Vorlagen

Hier veröffentliche ich die Vorlagen der Stadt Goslar. Quelle ist das ALLRIS System. Es wird eine Kurzzusammenfassung erstellt, welche aber nicht den Anspruch auf Vollständigkeit erhebt, aber einen guten Überblick geben soll und natürlich auch von meinen persönlichen Schwerpunkten geprägt ist. Für die Zusammenfassungen setzte ich aktiv KI ein.

  • 2026/124 – Vorlage – Annahme von Spenden über 2.000 EUR

    Vorgangsnummer: 2026/124

    Kurzzusammenfassung

    Die Vorlage handelt von der Annahme zweier Spenden in Höhe von insgesamt 9.500,00 EUR, die dem Rat der Stadt Goslar zur Entscheidung vorgelegt wird. Die erste Spende über 7.000,00 EUR stammt von der Hans-Joachim Tessner-Stiftung und unterstützt den Bürgerpreis für die Seniorenvertretung. Die zweite Spende von 2.500,00 EUR zur Wiederaufforstung durch Stefan Tamme ist noch nicht eingegangen. Gemäß einem Beschluss aus dem Jahr 2010 muss der Rat über Spenden, die einen Wert von über 2.000 EUR übersteigen, entscheiden. Es sind keine neuen Haushaltsmittel erforderlich, da die Mittel im bestehend Budget veranschlagt sind. Die Vorlage wird in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 21. April und im Rat am 28. April 2026 behandelt. Die Annahme der Spenden könnte die Finanzlage der Stadt entlasten. Insgesamt bleiben die Auswirkungen auf die Umwelt und die soziale Struktur neutral. Es sind jedoch keine negativen Auswirkungen erkennbar. Die Vorlage beinhaltet keine finanziellen Details zu Folgekosten oder geplanten Ausgaben. Es bleibt unklar, ob weitere Spenden erwartet werden oder ob die beiden genannten Spenden ausreichend sind für die geplanten Vorhaben.

    Warum ist das wichtig?

    Die Vorlage könnte die finanzielle Stabilität der Stadt positiv beeinflussen.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/124
    • Thema: Annahme von Spenden über 2.000 EUR für soziale Projekte
    • Betroffene: Rat der Stadt Goslar, Hans-Joachim Tessner-Stiftung, Stefan Tamme
    • Kosten/Haushalt: Im Dokument sind keine neuen Kosten oder Haushaltsmittel angegeben.

    Offene Fragen

    • Sind weitere Spenden in Aussicht?
    • Wie genau wird die Annahme der Spenden umgesetzt?

    Unsicherheiten

    • Sind weitere Spenden in Aussicht?
    • Wie genau wird die Annahme der Spenden umgesetzt?

    Mehr zum Thema Spenden

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  • 2026/125 – Antrag öffentlich aus der Politik – Antrag „Erneuerung der Beschilderung des Steinbergturms“; Ratsherr Niklas Prause vom 07.04.2026

    Vorgangsnummer: 2026/125

    Kurzzusammenfassung

    In der aktuellen Beschlussvorlage wird der Antrag zur „Erneuerung der Beschilderung des Steinbergturms“ behandelt, der von Ratsherrn Niklas Prause am 7. April 2026 eingereicht wurde. Der Steinbergturm, auch bekannt als Kaiserturm, wurde 1888 erbaut und ist ein beliebtes Touristenziel in der Nähe von Goslar. Auf den Zinnen des Turms befinden sich Plaketten, die auf umliegende Berge und Ortschaften hinweisen, jedoch sind sie stark beschädigt oder fehlen ganz. Daher wird vorgeschlagen, diese Plaketten zu erneuern, um das Gesamtbild des Turms zu verbessern. Zudem soll die Stadt versuchen, Sponsoren für die Kosten der Erneuerung zu finden, um die Finanzierung abzusichern. Dieser Antrag wird in einer öffentlichen Ratsitzung am 28. April 2026 beraten. Es sind keine konkreten Kosten oder finanzielle Mittel im Antrag angegeben. Die Vorlage hat das Ziel, das touristische Erscheinungsbild der Region zu fördern, was eine positive Auswirkung auf Besucher und Anwohner haben könnte. Offene Fragen sind unter anderem zur genauen Finanzierung und zum Zeitplan der Umsetzung. Unklar ist auch, welche Sponsoren in Betracht kommen könnten.

