Vorlagen

Hier veröffentliche ich die Vorlagen der Stadt Goslar. Quelle ist das ALLRIS System. Es wird eine Kurzzusammenfassung erstellt, welche aber nicht den Anspruch auf Vollständigkeit erhebt, aber einen guten Überblick geben soll und natürlich auch von meinen persönlichen Schwerpunkten geprägt ist. Für die Zusammenfassungen setzte ich aktiv KI ein.

  • 2026/023 – Antrag öffentlich aus der Politik – Antrag „Etablierung eines Goslarer Wintermarktes in den Wintermonaten ab Januar“; Ratsfraktion SPD vom 13.01.2026

    Vorgangsnummer: 2026/023

    Kurzzusammenfassung

    Die Ratsfraktion SPD hat einen Antrag zur Etablierung eines Wintermarktes in Goslar ab Januar gestellt. Dies ist eine Beschlussvorlage, die am 27.01.2026 im Rat der Stadt behandelt werden soll. Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung Gespräche mit der Goslarer Marketing Gesellschaft (GMG) führt, um die Machbarkeit, Finanzierung und Konzeption eines Wintermarktes zu prüfen. Beteiligt werden sollen verschiedene Akteure, darunter Standbetreiber, karitative Vereine und Vertreter der Innenstadt. Ziel ist es, mit neuen Angeboten wie einer Eisfläche und besonderen Lichtinstallationen zusätzliche Besucher in die Stadt zu locken. Der Erfolg des Weihnachtsmarktes wird als Ausgangspunkt gesehen, um auch in den Wintermonaten mehr Impulse für den Einzelhandel und die Gastronomie zu schaffen. Ein emotionalisierendes Lichtkonzept soll die Attraktivität der Innenstadt erhöhen. Der Antrag weist darauf hin, dass es rasch zu einer breiten Diskussion kommen muss, um ein tragfähiges Konzept zu entwickeln. Konkrete Zahlen zu Kosten und Fristen sind derzeit nicht enthalten, was die Einschätzung für die Umsetzung erschwert. Die Bürgerinnen und Bürger könnten von einer Belebung des Stadtbildes profitieren, jedoch bleiben Unsicherheiten über den finanziellen und organisatorischen Rahmen bestehen.

    Warum ist das wichtig?

    Die mögliche Etablierung eines Wintermarktes könnte das Stadtbild beleben und mehr Besucher anziehen, jedoch sind die Auswirkungen derzeit unklar.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/023
    • Thema: Etablierung eines Wintermarktes in Goslar
    • Betroffene: Ratsfraktion SPD, Stadtverwaltung, Goslarer Marketing Gesellschaft (GMG), Standbetreiber, karitative Vereine, Einzelhandel, Gastronomie
    • Kosten/Haushalt: Im Antrag sind keine konkreten Kostenangaben oder Haushaltsmittel enthalten.

    Offene Fragen

    • Wie hoch sind die geschätzten Kosten für die Umsetzung des Wintermarktes?
    • Welche konkreten Standorte werden für den Wintermarkt in Betracht gezogen?
    • Wie wird die Finanzierung des Wintermarktes sichergestellt?
    • Gibt es bereits Rückmeldungen oder Meinungen von Anwohnerinnen und Anwohnern zu diesem Vorhaben?

    Unsicherheiten

    • Unklare finanzielle und organisatorische Rahmenbedingungen
    • Fehlende Rückmeldungen von Anwohnern

    Mehr zum Thema Verschwendung öffentlicher Gelder

    Quelle

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  • 2026/024 – Vorlage – Goslar Marketing GmbH (GMG); Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2026

