Vorlagen

Hier veröffentliche ich die Vorlagen der Stadt Goslar. Quelle ist das ALLRIS System. Es wird eine Kurzzusammenfassung erstellt, welche aber nicht den Anspruch auf Vollständigkeit erhebt, aber einen guten Überblick geben soll und natürlich auch von meinen persönlichen Schwerpunkten geprägt ist. Für die Zusammenfassungen setzte ich aktiv KI ein.

  • 2026/054 – Anfrage öffentlich aus der Politik – Anfrage „Gebäudezustand in der Altstadt“; SPD-Ratsfraktion vom 29.01.2026

    Vorgangsnummer: 2026/054

    Kurzzusammenfassung

    Die SPD-Ratsfraktion hat eine Anfrage zum Gebäudezustand in der Goslarer Altstadt eingereicht. Ziel dieser Anfrage ist es, Informationen über den baulichen Zustand der denkmalgeschützten Gebäude zu erhalten, da diese zunehmend Sorgen bereiten. Die Fragen umfassen, ob die Stadt ein Kataster über die denkmalgeschützten Gebäude führt und ob es eine Bewertung des baulichen Zustands dieser Denkmäler gibt. Zudem wird gefragt, ob Eigentümer über ihre Pflichten zur Pflege und Instandhaltung der Gebäude informiert werden. Es wird auch auf die rechtlichen Voraussetzungen für Ersatzmaßnahmen durch die Stadt hingewiesen und ob Fördermöglichkeiten bestehen. Besonders besorgniserregend ist ein seit Jahren unvollendetes Neubauvorhaben an der Ecke Schielenstraße/Lämmerstraße, das den Stadtbildanschluss an das Weltkulturerbe belastet. Die SPD-Ratsfraktion möchte wissen, warum dieses Bauvorhaben nicht fortgesetzt wird und welche Maßnahmen zur Verbesserung des Zustands des Rohbaus getroffen wurden. Die Sitzung zur Beratung dieser Anfrage findet am 03.03.2026 statt.

    Warum ist das wichtig?

    Die Anfrage könnte Auswirkungen auf den Schutz und die Pflege der denkmalgeschützten Gebäude in der Altstadt haben, was für die Anwohner und Besucher von Bedeutung ist.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/054
    • Thema: Anfrage zum baulichen Zustand denkmalgeschützter Gebäude in der Altstadt
    • Betroffene: Eigentümerinnen und Eigentümer von denkmalgeschützten Gebäuden, Stadtverwaltung, Bürgerinnen und Bürger der Stadt Goslar
    • Kosten/Haushalt: Im Dokument sind keine Kostenangaben oder Haushaltsmittel enthalten.

    Offene Fragen

    • Wie genau wird der bauliche Zustand der Denkmäler erfasst und bewertet?
    • Welche konkreten Maßnahmen können zur Verbesserung des unvollendeten Bauvorhabens ergriffen werden?

    Unsicherheiten

    Keine besonderen Unsicherheiten im Kurztext benannt.

    Quelle

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  • 2026/055 – Mitteilung – Rückzahlung von Fördermitteln – Hochwasser 2017″

    Vorgangsnummer: 2026/055

    Kurzzusammenfassung

    In dieser Mitteilung geht es um die Rückzahlung von Fördermitteln, die die Stadt Goslar nach dem Hochwasser im Juli 2017 erhalten hat. Insgesamt wurden 2.404.269 € Fördermittel bereitgestellt, um Schäden an der öffentlichen Infrastruktur zu beseitigen. Im Jahr 2025 hat der Fördergeber jedoch einen Betrag von 145.551,32 € zurückgefordert, da bestimmte Kosten nicht anerkannt wurden. Die Rückzahlung wird auf fünf Maßnahmen verteilt, wobei drei konsumtiv und zwei investiv waren. Die konsumtiven Rückzahlungen belasten das Jahresergebnis 2025 mit 78.455,74 € und die investiven mit 67.095,58 €. Wesentliche Punkte der Rückforderung betreffen Maßnahmen zur Gewässerunterhaltung und Verkehrssicherung, bei denen die erforderlichen Vergabeverfahren nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurden. Die Stadtverwaltung begründet dies mit der Dringlichkeit der Schäden, die eine schnelle Reaktion erforderte. Diese Rückzahlungsverpflichtung hat unter Umständen auch Auswirkungen auf zukünftige Haushaltsmittel. Für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger sind weitere Informationen über die genauen Maßnahmen und die Auswirkungen auf die Stadtfinanzen entscheidend. Die Entscheidungsfindung zu diesem Rückzahlungsprozess wird am 3. März 2026 im Stadtrat behandelt, wobei die Verwaltung bereits auf die Ursachen und Umstände eingegangen ist.