    Warum ist das wichtig?

    Die Erneuerung der Plaketten könnte das touristische Erscheinungsbild des Steinbergturms verbessern, was sowohl Besucher als auch Anwohner positiv betrifft.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/125
    • Thema: Erneuerung der Plaketten am Steinbergturm
    • Betroffene: Ratsherr Niklas Prause, Besucher des Steinbergturms, Sponsoren
    • Kosten/Haushalt: Es sind keine konkreten Kosten oder Haushaltsmittel im Antrag angegeben.

    Offene Fragen

    • Wie genau soll die Finanzierung der Erneuerung gesichert werden?
    • Welcher Zeitrahmen ist für die Umsetzung der Maßnahmen vorgesehen?
    • Welche Sponsoren könnten in Betracht gezogen werden?

    Unsicherheiten

    Keine besonderen Unsicherheiten im Kurztext benannt.

    Mehr zum Thema Verschwendung öffentlicher Gelder

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  • 2026/126 – Antrag öffentlich aus der Politik – Antrag „Zustand und Standorte der Bänke und Mülleimer im Stadtgebiet“; Ratsherr Niklas Prause vom 07.04.2026

    Vorgangsnummer: 2026/126

    Kurzzusammenfassung

    Der Antrag „Zustand und Standorte der Bänke und Mülleimer im Stadtgebiet“ von Ratsherr Niklas Prause hat das Ziel, die Situation der Bänke und Mülleimer in Goslar zu überprüfen. Vor dem Hintergrund häufig geäußerter Beschwerden über ihren schlechten Zustand soll eine aktuelle Bestandsaufnahme durchgeführt werden. Es wird vorgeschlagen, den Zustand der aufgestellten Bänke und die Nutzung sowie den Zustand der Mülleimer zu evaluieren. Basierend auf diesen Ergebnissen soll geprüft werden, ob Mülleimer und Bänke rückgebaut, ausgetauscht oder an sinnvollere Standorte umgesetzt werden können. Besonders kritisiert wird, dass einige Mülleimer fehlen und dass die Verteilung der Bänke nicht optimal ist. Bürgerinnen und Bürger sollen in die Überprüfung möglicher Standorte für Mülleimer und Bänke über das MachMit!Haus einbezogen werden. Der Antrag wird in einer öffentlichen Sitzung des Rates am 28. April 2026 behandelt. Konkrete Zahlen oder Kostenangaben sind in der Vorlage nicht enthalten, was die Planung erschwert. Unklar bleibt, wie schnell die Untersuchungen erfolgen können und welche finanziellen Mittel zur Verfügung stehen. Es bleibt abzuwarten, ob alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit erhalten, ihre Vorschläge zu den Standorten einzubringen.

    Warum ist das wichtig?

    Die Vorlage könnte dazu führen, dass Bänke und Mülleimer an sinnvollere Standorte umgesetzt oder ersetzt werden, was die Nutzung für Bürgerinnen und Bürger verbessern könnte.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/126
    • Thema: Zustand und Standorte von Bänken und Mülleimern in Goslar
    • Betroffene: Bürgerinnen und Bürger, Stadtverwaltung, Rat der Stadt Goslar
    • Kosten/Haushalt: Im Dokument sind keine konkreten Kostenangaben enthalten.

    Offene Fragen

    • Wie schnell können die Untersuchungen zum Zustand der Bänke und Mülleimer erfolgen?
    • Welche finanziellen Mittel stehen für die möglichen Maßnahmen zur Verfügung?
    • Wird jeder Bürger die Möglichkeit haben, Vorschläge zu den Standorten einzubringen?

    Unsicherheiten

    • Unklar, wie schnell die Evaluierungen durchgeführt werden können.