    Vorgangsnummer: 2026/024

    Kurzzusammenfassung

    In der Vorlage handelt es sich um den Wirtschaftsplan der Goslar Marketing GmbH (GMG) für das Jahr 2026, der zur Kenntnis genommen werden soll. Die Stadt Goslar plant, für dieses Geschäftsjahr einen Verlust von bis zu 1.150.000 EUR an die GMG zu übernehmen. Dies stellt eine Erhöhung gegenüber dem Vorjahr um 82.000 EUR dar. Für die Umsetzung dieser finanziellen Unterstützung sind die entsprechenden Haushaltsmittel im Haushaltsplan 2026 veranschlagt. Der Wirtschaftsplan sieht sowohl Erträge als auch Aufwendungen in Höhe von jeweils 2.684.500 EUR vor. Es ist unklar, ob und inwiefern die Stadt im Folgejahr mit einer Steuernachzahlung rechnen muss. Zudem wird darauf hingewiesen, dass der Aufsichtsrat der GMG den Wirtschaftsplan bereits empfohlen hat, jedoch die Zustimmung der Gesellschafterversammlung der GMG erforderlich ist. Es gibt zudem keine genauen Angaben zu Kosten und konkreten Erträgen in diesem Jahr, die für eine vollständige Bewertung notwendig sind. Insgesamt könnte die Vorlage Auswirkungen auf die städtischen Finanzen und die touristischen Aktivitäten in Goslar haben. Die Bürgerinnen und Bürger könnten durch eine mögliche Steuernachzahlung und die damit verbundenen Verhandlungen mit der Finanzverwaltung betroffen sein.

    Warum ist das wichtig?

    Die Vorlage hat potenzielle Auswirkungen auf die finanziellen Zuweisungen der Stadt und indirekt auf das touristische Angebot in Goslar.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/024
    • Thema: Wirtschaftsplan der Goslar Marketing GmbH für 2026
    • Betroffene: Stadt Goslar, Goslar Marketing GmbH
    • Kosten/Haushalt: Es ist vorgesehen, dass die Stadt Goslar im Haushaltsplan 2026 eine Verlustübernahme in Höhe von 1.150.000 EUR veranschlagt.

    Offene Fragen

    • Keine detaillierte Aufschlüsselung der geplanten Erträge 2026 im Wirtschaftsplan.
    • Unklar, in welchem Umfang eine mögliche Steuernachzahlung durch das Finanzamt ansteht.
    • Unklar, welche Entscheidungen die Gesellschafterversammlung zur Zustimmung beeinflussen.
    • Keine nachvollziehbare Darstellung, wie die veranschlagten Haushaltsmittel konkret eingesetzt werden.

    Unsicherheiten

    • Die genauen Erträge für 2026 sind unklar.
    • Die Konsequenzen einer potenziellen Steuernachzahlung sind nicht absehbar.

    Mehr zum Thema Wirtschaftsplan

    Quelle

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  • 2026/025 – Vorlage – Wirtschaftsplan 2026 für das Goslarer Gebäude Management

    Vorgangsnummer: 2026/025

    Kurzzusammenfassung

    Der Wirtschaftsplan 2026 für das Goslarer Gebäude Management (GGM) sieht Erträge in Höhe von 16.036.645 € und Aufwendungen von 16.933.950 € vor. Im Vermögensplan sind Einnahmen und Ausgaben jeweils auf 7.745.200 € festgelegt. Der Plan enthält keine Kredite zur Finanzierung des Vermögensplans, jedoch einen Höchstbetrag für Liquiditätskredite von 1.000.000 €. Der Rat der Stadt Goslar will den Wirtschaftsplan in einer Sitzung am 3. März 2026 beschließen. Die Einnahmen sinken voraussichtlich leicht, während die Kostensteigerungen bei Heizung, Strom und Gebäudereinigungen einkalkuliert sind. Die Gesamtausgaben sind damit höher als die Erträge, was zu einem Jahresfehlbetrag von 897.305 € führt. Für die Instandhaltung der betriebseigene Immobilien sind 2.500.000 € eingeplant. Der Plan sieht eine Entnahme aus der zweckgebundenen Rücklage in Höhe von 900.000 € vor. Insgesamt wird dem GGM damit ein Unternehmensergebnis von 2.695 € erwartet. Die zukünftige Steuer- und Gebührenentwicklung bleibt unsicher, da veränderte gesetzliche Vorgaben und wirtschaftliche Rahmenbedingungen berücksichtigt werden müssen. Für die Bürger könnte dies Auswirkungen auf die Entwicklung öffentlicher Leistungen und Angebote haben.

    Warum ist das wichtig?