    Warum ist das wichtig?

    Die Rückzahlungsverpflichtung und die damit verbundenen Kosten haben potenzielle Auswirkungen auf zukünftige Haushaltsmittel der Stadt, was für die Bürgerinnen und Bürger von Bedeutung ist.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/055
    • Thema: Rückzahlung von Fördermitteln nach Hochwasser 2017
    • Betroffene: Stadtverwaltung, Bürgerinnen und Bürger
    • Kosten/Haushalt: Die Rückzahlungen belasten das Jahresergebnis 2025 mit insgesamt 145.551,32 €, wobei konsumtiv 78.455,74 € und investiv 67.095,58 € betroffen sind.

    Offene Fragen

    • Welche spezifischen Maßnahmen sind von der Rückforderung betroffen?
    • Wie wirken sich die Rückzahlungen auf den städtischen Haushalt aus?

    Unsicherheiten

    • Folgen der Rückzahlung für zukünftige Haushaltsmittel sind unklar.
    • Genaue betroffene Maßnahmen sind nicht spezifiziert.

    Mehr zum Thema Zuschüsse

    Quelle

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  • 2026/043 – Vorlage – Regionales Raumordnungsprogramm (RROP) 3.0 – Neuaufstellung – Stellungnahme der Stadt Goslar

    Vorgangsnummer: 2026/043

    Kurzzusammenfassung

    Die Stadt Goslar hat eine Stellungnahme zum Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) 3.0 des Regionalverbands Großraum Braunschweig verfasst, die insgesamt mehrere Punkte betrifft. Ein zentrales Anliegen ist die Einstufung der Ortschaft Vienenburg als Grundzentrum, die die Stadtverwaltung als unzureichend erachtet; sie sollte stattdessen als Teil des Mittelzentrums Goslar klassifiziert werden. Zudem wird angemahnt, dass die Abgrenzung der zentralen Siedlungsgebiete überarbeitet werden muss, um zentrale Funktionen für Gewerbe und Freizeitangebote einzuschließen. Die Verwaltung spricht von Rechtsverstößen, wenn wertvolle Flächen für diese Funktionen nicht in die Planung einfließen. Des Weiteren kritisiert die Stadt, dass die Altstadt von Goslar fälschlicherweise als alleiniger Versorgungskern eingestuft wird, was aufgrund des Denkmalschutzes problematisch sei. Die Stellungnahme fordert die Berücksichtigung weiterer Stadtteilzentren als relevante Versorgungsträger. Im Bereich von Natur und Landschaft wird die vollständige Ausweisung des Landschaftsschutzgebiets Harz als Vorranggebiet abgelehnt, da die bestehende Regelung angemessen sei. Auch wird angeregt, einen Abstand von 100 Metern zwischen Siedlungsflächen und Waldgebieten zu wahren, um Konflikte zu vermeiden. Die Offenlage der Vorschläge erfolgt bis zum 25. März 2026, die Frist für Kommentare endet am 8. April 2026. Unklar bleibt, wie die angesprochenen Punkte im weiteren Verfahren tatsächlich umgesetzt werden.

    Warum ist das wichtig?

    Die Stellungnahme könnte die künftige Stadtplanung und damit die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger in Goslar und Vienenburg direkt beeinflussen.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/043
    • Thema: Stellungnahme zur Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms
    • Betroffene: Stadtverwaltung Goslar, Bürgerinnen und Bürger von Vienenburg, Anwohnerinnen und Anwohner von Goslar
    • Kosten/Haushalt: Im Dokument sind keine konkreten Angaben zu Kosten oder Haushaltsmitteln enthalten.

    Offene Fragen

    • Wie reagiert der Regionalverband auf die Forderung, Vienenburg als Mittelzentrum zu klassifizieren?
    • Welche Folgen hat die geforderte Aufnahme zusätzlicher Gewerbeflächen (z. B. Baßgeige, Güterbahnhof) für den Regionalplan?
    • Wie wird die Kritik an der Einordnung der Altstadt als alleiniger Versorgungskern konkret geprüft?
    • Auf welche Weise wird die 100‑Meter‑Abstandsregel zum Vorranggebiet Wald in Karten umgesetzt?
    • Welche Fristen und Verfahren folgen nach der Offenlage bis zum 25.03.2026 und Fristende 08.04.2026?
    • Wie werden Flächen mit wirksamen Flächennutzungsplänen regionalplanerisch berücksichtigt?

