Vorlagen

Hier veröffentliche ich die Vorlagen der Stadt Goslar. Quelle ist das ALLRIS System. Es wird eine Kurzzusammenfassung erstellt, welche aber nicht den Anspruch auf Vollständigkeit erhebt, aber einen guten Überblick geben soll und natürlich auch von meinen persönlichen Schwerpunkten geprägt ist. Für die Zusammenfassungen setzte ich aktiv KI ein.

  • 2026/164 – Mitteilung – Planung zur Abarbeitung der offenen Jahresabschlüsse des Eigenbetriebes Stadtforst Goslar

    Vorgangsnummer: 2026/164

    Kurzzusammenfassung

    Die Stadt Goslar informiert in dieser Mitteilung über die Planung zur Abarbeitung der offenen Jahresabschlüsse des Eigenbetriebes Stadtforst. Ziel ist es, die Rückstände an offenen Abschlüssen geordnet und planvoll bis zum Jahr 2028 abzubauen. Die Jahresabschlüsse bis zum Jahr 2021 sind bereits abgeschlossen und geprüft. Die weiteren Jahresabschlüsse sind nach folgendem Zeitplan vorgesehen: Der Jahresabschluss 2022 soll im April 2026 fertiggestellt werden, 2023 im September 2026, 2024 im März 2027, 2025 im September 2027, 2026 im Dezember 2027 und 2027 im März 2028. Die Bearbeitung erfolgt durch die kaufmännische Abteilung der Stadtwerke Goslar. Diese Planung soll dazu beitragen, die Finanzführung des Stadtforstes wieder ordnungsgemäß zu gestalten. Die Öffentlichkeit wird über die Fortschritte in den kommenden Betriebsausschusssitzungen informiert, die am 09.06.2026, 23.06.2026 und 30.06.2026 stattfinden. Für Bürgerinnen und Bürger könnte die Regelung zu mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit in der Finanzführung führen. Aktuell gibt es keine konkreten Angaben zu Kosten oder Haushaltsmitteln.

    Warum ist das wichtig?

    Die Regelung könnte zu mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit in der Finanzführung führen.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/164
    • Thema: Planung zur Abarbeitung der offenen Jahresabschlüsse des Stadtforstes
    • Betroffene: Eigenbetrieb Stadtforst Goslar, Stadtwerke Goslar
    • Kosten/Haushalt: Aktuell gibt es keine konkreten Angaben zu Kosten oder Haushaltsmitteln.

    Offene Fragen

    Keine offenen Fragen im Kurztext benannt.

    Unsicherheiten

    Keine besonderen Unsicherheiten im Kurztext benannt.

    Mehr zum Thema Jahresabschlüsse

    Quelle

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  • 2026/160 – Vorlage – Teileinziehung Verbindungsweg Lochtum

    Vorgangsnummer: 2026/160

    Kurzzusammenfassung

    Die Stadt Goslar plant die Teileinziehung des Verbindungsweges im Ortsteil Lochtum zwischen der Westerbergstraße und An der Schamlah. Dieser Vorgang ist Teil einer Beschlussvorlage, die am 30. Juni 2026 im Rat beraten werden soll. Die Einziehung ist notwendig, um ein Teilstück des Flurstücks 794/345 zu verkaufen. Der Verkauf war zuvor aufgrund unklarer Zugänglichkeit zur Löschwasserzisterne abgelehnt worden. Inzwischen wurde jedoch beschlossen, ein Wegerecht für die Feuerwehr im Grundbuch einzutragen. Der aktuelle Plan sieht vor, dass das Grundstück verkauft wird, sobald innerhalb der Auslegungsfrist keine Einwendungen gegen die Teileinziehung eingehen. Ein öffentliches Interesse am Verbleib der Verkehrsfläche besteht nicht mehr. Die Stadtverwaltung hat für die Verhandlung bereits beim Katasteramt eine Teilung des Flurstücks beantragt. Für Bürgerinnen und Bürger könnte sich durch die Einziehung und den Verkauf eine Veränderung der Zugangsverhältnisse ergeben, wobei derzeit keine direkten Bürgerwirkungen oder Kosten genannt werden. Offene Punkte sind die genaue Umsetzung der Einziehung und die Auswirkungen auf die Nutzung des Weges. Zudem bleibt unklar, wie die Stärkung der Feuerwehrgrunddienstbarkeit konkret organisiert wird.