    Quelle

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  • 2026/119 – Vorlage – Jahresabschluss der Stadtbus Goslar GmbH für das Geschäftsjahr 2025

    Vorgangsnummer: 2026/119

    Kurzzusammenfassung

    Diese Beschlussvorlage befasst sich mit dem Jahresabschluss der Stadtbus Goslar GmbH für das Geschäftsjahr 2025. Die Bilanzsumme beträgt 3.503.946,65 EUR, und der Jahresfehlbetrag liegt bei 90.798,02 EUR, der vollständig durch Abbuchung von der Gewinnrücklage ausgeglichen werden soll. Die Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Goslar im Gesellschafterversammlungs werden beauftragt, dem Jahresabschluss zuzustimmen und dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen. Die Gründe für den Verlust sind unter anderem eine um 40.500 km reduzierte Fahrleistung und steigende Personalkosten aufgrund von Tarifsteigerungen und hohen Rückstellungen. Der Eigenkapitalanteil ist mit 10 % relativ niedrig, und es wird eine Beobachtung und Verbesserung empfohlen. Für das Jahr 2026 wurde eine Erhöhung des Kilometergeldes auf 4,45 EUR/km beschlossen, wobei die Wirtschaftlichkeit regelmäßig überprüft werden soll. Wichtig ist die Umsetzung eines neuen Liniennetzes, die zum 01.02.2026 geplant ist, da von steigenden Fahrgastzahlen ausgegangen wird. Die Präsentation und Genehmigung des Jahresabschlusses wurde von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft überprüft, die keine Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit erhoben hat. Dies ist eine bedeutende Grundlage für die weitere wirtschaftliche Planung und Entwicklung der Stadtbus Goslar GmbH. Die Vorlage hat unmittelbare Auswirkungen auf die finanziellen und operativen Entscheidungen der Stadtbus Goslar GmbH und sollte von den zuständigen Gremien zeitnah entschieden werden.

    Warum ist das wichtig?

    Die Vorlage hat Auswirkungen auf das städtische Nahverkehrsangebot und die finanzielle Stabilität der Stadtbus Goslar GmbH, was letztlich auch die Nutzerinnen und Nutzer des öffentlichen Verkehrs betrifft.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/119
    • Thema: Jahresabschluss der Stadtbus Goslar GmbH für 2025
    • Betroffene: Stadtbus Goslar GmbH, Stadtverwaltung, Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Goslar
    • Kosten/Haushalt: Alle Kosten zur Umsetzung des Jahresabschlusses sind im Dokument darstellt, spezifische Haushaltsmittel werden jedoch nicht erwähnt.

    Offene Fragen

    • Wie genau wird die Buchung des Fehlbetrags von 90.798,02 EUR aus der Gewinnrücklage vorgenommen?
    • Welche Maßnahmen sind geplant, um den Eigenkapitalanteil von rund 10 % zu erhöhen?
    • Welche Annahmen liegen der erwarteten Fahrgaststeigerung durch das neue Liniennetz ab 01.02.2026 zugrunde?
    • Wie wird langfristig auf steigende Personalkosten durch Tarifsteigerungen reagiert?
    • Welcher Controlling‑Zeitplan ist für die regelmäßige Wirtschaftlichkeitsprüfung nach der Kilometergelderhöhung vorgesehen?

    Unsicherheiten

    Keine besonderen Unsicherheiten im Kurztext benannt.

    Mehr zum Thema Jahresabschluss

    Quelle

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  • 2026/121 – Mitteilung – Übertragung investiver Haushaltsreste für das Haushaltsjahr 2025 gem. § 20 KomHKVO