    Die Planung könnte die Entwicklung öffentlicher Angebote und Dienstleistungen beeinflussen.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/025
    • Thema: Wirtschaftsplanung für das Jahr 2026
    • Betroffene: Stadtverwaltung Goslar, Bürgerinnen und Bürger
    • Kosten/Haushalt: Es werden keine neuen Kredite eingeplant; die Aufwendungen übersteigen die Erträge, was einen Jahresfehlbetrag von 897.305 € bedeutet.

    Offene Fragen

    • Konkrete Auswirkungen des Jahresfehlbetrags auf zukünftige Gebühren und Leistungen
    • Welche Maßnahmen sind geplant, falls die Rücklage nicht ausreicht?
    • Wie wirkt sich der Verzicht auf neue Kredite im Vermögensplan praktisch aus?
    • Wie werden die 2.500.000 € Instandhaltung priorisiert verteilt?
    • Worin besteht der Plan zur Reduktion der Aufwendungen für Heizung, Strom und Reinigung?
    • Sind Nachsteuerungen des Haushalts möglich, falls Steuer- oder Gebührenentwicklung abweicht?

    Unsicherheiten

    Keine besonderen Unsicherheiten im Kurztext benannt.

    Mehr zum Thema Sanierung städtischer Gebäude

    Quelle

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  • 2026/020 – Vorlage – Goslar Marketing GmbH (GMG); Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31.12.2024

    Vorgangsnummer: 2026/020

    Kurzzusammenfassung

    Die Vorlage befasst sich mit dem Jahresabschluss der Goslar Marketing GmbH (GMG) für das Geschäftsjahr 2024 und stellt einen Beschlussvorschlag dar. Der Jahresabschluss zeigt einen Jahresfehlbetrag von 416.270,27 EUR, der durch Verrechnung mit einem Gewinnvortrag aus dem Vorjahr von 36.154,83 EUR zu einem Bilanzverlust von 380.115,64 EUR führt. Der Beschluss sieht vor, den Jahresabschluss zur Kenntnis zu nehmen und den Vertretern der Stadt in der Gesellschafterversammlung das zustimmen zu erteilen. Die GMG hat im Vorjahr 1.573.569,94 EUR Umsatz erwirtschaftet, was im Vergleich zu 2023 einen Anstieg darstellt. Trotz eines gestiegenen Umsatzes war die wirtschaftliche Lage durch erhöhte Kosten und Herausforderungen geprägt. Die Tourismuszahlen für Goslar zeigen eine Stabilisierung nach der Pandemie, mit einem leichten Anstieg der Gästeankünfte. Die Vorlage zeigt, dass die GMG auch an innovativen Projekten wie der digitalen Gästekarte gearbeitet hat. Die Wartung und Durchführung von Veranstaltungen bleibt eine zentrale Aufgabe, wobei die Finanzierung durch gestiegene Plätze und Veranstaltungen herausgefordert war. Es sind keine konkreten Kostenschätzungen für die Zukunft präsent, was Raum für Unsicherheiten hinsichtlich der finanziellen Planung lässt. Zudem sind die Auswirkungen auf die Stadtmarketing-Strategie und zukünftige Projekte noch nicht abschließend geprüft.

    Warum ist das wichtig?

    Die Vorlage hat Auswirkungen auf die Stadtmarketing-Strategie und könnte indirekt die touristische Wahrnehmung von Goslar beeinflussen.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/020
    • Thema: Jahresabschluss der Goslar Marketing GmbH für 2024
    • Betroffene: Stadtverwaltung, Goslar Marketing GmbH, Gesellschafterversammlung
    • Kosten/Haushalt: Im Dokument fehlen konkrete Angaben zu zukünftigen Kosten oder Haushaltsmitteln.

    Offene Fragen

    • Wie werden die finanziellen Herausforderungen langfristig adressiert?
    • Welche konkreten Projekte sind für das kommende Jahr geplant und wie werden diese finanziert?
    • Wie wirkt sich der Bilanzverlust auf zukünftige Marketingstrategien aus?

    Unsicherheiten

    • Unklarheit über die finanziellen Maßnahmen zur Bewältigung der Verluste.
    • Unzureichende Informationen zu zukünftigen Projekten der GMG.