    Warum ist das wichtig?

    Durch die Einziehung könnte sich die Erreichbarkeit in Lochtum verändern, direkten Einfluss auf die Bürger hat die Vorlage derzeit jedoch nicht.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/160
    • Thema: Teileinziehung eines Verbindungsweges in Lochtum
    • Betroffene: Stadtverwaltung, Anwohnerinnen und Anwohner, Feuerwehr
    • Kosten/Haushalt: Im Dokument sind keine Angaben zu Kosten oder Haushaltsmitteln enthalten.

    Offene Fragen

    • Wie genau wird die Einziehung praktisch umgesetzt?
    • Welche Auswirkungen hat die Einziehung auf die Nutzung des Verbindungsweges?
    • Wie wird die Feuerwehrgrunddienstbarkeit konkret organisiert?

    Unsicherheiten

    • Unklare Zuständigkeiten für die Einziehung und den Verkauf des Grundstücks.

    Quelle

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  • 2026/159 – Mitteilung – Verwendung der Mittel diverser Pauschalen für die Instandhaltung betriebseigener Immobilien des Goslarer Gebäude Managements im Wirtschaftsjahr 2025 – 2. Halbjahr

    Vorgangsnummer: 2026/159

    Kurzzusammenfassung

    In dieser Mitteilung wird die Verwendung der Mittel für die Instandhaltung von städtischen Immobilien im zweiten Halbjahr 2025 vorgestellt. Die Stadt Goslar hat dafür verschiedene Pauschalen im Haushaltsplan bereitgestellt. Insgesamt stehen 2.500.000 Euro zur Verfügung, wovon im ersten Halbjahr bereits 2.060.176,92 Euro ausgegeben wurden. Für die allgemeine Instandhaltung wurde ein Ansatz von 1.000.000 Euro vorgesehen, wovon in zwei Halbjahresperioden insgesamt 572.863,33 Euro ausgegeben wurden. Die technischen Ausstattungsmittel erhielten einen Ansatz von 430.000 Euro, mit Gesamtausgaben von 535.278,80 Euro. Auch für die Brandschutzmaßnahmen wurden 250.000 Euro bereitgestellt, wovon 309.056,24 Euro genutzt wurden. Darüber hinaus gibt es spezifische Mittel für Schulen und Kitas, wovon bereits 50.813,47 Euro ausgegeben wurden. Die in der Übersicht aufgeführten Kosten sind für die Bürgerinnen und Bürger von Bedeutung, da sie die Nutzung und den Zustand der städtischen Einrichtungen betreffen. Konkrete offene Punkte oder Unsicherheiten in Bezug auf weitere Ausgaben oder die Umsetzung werden nicht erörtert, jedoch bleibt die Verwendung der Mittel transparent. Diese Informationen sind wichtig, um zu verstehen, wie die Stadt ihre Ressourcen für die Instandhaltung einsetzt.

    Warum ist das wichtig?

    Die Verwendung dieser Mittel hat direkte Auswirkungen auf den Zustand und die Nutzung städtischer Einrichtungen für die Bürgerinnen und Bürger.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/159
    • Thema: Verwendung von Haushaltsmitteln zur Instandhaltung städtischer Immobilien
    • Betroffene: Stadtverwaltung, Betriebsausschuss Goslarer Gebäude Management, Bürgerinnen und Bürger
    • Kosten/Haushalt: Im Haushalt 2025 sind insgesamt 2.500.000 Euro für die Instandhaltung vorgesehen, von denen bereits 2.060.176,92 Euro ausgegeben wurden.