    Vorgangsnummer: 2026/121

    Kurzzusammenfassung

    Die Stadt Goslar plant, gemäß § 20 KomHKVO, investive Haushaltsreste aus dem Jahr 2025 in Höhe von rund 35,36 Millionen Euro in das Haushaltsjahr 2026 zu übertragen. Dies betrifft Mittel, die nicht in das neue Haushaltsjahr übernommen werden und ermöglicht es, diese für laufende Projekte weiter zu verwenden. Im Jahr 2025 standen für Investitionen etwa 19,4 Millionen Euro zur Verfügung, ergänzt durch Haushaltsreste von etwa 32,71 Millionen Euro. Bisher sind rund 40,6 Millionen Euro für die Bildung von Haushaltsresten vorgesehen, von denen bereits 8,2 Millionen Euro in Aufträgen gebunden sind. Ein großer Teil der Haushaltsreste stammt aus Großprojekten, wie der Sanierung der Freiflächen an der Kaiserpfalz und dem Neubau der Kita Hahndorf. Die Übertragung dieser Mittel ermöglicht es der Stadt, geplante Projekte wie den Gewässerschutz und die Umgestaltung der Gemeindestraßen fortzusetzen. Darüber hinaus wird eine Überprüfung der vorhandenen Haushaltsmittel auf ihre Notwendigkeit durchgeführt. Die haushaltsrechtlichen Vorschriften garantieren, dass die Haushaltsreste schon zu Beginn des neuen Jahres nutzbar sind, was eine kontinuierliche Umsetzung der Projekte sicherstellt. Wichtig ist, dass die genauen Auszahlungen und die Notwendigkeit der Projekte weiterhin beobachtet werden. Fragen zu den genauen Zeitrahmen der Maßnahmen und der weiterhin notwendigen Haushaltsmittel bleiben offen.

    Warum ist das wichtig?

    Die Mittelübertragung unterstützt die Fortführung von wichtigen Infrastrukturprojekten, die für die Bürgerinnen und Bürger von Bedeutung sind.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/121
    • Thema: Übertragung investiver Haushaltsreste
    • Betroffene: Stadtverwaltung, Bürgerinnen und Bürger
    • Kosten/Haushalt: Die Übertragung betrifft Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 35,36 Millionen Euro aus dem Jahr 2025.

    Offene Fragen

    • Genauer Zeitrahmen für die Umsetzung der Maßnahmen.
    • Notwendigkeit weiterer Haushaltsmittel für aktuelle und zukünftige Projekte.

    Unsicherheiten

    • Unklarheiten bezüglich des Zeitrahmens für die Umsetzung der Maßnahmen.
    • Fehlende Informationen über die Notwendigkeit weiterer Haushaltsmittel.

    Mehr zum Thema Haushaltsreste

    Quelle

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  • 2026/120 – Vorlage – Vergnügungssteuer; 5. Satzung zur Änderung der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Goslar vom 28.04.2026

    Vorgangsnummer: 2026/120

    Kurzzusammenfassung

    Die Stadt Goslar plant eine Änderung der Vergnügungssteuersatzung, die am 28. April 2026 beschlossen wurde. Diese Vorlage ist eine Beschlussvorlage, die die Erhöhung des Steuersatzes für die Vergnügungssteuer von 20 Prozent auf 22 Prozent vorsieht. Diese Änderung soll am 1. August 2026 in Kraft treten. Die Vergnügungssteuer ist eine örtliche Steuer, die auf den Besuch bestimmter Einrichtungen und Veranstaltungen erhoben wird. Die letzte Anpassung fand im Jahr 2020 statt, als der Steuersatz von 18 Prozent auf 20 Prozent erhöht wurde. Die Stadt rechnet mit Mehreinnahmen von etwa 32.300 Euro für das Jahr 2026 und ca. 96.900 Euro ab 2027. Diese zusätzlichen Einnahmen sollen zur Finanzierung der Mittagsverpflegung an Goslarer Grundschulen beitragen. Der Rat hat diese Maßnahme zur Haushaltskonsolidierung beschlossen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Erhöhung auf eine angemessene Weise erfolgt und keine erdrosselnde Wirkung für die Betreiber von Spielgeräten hat, wie in einem Urteil des OVG Niedersachsen dargelegt. Es gibt keine Angaben zu weiteren finanziellen Auswirkungen. Die Umsetzung der Satzung muss noch von der Stadtverwaltung kontrolliert werden.

    Warum ist das wichtig?

    Die Erhöhung des Steuersatzes könnte Auswirkungen auf die Kosten in den betroffenen Bereichen haben, insbesondere im Bereich der Mittagsverpflegung an Schulen.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/120
    • Thema: Änderung des Steuersatzes für die Vergnügungssteuer
    • Betroffene: Spielhallenbetreiber, Betreiber von Spielgeräten, Schülerinnen und Schüler, Stadtverwaltung
    • Kosten/Haushalt: Die Mehreinnahmen werden auf 32.300 Euro für 2026 und ca. 96.900 Euro ab 2027 geschätzt.

