbar.

    Quelle

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