    Offene Fragen

    • Welche konkreten Maßnahmen sind für das 2. Halbjahr 2025 noch geplant und budgetiert?
    • Wodurch erklären sich die höheren Ausgaben in Technischer Gebäudeausstattung und Brandschutz gegenüber den Ansätzen?
    • Wie wird die Verwendung der Pauschalen im Haushaltsplan künftig überprüft und berichtet?
    • In welcher Form werden Bürgerinnen und Bürger über verbleibende Mittel und Prioritäten informiert?

    Unsicherheiten

    Keine besonderen Unsicherheiten im Kurztext benannt.

    Quelle

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  • 2026/157 – Mitteilung – Mitteilung: Plakatwahlwerbung anlässlich der Kommunalwahl 2026

    Vorgangsnummer: 2026/157

    Kurzzusammenfassung

    Die Stadt Goslar informiert über die Regelungen zur Plakatwahlwerbung für die Kommunalwahl 2026. In dieser Mitteilung wird das Prinzip der abgestuften Chancengleichheit erläutert. Dieses Prinzip sieht vor, dass den schwächsten Parteien mindestens 5 % der verfügbaren Plakatstandorte zugesichert werden. Insgesamt stehen in der Stadt 882 Laternen für die Plakatierung zur Verfügung, was 2646 Doppelplakatstandorte ergibt. Die stärkste Partei erhält demnach zwischen 528 und 660 Plakatstandorte, was zu einer Ungleichbehandlung im Vergleich zu Einzelbewerbungen führt. Um diese Ungerechtigkeit zu beheben, dürfen jeder Einzelbewerbung und jedem Wahlvorschlag 10 Plakatstandflächen zugeteilt werden. Für die Landrats- und Kreistagswahl bleiben dazu noch rund 400 Flächen übrig. Außerdem sind Aufkleber, die an jedem Plakat sichtbar angebracht werden müssen, erforderlich, um zu kontrollieren, dass die zulässige Anzahl nicht überschritten wird. Die Nutzer müssen sich auch an die Impressumspflicht halten. Für Großflächenplakate wird darum gebeten, diese nur zurückhaltend zu beantragen, da die Flächen begrenzt sind. Anträge für Sondernutzungserlaubnisse können weiterhin per E-Mail gestellt werden.

    Warum ist das wichtig?

    Die Regelungen zur Plakatwahlwerbung könnten Einfluss auf die Sichtbarkeit der verschiedenen Parteien und Kandidierenden in der Stadt haben.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/157
    • Thema: Regelungen zur Plakatwahlwerbung für die Kommunalwahl 2026
    • Betroffene: Parteien, Einzelbewerbungen, Stadtverwaltung
    • Kosten/Haushalt: Im Dokument sind keine Angaben zu Kosten oder Haushaltsmitteln enthalten.

    Offene Fragen

    • Konkretes Verteilungsverfahren für die rund 400 verbleibenden Flächen ist nicht beschrieben.
    • Wie wird die Kontrolle der Aufkleberpflicht praktisch umgesetzt und dokumentiert?
    • Welche Kriterien gelten für die Vergabe von Großflächenplakaten bei begrenzten Flächen?
    • Ist die angenommene Kandidatenzahl (ähnlich 2021: 222) verlässlich für die Berechnung?
    • Wie werden Platzhalter für neue Parteien in der Praxis berücksichtigt?

    Unsicherheiten

    • Unklar bleibt die genaue Verteilung der verbliebenen 400 Flächen.
    • Es gibt keine Details zu offenen Anträgen und Genehmigungen.

    Mehr zum Thema Denkmalschutz

    Quelle

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  • 2026/152 – Vorlage – Wasser- und Abwassergesellschaft Vienenburg GmbH (WAGV); Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31.12.2025