    Offene Fragen

    • Wird der Rat der Stadt Goslar dem Beschlussvorschlag zur überplanmäßigen Mittelbereitstellung zustimmen?
    • Welche konkreten Spielplatzprojekte im Produkt 366-01 würden durch die Deckung beeinträchtigt?
    • Wurde geprüft, ob alternative Finanzierungsquellen statt Kita-Restmitteln möglich sind?
    • In welcher Form ist die Kostensteigerung von 170.000,00 € auf 247.628,90 € detailliert begründet?
    • Gibt es einen Zeitplan für Ausbau und Inbetriebnahme der Vier-Mast-Anlage im Radaustadion?
    • Wie bewertet die Verwaltung die Auswirkungen auf die Betreuungsinfrastruktur durch Mittelabfluss aus dem Fachdienst Kindertagesstätten?

    Unsicherheiten

    • Unklar ist, welche weiteren Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung geplant sind.

    Mehr zum Thema Sanierung städtischer Gebäude

    Quelle

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  • 2026/117 – Anfrage öffentlich aus der Politik – Anfrage „Verwendung der investiven Haushaltsreste „Pauschale Radwege“ von 485.000 Euro aus den Jahren 2024 und 2025″; Ratsfraktion DIE LINKE vom 31.03.2026

    Vorgangsnummer: 2026/117

    Kurzzusammenfassung

    Die Ratsfraktion DIE LINKE hat eine Anfrage zur Verwendung von 485.000 Euro aus den investiven Haushaltsresten für Radwege aus den Jahren 2024 und 2025 gestellt. Diese Anfrage wird in der Sitzung des Rates der Stadt Goslar am 28. April 2026 behandelt. Die Fraktion möchte wissen, welche Projekte mit diesen Mitteln im Jahr 2026 finanziert werden. Zudem interessiert sie sich dafür, ob bereits Planungen für diese Projekte existieren. Falls noch keine Planungen vorliegen, soll auch ein Zeitrahmen genannt werden, bis wann diese vorgelegt werden. Ein weiterer Punkt der Anfrage betrifft die nächsten Schritte zur Umsetzung des Radwegekonzepts, das am 17. November 2020 beschlossen wurde. Die Fraktion weist darauf hin, dass die Umsetzung dieses Konzepts nicht in ausreichendem Tempo voranschreitet, und es besteht ein Interesse daran, wie die Haushaltsreste effizient genutzt werden können. Die konkrete Bestimmung der Projekte bleibt jedoch unklar, bis entsprechende Informationen bereitgestellt werden. Es fehlen Angaben zu den spezifischen geplanten Maßnahmen und den zuständigen Stellen, die die Umsetzung vorantreiben sollen.

    Warum ist das wichtig?

    Die Anfrage könnte Auswirkungen auf die Förderung und den Ausbau der Radinfrastruktur in Goslar haben, was für Bürgerinnen und Bürger von Interesse sein könnte.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/117
    • Thema: Verwendung von Haushaltsresten für Radwege
    • Betroffene: Rat der Stadt Goslar, Ratsfraktion DIE LINKE, Fahrgäste, Bürgerinnen und Bürger
    • Kosten/Haushalt: In der Anfrage sind keine spezifischen Kostenangaben oder Haushaltsmittel enthalten, außer den 485.000 Euro, die aus den Haushaltsresten stammen.

    Offene Fragen

    • Welche konkreten Maßnahmen werden mit den 485.000 Euro umgesetzt?
    • Liegen bereits Planungen für die vorgesehenen Radwege-Projekte vor?
    • Wenn keine Planungen existieren: Bis wann werden konkrete Pläne vorgelegt?
    • Welche Stelle oder welches Dezernat ist für die Umsetzung der Projekte zuständig?
    • Welche nächsten Schritte gibt es zur Umsetzung des Radwegekonzepts (beschlossen 17.11.2020)?