    Mehr zum Thema Jahresabschluss

    Quelle

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  • 2026/018 – Antrag öffentlich aus der Politik – Antrag „Gebäudesuche Mittagsverpflegung Grundschule Immenrode“; Ratsfraktion SPD vom 09.01.2026

    Vorgangsnummer: 2026/018

    Kurzzusammenfassung

    Die Ratsfraktion SPD hat einen Antrag zur Prüfung von Räumlichkeiten für die Mittagsverpflegung der Grundschule Immenrode gestellt. Dieser Antrag wird als Beschlussvorlage behandelt und soll in der Sitzung des Rates der Stadt Goslar am 27.01.2026 beraten werden. Geprüft werden sollen mehrere Optionen: das Gebäude „Deutsche Eiche“, das Dachgeschoss der Kita und das ehemalige Feuerwehrgerätehaus in Immenrode. Es fand bereits eine Besichtigung des Gebäudes „Deutsche Eiche“ mit dem Eigentümer statt. Die SPD-Ratsfraktion hat auch Gespräche mit der Ortsvorsteherin über die Nutzung dieser Optionen geführt. Die Ergebnisse der Prüfung müssen im Fachausschuss BFS und eventuell GGM vorgestellt werden. Diese Untersuchung könnte wichtig für die zukünftige Verpflegung der Schülerinnen und Schüler der Ganztagsschule sein. Aktuell gibt es keine Angaben zu Kosten oder Haushaltsmitteln in Zusammenhang mit dem Antrag. Die Bürgerinnen und Bürger könnten von einer Verbesserung der Mittagsverpflegung profitieren, wenn ein geeignetes Gebäude gefunden wird. Offene Fragen betreffen die genauen zeitlichen Abläufe und die Entscheidung über die endgültige Nutzung der genannten Einrichtungen. Bisher bleibt unklar, welche der vorgeschlagenen Optionen letztlich genehmigt werden, und ob zusätzliche Räumlichkeiten benötigt werden.

    Warum ist das wichtig?

    Die Bürgerinnen und Bürger könnten von einer Verbesserung der Mittagsverpflegung profitieren, sofern ein geeignetes Gebäude gefunden wird.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/018
    • Thema: Prüfung von Räumlichkeiten für Mittagsverpflegung in der Grundschule Immenrode
    • Betroffene: Ratsfraktion SPD, Ortsvorsteherin Julia Lorenz, Schülerinnen und Schüler der Ganztagsschule Immenrode, Eigentümer Franz Petermann
    • Kosten/Haushalt: Es gibt keine Angaben zu Kosten oder Haushaltsmitteln in Zusammenhang mit dem Antrag.

    Offene Fragen

    • Wie gestalten sich die zeitlichen Abläufe für die Prüfung und mögliche Umsetzung?
    • Welche der vorgeschlagenen Optionen wird letztlich genehmigt?

    Unsicherheiten

    • Unklarheit über Kosten und Haushaltsmittel für die Planung
    • Fehlende Transparenz über Entscheidungen

    Mehr zum Thema Sanierung städtischer Gebäude

    Quelle

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  • 2026/017 – Mitteilung – Vierter Gleichstellungsbericht der Stadt Goslar: Berichtszeitraum 2022-2024

    Vorgangsnummer: 2026/017

    Kurzzusammenfassung

    Der vierte Gleichstellungsbericht der Stadt Goslar, der im Zeitraum von 2022 bis 2024 erstellt wurde, dokumentiert die Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen und Männern. Die Stadtverwaltung hat bei der Erstellung dieses Berichts 29 Organisationseinheiten einbezogen, um die aktuellen Geschlechterverhältnisse in verschiedenen Verwaltungsbereichen zu erfassen. Laut den Zahlen gibt es in Goslar insgesamt 49.506 Einwohner, wobei der Frauenanteil leicht über dem der Männer liegt. Der Bericht thematisiert die Repräsentanz von Frauen in politischen Gremien und zeigt, dass der Anteil an weiblichen Ratsmitgliedern von 28 % auf 23 % gesunken ist. Die Stadt hat zudem Maßnahmen ergriffen, um die Sichtbarkeit von Frauen bei Ehrungen und Straßenbenennungen zu verbessern. Im Rahmen der Gleichstellungspolitik wird auch auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für die städtischen Bediensteten hingewiesen. Zahlreiche Projekte wurden initiiert, um die Bürgerbeteiligung zu fördern und die Gleichstellung für verschiedene Gruppen, einschließlich queerer und behinderter Menschen, zu unterstützen. Trotz der positiven Schritte gibt es weiterhin Herausforderungen, insbesondere bei der politischen Mitbestimmung von Frauen. Der Bericht schließt mit dem Hinweis auf bestehenden Handlungsbedarf, um die Gleichstellung weiter voranzutreiben und abzuleiten, welche Maßnahmen hierfür in Zukunft erforderlich sind.