    Vorgangsnummer: 2026/152

    Kurzzusammenfassung

    Die Vorlage behandelt den Jahresabschluss der Wasser- und Abwassergesellschaft Vienenburg GmbH (WAGV) für das Geschäftsjahr 2025. Sie liegt als Beschlussvorlage vor, und der Rat der Stadt Goslar soll dem Jahresabschluss zustimmen. Der Jahresabschluss weist eine Bilanzsumme von 21.105.280,41 EUR und einen Jahresfehlbetrag von 183.841,59 EUR auf. Es wird vorgeschlagen, diesen Fehlbetrag vollständig auf die nächste Periode vorzutragen. Die Stadt hat in der Gesellschafterversammlung das Mandat, dem Jahresabschluss zuzustimmen und der Geschäftsführung sowie dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen. Die Prüfung durch die BRS Treuhand GmbH ergab keine Beanstandungen und bestätigte die Ordnungsmäßigkeit des Abschlusses. Die WAGV hat im Wasserbereich und Abwasserbereich leichte Verluste erlitten, aufgrund von nicht kostendeckenden Preisen und unterschiedlichen Abschreibungen. Außerdem wurde eine Wasserpreisanpassung auf 2,68 EUR pro m³ beschlossen, um die Kosten zu decken. Die finanziellen Mittel der WAGV sind angesichts der Situation weiterhin stabil, und die Gesellschaft ist nicht überschuldet. Künftige Herausforderungen bestehen in der Durchführung eines Vergabeverfahrens, das sich über den aktuellen Rahmenvertrag hinaus erstreckt. Der Jahresabschluss bietet damit eine Grundlage für weitere Entscheidungen der Stadt Goslar im Bereich der Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung.

    Warum ist das wichtig?

    Die Vorlage hat Auswirkungen auf die Wasserpreispolitik und die künftige Trinkwasserversorgung sowie Abwasserentsorgung in der Stadt Goslar.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/152
    • Thema: Jahresabschluss der WAGV für 2025
    • Betroffene: Wasser- und Abwassergesellschaft Vienenburg GmbH, Stadt Goslar, Bürgerinnen und Bürger
    • Kosten/Haushalt: Im Dokument sind keine detaillierten Angaben zu Kosten oder Haushaltsmitteln enthalten.

    Offene Fragen

    • Wie wird die Umsetzung der Wasserpreisanpassung konkret erfolgen?
    • Welche weiteren Maßnahmen werden zur Kostendeckung ergriffen?
    • Wie gestaltet sich der Zeitplan für das Vergabeverfahren?

    Unsicherheiten

    • Unklarheit über die konkreten Folgen der Wasserpreisanpassung auf die Haushalte.

    Mehr zum Thema Jahresabschlüsse

    Quelle

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  • 2026/153 – Vorlage – Mitgliedschaft im vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V.; Beitritt und Entsendung

    Vorgangsnummer: 2026/153

    Kurzzusammenfassung

    Die Stadt Goslar plant, dem vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. beizutreten. Dies ist eine Beschlussvorlage, die am 30. Juni 2026 im Rat behandelt werden soll. Der Mitgliedsbeitrag von jährlich 470,00 € soll ab 2027 im Haushalt eingeplant werden. Ziel des vhw ist es, durch Forschung und Fortbildung die Stadtentwicklung zu fördern und die politische Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger zu stärken. Die Stadt hat seit 1998 bereits mehrfach an Fortbildungen des vhw teilgenommen, was zu Einsparungen im Vergleich zu den Mitgliedsbeiträgen führte. Die Entsendung eines Vertreters zur Mitgliederversammlung ist vorgesehen, wobei erst eine schriftliche Erklärung zur Mitgliedschaft erforderlich ist. Der Rat der Stadt Goslar entscheidet über die Entsendung, die auf Basis des § 138 Abs. 1 NKomVG erfolgt. Aufgrund der Vereinsstatuten hat die Stadt Goslar bei der Mitgliederversammlung ein Stimmrecht, jedoch ist eine aktive Teilnahme nicht zwingend vorgesehen. Für das Haushaltsjahr 2026 können die Kosten durch bereits vorhandene Mittel gedeckt werden. Es bleibt unklar, wie intensiv die Stadt insgesamt die Mitgliedschaft im vhw nutzen wird und ob dies zusätzliche Personalkosten nach sich zieht.

    Warum ist das wichtig?