    Unsicherheiten

    • Unklarheit über die konkreten Projekte für die Haushaltsreste.
    • Fehlende Planungen oder Zeitrahmen für die Umsetzung.

    Mehr zum Thema Haushaltsreste

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  • 2026/115 – Antrag öffentlich aus der Politik – Antrag „Realisierung der botanischen Landmarke „Das leuchtende Herz vom Auerhahn“ (AT)“; Ortsratsmitglied Hagen Maximilian Kühl vom 28.03.2026

    Vorgangsnummer: 2026/115

    Kurzzusammenfassung

    In einem Antrag wird die Realisierung einer botanischen Landmarke namens „Das leuchtende Herz vom Auerhahn“ vorgeschlagen. Der Antrag, eingereicht von Ortsratsmitglied Hagen Maximilian Kühl, sieht vor, eine Herzform aus Bäumen oberhalb der Auerhahnkaskade zu schaffen. Ziel ist es, eine Fläche von etwa 770 Metern als „Lebendige Landmarke“ anzulegen, die sowohl ökologisch als auch touristisch wirken soll. Dabei sollen Bürgerinnen und Bürger aktiv in die Pflanzaktionen einbezogen werden, um die Identifikation mit dem Waldumbau zu fördern. Die geschätzten Kosten für die Umsetzung belaufen sich auf 13.000 € bis 17.000 €, die durch den Verkauf von „Herz-Meter-Patenschaften“ refinanziert werden sollen. Der städtische Haushalt wird durch dieses Projekt nicht belastet, es wird ein Überschuss von etwa 20.000 € für Pflege und Marketing erwartet. Der Antrag zielt auf Umweltschutz und nachhaltige Stadtentwicklung ab, ohne externe Beratungskosten. Eine Einladung zur Beteiligung an einem Detailkonzept wurde ausgesprochen. Offen bleibt, wie genau die weiteren Abstimmungen und der Zeitplan aussehen werden.

    Warum ist das wichtig?

    Das Projekt soll Bürgerinnen und Bürger aktiv einbeziehen und die Identifikation mit dem Waldumbau fördern.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/115
    • Thema: Realisierung einer botanischen Landmarke in Herzform
    • Betroffene: Stadtforst Goslar, Hahnenklee-Tourismus GmbH, Bürgerinnen und Bürger
    • Kosten/Haushalt: Die Kosten für die Umsetzung betragen geschätzt 13.000 € bis 17.000 € und belasten nicht den städtischen Haushalt.

    Offene Fragen

    • Wie genau erfolgt die Abstimmung über das Detailkonzept?
    • Was ist der genaue Umsetzungszeitplan für das Projekt?

    Unsicherheiten

    Keine besonderen Unsicherheiten im Kurztext benannt.

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  • 2026/113 – Vorlage – Entlassung und Ernennung von Ehrenbeamten der Freiwilligen Feuerwehr Goslar Hier: Ortsfeuerwehr Vienenburg

    Vorgangsnummer: 2026/113

    Kurzzusammenfassung

    In der Vorlage handelt es sich um die Entlassung und Ernennung von Ehrenbeamten der Freiwilligen Feuerwehr Goslar, konkret für die Ortsfeuerwehr Vienenburg. Der Antrag sieht vor, dass der stellvertretende Ortsbrandmeister Wolfram Träger auf seinen eigenen Antrag hin zum 30.06.2026 aus seinem Ehrenbeamtenverhältnis entlassen wird. Gleichzeitig wird Christian Heskamp ab dem 01.07.2026 für einen Zeitraum von sechs Jahren zum neuen stellvertretenden Ortsbrandmeister ernannt. Dieser wurde zuvor in einer Mitgliederversammlung der Ortsfeuerwehr gewählt und erfüllt die erforderlichen Voraussetzungen. Die Zustimmung des Kreisbrandmeisters zu dieser Ernennung liegt bereits vor. Die Maßnahmen sind bereits im Haushalt für 2026 eingeplant, sodass keine zusätzlichen finanziellen Mittel erforderlich sind. Es fallen jährliche Kosten in Höhe von 720 EUR für die Aufwandsentschädigung an. Indirekt kann eine positive Wirkung für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger durch die personelle Verstärkung in der Feuerwehr erwartet werden. Offene Punkte betreffen die genauen finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt und mögliche langfristige Effekte auf die Ortsfeuerwehr und die Bürgerbeteiligung. Insgesamt handelt es sich um einen notwendigen organisatorischen Schritt zur Sicherstellung der Einsatzbereitschaft der Feuerwehr vor Ort.