    Warum ist das wichtig?

    Die Maßnahmen zur Gleichstellung sollen das gesellschaftliche Zusammenleben und die Mitbestimmung in der Stadt stärken, was potenziell allen Bürgerinnen und Bürgern zugutekommt.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/017
    • Thema: Bericht über Gleichstellung von Frauen und Männern in Goslar
    • Betroffene: Stadtverwaltung, Bürgerinnen und Bürger, Frauen und Männer in politischen Gremien, Bedienstete der Stadt Goslar
    • Kosten/Haushalt: Im Bericht sind keine spezifischen Kostenangaben oder Haushaltsmittel enthalten.

    Offene Fragen

    • Wie werden die Herausforderungen konkret angegangen, um den Frauenanteil in politischen Gremien zu erhöhen?
    • Gibt es spezifische Zeitpläne für die Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen zur Gleichstellung?
    • Wie wird die Wirksamkeit der initiierten Projekte zur Bürgerbeteiligung gemessen?

    Unsicherheiten

    Keine besonderen Unsicherheiten im Kurztext benannt.

    Mehr zum Thema Bürgerbeteiligung

    Quelle

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  • 2025/469-01 – Mitteilung – Beantwortung der Anfrage „Bauprojekte in Hahnenklee – Bockswiese“; Ortsratsfraktion CDU vom 30.12.2025

    Vorgangsnummer: 2025/469-01

    Bezug zu vorherigen Vorgängen

    Dieser Vorgang gehört zur Vorgangskette 2025/469.

    Der Ausgangsvorgang wird unter der Nummer 2025/469 geführt.

    Kurzzusammenfassung

    Diese Mitteilung bezieht sich auf die Beantwortung einer Anfrage der Ortsratsfraktion CDU zu Bauprojekten in Hahnenklee – Bockswiese. Die Investoren haben bisher nicht mit dem Bau begonnen, und die Gründe dafür sind der Stadtverwaltung nicht bekannt. Für das Bauvorhaben am ehemaligen Schüssler Sanatorium liegt der aktuelle Stand so, dass noch keine Baumaßnahmen begonnen wurden, da die Investoren nach Angaben der Verwaltung noch nicht im Besitz des Baugrundstücks sind. In Hahnenklee gibt es einige Grundstücke, die potenziell für eine Wohnbebauung geeignet sind, aber die Ausweisung eines größeren Neubaugebiets wird durch das benachbarte Landschaftsschutzgebiet eingeschränkt. Ein konkreter Zeitrahmen für künftige Bauprojekte oder verfügbare Grundstücke wurde nicht genannt, und es gibt Unsicherheiten hinsichtlich der Pläne der Investoren. Diese Informationen könnten für Anwohnerinnen und Anwohner sowie an Bauprojekten Interessierte von Bedeutung sein, da sie Einblick in die derzeitige Situation der Bauvorhaben geben.

    Warum ist das wichtig?

    Die Mitteilung könnte Anwohnerinnen und Anwohner sowie Bauinteressierte informieren und auf mögliche zukünftige Entwicklungen hinweisen.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2025/469-01
    • Thema: Beantwortung der Anfrage zu Bauprojekten in Hahnenklee – Bockswiese
    • Betroffene: Ortsratsfraktion CDU, Investoren, Anwohnerinnen und Anwohner
    • Kosten/Haushalt: Im Dokument sind keine Angaben zu Kosten oder Haushaltsmitteln enthalten.