    Die Mitgliedschaft könnte den Zugang zu Fortbildungen und Informationen für die Stadtverwaltung verbessern, was indirekt auch der Stadtentwicklung und damit den Bürgerinnen und Bürgern zugutekommen könnte.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/153
    • Thema: Mitgliedschaft im vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung
    • Betroffene: Stadtverwaltung, Bürgerinnen und Bürger
    • Kosten/Haushalt: Der jährliche Mitgliedsbeitrag von 470,00 € wird ab 2027 im Haushalt eingeplant, die Kosten für 2026 können aus vorhandenem Budget gedeckt werden.

    Offene Fragen

    • Wie intensiv wird die Stadt die Mitgliedschaft im vhw nutzen?
    • Welche langfristigen Personalkosten sind möglicherweise zu erwarten?

    Unsicherheiten

    Keine besonderen Unsicherheiten im Kurztext benannt.

    Quelle

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  • 2026/136 – Mitteilung – Barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen – Maßnahmen im Haushaltsjahr 2027

    Vorgangsnummer: 2026/136

    Kurzzusammenfassung

    Die Stadt Goslar plant im Haushaltsjahr 2027 den barrierefreien Ausbau von acht Bushaltestellen. Dies geschieht im Rahmen einer Mitteilung, die bereits an mehrere Ausschüsse zur Beratung weitergeleitet wurde. Die betroffenen Haltestellen sind Achtermann, Am Sonnenbrink (zwei Richtungen), Sudmerbergschule, Wiedelah, Galgheitstraße (zwei Richtungen) und Claustorwall. Der Umbau umfasst den Einbau von Hochborden und taktilen Leitstreifen zur Unterstützung von Menschen mit Behinderungen. Die voraussichtlichen Kosten belaufen sich auf 447.407 Euro, wobei eine Förderquote von bis zu 75 % durch die Landesnahverkehrsgesellschaft ermöglicht wird. Zudem gibt es die Möglichkeit eines weiteren Zuschusses in Höhe von 50 % des Eigenanteils durch den Regionalverband Großraum Braunschweig. Die Behindertenbeauftragte und die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt unterstützen die Maßnahme. Alle notwendigen Förderanträge wurden fristgerecht eingereicht und werden im Haushaltsplanentwurf 2027 berücksichtigt. Informationen zu den genauen Fristen und Zuständigkeiten sind in dieser Mitteilung enthalten.

    Warum ist das wichtig?

    Der Ausbau der Bushaltestellen wird die Mobilität von Menschen mit Behinderungen verbessern und einen barrierefreien Zugang fördern.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/136
    • Thema: Barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen in Goslar
    • Betroffene: Fahrgäste, Behindertenbeauftragte, Gleichstellungsbeauftragte
    • Kosten/Haushalt: Die voraussichtlichen Kosten betragen 447.407 Euro, mit einer möglichen Förderquote von bis zu 75 %.

    Offene Fragen

    • Welche finanziellen Mittel sind für die Umsetzung der Prüfung und eines späteren Konzepts vorgesehen?
    • Welches Dienstleistungs- oder Fachressort übernimmt die Federführung innerhalb der Verwaltung?
    • Bis wann soll das Konzept der Verwaltung dem Rat vorgelegt werden?
    • Wie werden Ergebnisse mit dem ISEK 2042 und dem Mach-Mit-Haus verzahnt?
    • Welche Indikatoren messen später den Erfolg der gebündelten Bürgerbeteiligung?
    • Wie sollen unterschiedliche Alters- und Bevölkerungsgruppen konkret erreicht werden?

    Unsicherheiten

    Keine besonderen Unsicherheiten im Kurztext benannt.

    Mehr zum Thema Stadtbus und ÖPNV

    Quelle

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  • 2026/135 – Vorlage – Sanierung und Überplanung Berliner Allee – Grundsatzbeschluss