    Warum ist das wichtig?

    Durch die Ernennung eines neuen stellvertretenden Ortsbrandmeisters kann die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr verbessert werden, was die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger positiv beeinflussen könnte.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/113
    • Thema: Entlassung und Ernennung von Ehrenbeamten der Freiwilligen Feuerwehr Vienenburg
    • Betroffene: Freiwillige Feuerwehr Goslar, Ortsfeuerwehr Vienenburg, Stadt Goslar, Bürgerinnen und Bürger
    • Kosten/Haushalt: Im Haushalt für 2026 sind die benötigten Mittel veranschlagt, es entstehen jährliche Kosten von 720 EUR für die Aufwandsentschädigung.

    Offene Fragen

    • Genauere Informationen zu den langfristigen finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt.
    • Details zur Bürgerbeteiligung im Zusammenhang mit der Feuerwehr.

    Unsicherheiten

    Keine besonderen Unsicherheiten im Kurztext benannt.

    Quelle

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  • 2026/109 – Vorlage – Nachfrageorientierte Anpassung der Betreuungsangebote in den Kindertagesstätten zum 01.08.2026

    Vorgangsnummer: 2026/109

    Kurzzusammenfassung

    Die Vorlage betrifft die nachfrageorientierte Anpassung der Betreuungsangebote in den Goslarer Kindertagesstätten ab dem 01.08.2026 und stellt einen Beschlussvorschlag dar. Der Anpassungsbedarf ergibt sich aus der veränderten Nachfrage nach Betreuungszeiten, die jährlich evaluiert wird. Angebotszeiten, die nicht ausreichend nachgefragt werden, sollen verringert werden, während gleichzeitig zusätzliche Kapazitäten geschaffen werden, wenn Bedarf besteht. Für das Jahr 2026 wird ein Minderaufwand von 16.608 € bei den Personalkosten sowie 6.588 € Mindereinnahmen bei den Finanzhilfen erwartet, was zu einer Gesamtminderbelastung von 10.020 € für den städtischen Haushalt führt. Für das Jahr 2027 sind jährliche Minderaufwendungen von 100.082 € in Aussicht, während gleichzeitig Mindererträge bei Finanzhilfen und Betreuungsgebühren von insgesamt 39.526 € anfallen. Die Vorlage enthält auch eine Liste über Betreuungsangebote, die eingestellt werden, sofern eine Mindestbelegung von 33 % nicht erreicht wird. Darüber hinaus sind die Maßnahmen positiv für die Familienfreundlichkeit und die Haushaltskonsolidierung zu bewerten, obwohl einige Angebote möglicherweise aufgrund unzureichender Nachfrage entfallen könnten. Es bleiben Fragen zu den genauen Auswirkungen und der Umsetzung offen.

    Warum ist das wichtig?

    Die Anpassungen sollen die Qualität und Verfügbarkeit der Betreuungsangebote verbessern, könnten jedoch auch zur Einstellung einiger Angebote führen.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/109
    • Thema: Anpassung der Betreuungsangebote in Kindertagesstätten
    • Betroffene: Stadtverwaltung, Elternschaft, Kinder in den Kindertagesstätten
    • Kosten/Haushalt: Für 2026 liegen Minderaufwendungen von 16.608 € und Mindererträge von 6.588 € vor; 2027 wird ein jährlicher Minderaufwand von 100.082 € erwartet.

    Offene Fragen

    • Wie wird die Umsetzung der Änderungen konkret organisiert?
    • Welche Maßnahmen werden konkret ergriffen, um weitere Anfragen zu berücksichtigen?

    Unsicherheiten

    Keine besonderen Unsicherheiten im Kurztext benannt.

    Quelle

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