    Offene Fragen

    • Welche genauen Gründe haben dazu geführt, dass die Investoren nicht mit dem Bau begonnen haben?
    • Wie lange wird es dauern, bis die Bauprojekte in Hahnenklee realisiert werden können?
    • Gibt es bereits konkrete Pläne für die Nutzung der freiwerdenden Grundstücke?

    Unsicherheiten

    • Unklarheiten darüber, warum die Investoren nicht bauen.
    • Fehlende Informationen über Fristen und zukünftige Bauvorhaben.

    Quelle

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  • 2026/006 – Vorlage – Zuschuss für die Boule-Freunde Goslar e. V.; hier: Städtischer Zuschuss zum Neubau mehrerer Boulebahnen auf der Sportanlage am Schulzentrum Goldene Aue

    Vorgangsnummer: 2026/006

    Kurzzusammenfassung

    In dieser Beschlussvorlage beantragt die Stadt Goslar einen finanziellen Zuschuss von 6.175,00 Euro für den Neubau mehrerer Boulebahnen der Boule-Freunde Goslar e. V. auf der Sportanlage am Schulzentrum Goldene Aue. Der Antrag wurde am 1. Dezember 2025 eingereicht und dient der Sicherstellung des Spielbetriebs, da die bestehende Bouleanlage nicht mehr genutzt werden kann. Die Gesamtkosten für die Maßnahme belaufen sich auf etwa 24.700,00 Euro, wovon der Zuschuss der Stadt 25 Prozent ausmacht. Die restlichen Mittel sollen vom Landessportbund und aus Eigenmitteln des Vereins bereitgestellt werden. Der Zuschuss wird im Haushaltsjahr 2026 bereitgestellt und erfordert die Genehmigung der Haushaltssatzung. Die Maßnahme könnte positive Auswirkungen auf den Sport und die Gemeinschaft in Goslar haben, indem sie das Bürgerengagement und die Nutzung öffentlicher Flächen fördert. Der Vorgang soll in mehreren Sitzungen behandelt werden, beginnend im Ausschuss für Sicherheit, Ordnung und Sport am 22. Januar 2026. Unsicherheiten bestehen bezüglich der finalen Genehmigung und der genauen Kostenaufteilung, die noch detailliert festgelegt werden müssen.

    Warum ist das wichtig?

    Die Maßnahme könnte die Nutzung öffentlicher Flächen fördern und das Bürgerengagement in der Stadt stärken.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/006
    • Thema: Zuschuss für den Neubau von Boulebahnen
    • Betroffene: Boule-Freunde Goslar e. V., Stadt Goslar, Fahrgäste, Anwohnerinnen und Anwohner
    • Kosten/Haushalt: Der Zuschuss beträgt 6.175,00 Euro im Jahr 2026, was 25 Prozent der Gesamtkosten von 24.700,00 Euro ausmacht.

    Offene Fragen

    • Endgültige Kostenaufteilung zwischen Stadt, Landessportbund und Eigenmitteln unklar.
    • Formale Genehmigung im Rahmen der Haushaltssatzung für 2026 steht noch aus.
    • Konkreter Zeitplan für Bau und Sicherstellung des Spielbetriebs ist nicht im Detail genannt.
    • Festlegung von Nutzungs- und Pflegevereinbarungen zwischen Verein und Stadt fehlt in den Unterlagen.

    Unsicherheiten

    • Details zur Kostenaufteilung sind noch offen.
    • Die finale Genehmigung der Haushaltssatzung steht noch aus.

    Mehr zum Thema Zuschüsse

    Quelle

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  • 2026/016 – Vorlage – Feststellung des Sitzverlustes des Ratsmitglieds Stephan Kahl