    Vorgangsnummer: 2026/135

    Kurzzusammenfassung

    Die Vorlage beinhaltet einen Beschlussvorschlag zur Sanierung und Überplanung der Berliner Allee in Goslar. Ziel ist es, die Barrierefreiheit, die Fahrradführung und die Querungsmöglichkeiten für Fußgänger zu verbessern. Der Umbau der Bushaltestellen ist aufgrund des Personenbeförderungsgesetzes zwingend erforderlich. Aktuell gibt es nur einen Zweirichtungsradweg, der an einer Straßenstelle die Seite wechselt, was die Sicherheit für Radfahrende und Schüler beeinträchtigt. Ein Umbau soll verschiedene Varianten prüfen, die vor allem die Barrierefreiheit und die Querungssituation betreffen. Die voraussichtlichen Kosten für die Sanierung des östlichen Abschnitts betragen etwa 1,4 Millionen Euro, während der westliche Abschnitt eine Schätzung von 300.000 Euro aufweist. Nördlich der Allee sind Einrichtungen wie ein Altenheim, eine Kirche, ein Hotel und ein Sportverein ansässig, deren Anwohner von den Veränderungen betroffen sein könnten. Die Verwaltung hat geplant, am 30. Juni 2026 im Rat über die Vorlage zu entscheiden. Kostenangaben sind vorläufig und basieren auf Durchschnittswerten. Es bleibt offen, wie die Varianten konkret aussehen werden und ob sämtliche Parkplatzfragen geklärt sind.

    Warum ist das wichtig?

    Die Änderungen könnten die Sicherheit und Zugänglichkeit für Anwohner und Schüler verbessern.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/135
    • Thema: Sanierung und Überplanung der Berliner Allee
    • Betroffene: Fahrgäste, Anwohnerinnen und Anwohner, Schülerinnen und Schüler, Stadtverwaltung
    • Kosten/Haushalt: Die voraussichtlichen Kosten betragen 1,4 Millionen Euro für den östlichen und 300.000 Euro für den westlichen Abschnitt.

    Offene Fragen

    • Konkreter Zeitplan für Bauarbeiten an jeder der acht Haltestellen fehlt in der Mitteilung.
    • Wie genau erfolgt die Qualitäts- und Umsetzungsüberwachung der Hochbord-Einbauten?
    • Stand der Förderzusage von LNVG und Regionalverband ist nicht als abschließend bestätigt dargestellt.
    • Auswirkungen auf den Fahrgastbetrieb während der Bauphase sind nicht beschrieben.

    Unsicherheiten

    • Die Kostenangaben sind vorläufig und basieren auf Durchschnittswerten.
    • Es sind keine konkreten Pläne für die Gestaltung der Querungsmöglichkeiten gegeben.

    Mehr zum Thema Sanierung städtischer Gebäude

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  • 2026/150 – Vorlage – Grundsatzbeschluss zur zukünftigen Nutzung sowie zur energetischen Sanierung des Objekts „Am Stollen 19G“

    Vorgangsnummer: 2026/150

    Kurzzusammenfassung

    Die Stadt Goslar plant die zukünftige Nutzung und energetische Sanierung des Gebäudes „Am Stollen 19G“ auf dem Energie-Campus. Die Vorlage stellt einen Beschlussvorschlag dar, der eine langfristige Nutzung des bisher weitgehend leeren Gebäudes durch die Technische Universität Clausthal vorsieht. Das Goslarer Gebäudemanagement wird beauftragt, die spezifischen Anforderungen der Universität in ein Nutzungskonzept zu überführen und eine umfassende energetische Sanierung zu initiieren. Ziel der Sanierung ist es, den Energieverbrauch nachhaltig zu senken und die gesetzlichen sowie technischen Standards für Klimaschutz und Energieeffizienz zu erfüllen. Die Umsetzung soll wirtschaftlich erfolgen und mögliche Förderprogramme berücksichtigen. Es wird erwartet, dass das Gebäude nach der Sanierung langfristig genutzt werden kann, wodurch Leerstand vermieden wird. Der Rat soll regelmäßig über den Fortschritt der Planung und Umsetzung informiert werden. Ebenfalls sind bereits notwendige Instandhaltungsmaßnahmen an Dach, Fassade und Innenbauteilen vorgesehen, um die langfristige Nutzung zu sichern. Offene Fragen bleiben zur genauen Höhe der Investitionskosten und der genauen Umsetzung der Maßnahmen. Insgesamt zielt die Vorlage darauf ab, die Perspektive für das Gebäude zu verbessern und den Standort zu stärken.