    Vorgangsnummer: 2026/016

    Kurzzusammenfassung

    In dieser Beschlussvorlage geht es um die Feststellung des Sitzverlustes des Ratsmitglieds Stephan Kahl. Am 07.01.2026 hat Herr Kahl schriftlich auf sein Mandat verzichtet. Der Rat der Stadt Goslar soll nun formell beschließen, dass das Mandat gemäß § 52 Abs. 1 Nr. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) beendet ist. Durch diesen Beschluss wird der Weg frei für die Nachrückung der Ersatzperson, Herrn Dieter Wolff, gemäß § 51 NKomVG. Die Sitzung zur Beschlussfassung findet am 27.01.2026 statt. Betroffen sind die Mitglieder des Rates sowie die Wählerinnen und Wähler in dem betreffenden Wahlkreis. Im Dokument sind keine Angaben zu Kosten oder finanziellen Auswirkungen enthalten. Die Bürgerinnen und Bürger könnten direkt von der Nachrückung des Ersatzmitglieds betroffen sein, da dies die politische Vertretung im Rat beeinflusst. Es bleiben jedoch keine offenen Fragen im Dokumenttext und die Zuständigkeiten sind klar geregelt. Der Beschluss ist im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben eindeutig formuliert.

    Warum ist das wichtig?

    Die Bürgerinnen und Bürger könnten direkt von der Nachrückung des Ersatzmitglieds betroffen sein, da dies die politische Vertretung im Rat beeinflusst.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/016
    • Thema: Feststellung des Sitzverlustes eines Ratsmitglieds
    • Betroffene: Herr Stephan Kahl, Herr Dieter Wolff, Mitglieder des Rates, Wählerinnen und Wähler
    • Kosten/Haushalt: Im Dokument sind keine Angaben zu Kosten oder finanziellen Auswirkungen enthalten.

    Offene Fragen

    Keine offenen Fragen im Kurztext benannt.

    Unsicherheiten

    Keine besonderen Unsicherheiten im Kurztext benannt.

    Quelle

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  • 2026/022 – Antrag öffentlich aus der Politik – Antrag „Änderung der Bauausführung – Parkstraße 2. Bauabschnitt Kreuzung Einbindung Parkstraße – Hindenburgstraße“; Ortsratsfraktion SPD und FDP-Ortsratsmitglied Hans-Heinrich Wiebe vom 07.01.2026

    Vorgangsnummer: 2026/022

    Kurzzusammenfassung

    Der Antrag der Ortsratsfraktion SPD und FDP will die Bauausführung in der Kreuzung Parkstraße und Hindenburgstraße ändern. Der Hintergrund ist, dass die aktuelle Planung nicht den Vorgaben des Ortsrates entspricht. Die Breite des Gehwegs wurde zwar vergrößert, aber die Fahrbahn bleibt eingeengt, was bestehende Stau- und Unfallgefahren nicht behebt. So gibt es nach wie vor Probleme, wenn große Fahrzeuge die Kreuzung passieren. Der Antrag könnte dazu führen, dass die Verkehrssituation für Anwohnerinnen und Anwohner sowie Verkehrsteilnehmer, vor allem für Busse, verbessert wird. Dennoch sind die genauen finanziellen Implikationen nicht klar, und es fehlen Angaben zu den Kosten. Anstehende Sitzungen zur Beratung sind für den 14. Januar, 12. Februar und 3. März 2026 geplant. Es bleibt unklar, ob die vorgeschlagenen Änderungen tatsächlich eine Verbesserung bringen. Auch die Zuständigkeiten der Stadtverwaltung müssen geklärt werden, um eine Umsetzung zu gewährleistern.

    Warum ist das wichtig?

    Der Antrag könnte die Verkehrssituation für Bürgerinnen und Bürger verbessern, vor allem für Busse, ist aber in seiner Wirkung unklar.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/022
    • Thema: Änderung der Bauausführung in der Parkstraße
    • Betroffene: Anwohnerinnen und Anwohner, Fahrgäste, Stadtverwaltung
    • Kosten/Haushalt: Im bereitgestellten Text sind keine Angaben zu Kosten oder Haushaltsmitteln enthalten.

    Offene Fragen

    • Welche konkreten Verbesserungen sind durch die Änderungen zu erwarten?
    • Wie hoch sind die Kosten für die Umsetzung des Antrags?
    • Wer ist genau für die Umsetzung der Änderungen zuständig?

    Unsicherheiten

    • Die genauen finanziellen Auswirkungen sind unbekannt.
    • Die Zuständigkeiten für die Umsetzung sind nicht klar definiert.

    Mehr zum Thema Gehwege und Betriebshof

    Quelle

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