    Warum ist das wichtig?

    Die Sanierung könnte positive Effekte auf die lokale Nutzung und den Standort des Energie-Campus haben, jedoch sind die genauen finanziellen Auswirkungen und der Nutzen für Bürgerinnen und Bürger noch unklar.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/150
    • Thema: Zukünftige Nutzung und energetische Sanierung des Gebäudes „Am Stollen 19G“
    • Betroffene: TU Clausthal, Goslarer Gebäudemanagement, Rat der Stadt Goslar
    • Kosten/Haushalt: Im Dokument sind keine konkreten Kostenangaben enthalten.

    Offene Fragen

    • Wie hoch sind die konkreten Investitionskosten für die Sanierung?
    • Welche genauen Maßnahmen werden im Rahmen der energetischen Sanierung ergriffen?
    • Wie gestalten sich die Fristen für die Umsetzung der Maßnahmen?

    Unsicherheiten

    • Unklarheit über die genauen Investitionskosten.
    • Offene Fragen zur Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen.

    Mehr zum Thema Sanierung städtischer Gebäude

    Quelle

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  • 2026/060-01 – Beiblatt – Beiblatt zur Sitzungsvorlage 2026/060: Sanierung der Hildesheimer Straße, 3. Bauabschnitt – Projektfeststellungsbeschluss

    Vorgangsnummer: 2026/060-01

    Bezug zu vorherigen Vorgängen

    Dieser Vorgang gehört zur Vorgangskette 2026/060.

    Der Ausgangsvorgang wird unter der Nummer 2026/060 geführt.

    Kurzzusammenfassung

    Im Rahmen des dritten Bauabschnitts plant die Stadt Goslar die Sanierung der Hildesheimer Straße, die sich von der Europabrücke bis zur Einmündung der Von-Garßen-Straße erstreckt. Für diese Maßnahme wird ein finanzieller Aufwand von etwa 4.152.000 € veranschlagt, wobei die Umsetzung von der Bereitstellung von Haushaltsmitteln und Zuwendungen nach dem Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz abhängt. Zudem wird der dort befindliche Grünstreifen, der häufig unerlaubt als Parkfläche genutzt wird, durch bauliche Maßnahmen wie Poller oder Zäune geschützt, um die Bäume zu erhalten. Dieser Punkt resultiert aus der Beratung im Ausschuss für Bauen und Umwelt am 19.03.2026. Die Bevölkerung muss sich im Zuge der Baumaßnahme auf mögliche Beeinträchtigungen im Verkehr einstellen. Allerdings sind aktuell keine detaillierten Angaben zu den Kosten oder zur genauen zeitlichen Planung in dem Dokument enthalten. Daher bleiben Fragen zu den konkreten Auswirkungen auf den Verkehr und der Dauer der Baumaßnahme offen.

    Warum ist das wichtig?

    Die Sanierungsmaßnahmen könnten den Verkehrsfluss beeinflussen und zu temporären Behinderungen führen.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/060-01
    • Thema: Sanierung der Hildesheimer Straße im dritten Bauabschnitt
    • Betroffene: Anwohnerinnen und Anwohner, Nutzerinnen und Nutzer der Kleingärten, Fahrgäste
    • Kosten/Haushalt: Im Dokument sind keine konkreten Angaben zu den endgültigen Kosten oder dem finanziellen Rahmen enthalten.

    Offene Fragen

    • Fehlende detaillierte Kostenaufstellung für die 4.152.000 €.
    • Kein konkreter Zeitplan oder Dauerangaben für die Bauarbeiten.
    • Welche Verkehrslenkungsmaßnahmen sind während der Sanierung geplant?
    • Inwiefern ist die NGVFG-Zuwendung gesichert bzw. wann ist eine Entscheidung zu erwarten?
    • Genauer Ausführungsumfang der Sicherung des Grünstreifens (Poller vs. Zaun) nicht beschrieben.
    • Kommunikationsplan für Anwohner*innen und Kleingärtner*innen zur Bauphase unklar.

    Unsicherheiten

    Keine besonderen Unsicherheiten im Kurztext benannt.

    Quelle

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