    Unsicherheiten

    • Unklar, wie die angesprochenen Punkte im weiteren Verfahren konkret umgesetzt werden.
    • Die Antwort auf die Kritik zur Einstufung von Vienenburg bleibt vage.

    Mehr zum Thema Denkmalschutz

    Quelle

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  • 2026/051 – Mitteilung – Verwaltungsgebühren aus den Vorkaufsrechtsverzichtserklärungen – Jahresbilanz 2025

    Vorgangsnummer: 2026/051

    Kurzzusammenfassung

    Die Mitteilung Nr. 2026/051 gibt einen Überblick über die Verwaltungsgebühren, die aus Vorkaufsrechtsverzichtserklärungen im Jahr 2025 entstanden sind. Es handelt sich um eine Jahresbilanz, die relevante Zahlen zu Einnahmen und Fallzahlen enthält. Im Jahr 2025 wurden 297 Vorkaufsrechtsverzichtserklärungen bearbeitet, die insgesamt Einnahmen von 16.479,65 € generierten. Dies ist im Vergleich zum Vorjahr ein Anstieg um 16 Fälle. Vorkaufsrechtsverzichtserklärungen betreffen überwiegend bebaute Grundstücke, die mit Wohngebäuden bebaut sind. Es gibt jedoch auch Ausnahmen, wie etwa Verträge nach dem Wohnungseigentumsgesetz oder Übertragungen an nahe Angehörige, die nicht berücksichtigt werden. Die Mitteilung stellt fest, dass die Verkaufsfälle seit der Corona-Krise rückläufig sind, sich aber noch auf einem relativ hohen Niveau bewegen. Für Bürgerinnen und Bürger ist entscheidend zu wissen, dass diese Gebühren bei Grundstücksverkäufen anfallen können. Die Vorlage wird am 19.03.2026 im Ausschuss für Bauen und Umwelt beraten. Es werden keine Informationen zu den zukünftigen Entwicklungen oder Anpassungen der Gebühren gegeben.

    Warum ist das wichtig?

    Die Gebühren können für Bürgerinnen und Bürger bei Grundstücksverkäufen relevant sein.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/051
    • Thema: Jahresbilanz der Verwaltungsgebühren aus Vorkaufsrechtsverzichtserklärungen
    • Betroffene: Grundstückseigentümer, Antragsteller, Stadtverwaltung
    • Kosten/Haushalt: Die Mitteilung enthält keine Angaben zu zukünftigen Kosten oder Haushaltsmitteln.

    Offene Fragen

    • Wie werden die Gebühren in Zukunft angepasst?
    • Welche konkreten Maßnahmen werden ergriffen, um die Verkaufsfälle zu steigern?

    Unsicherheiten

    Keine besonderen Unsicherheiten im Kurztext benannt.

    Mehr zum Thema Sanierung städtischer Gebäude

    Quelle

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  • 2026/048 – Vorlage – Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Goslar (RPO) vom 01.04.2026

    Vorgangsnummer: 2026/048

    Kurzzusammenfassung

    Die Stadt Goslar plant die Einführung einer neuen Rechnungsprüfungsordnung (RPO), die am 01.04.2026 in Kraft treten soll. Diese Vorlage beschreibt die Aufgaben, Organisation und Durchführung der Rechnungsprüfung durch das Rechnungsprüfungsamt. Zu den wesentlichen Aufgaben gehören die Prüfung des Jahresabschlusses, die laufende Prüfung von Kassenvorgängen und die Überprüfung von Vergaben. Das Rechnungsprüfungsamt wird dem Rat der Stadt direkt unterstellt und muss unabhängig arbeiten. Neben dem Rat hat auch der Verwaltungsausschuss das Recht, Prüfaufträge zu erteilen. Die Amtsleitung und die Prüfer müssen über umfassende Kenntnisse der Verwaltung verfügen. Zudem sind Prüfungen ohne Vorankündigung möglich, und die Prüfer haben Zugang zu allen relevanten Unterlagen. Die neue Ordnung trat als Folge von Änderungen in der Niedersächsischen Kommunalverfassung in Kraft, um eine transparente und ordnungsgemäße Haushaltsführung zu gewährleisten. Diese Anpassung könnte die Kontrolle über öffentliche Mittel verbessern. Ob es zu finanziellen Auswirkungen kommt, bleibt jedoch unklar. Die bisherige RPO von 2003 wird mit dieser neuen Ordnung abgelöst.

    Warum ist das wichtig?

    Die neue Rechnungsprüfungsordnung könnte die Transparenz und Kontrolle über die Verwendung öffentlicher Mittel verbessern.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/048
    • Thema: Einführung der Rechnungsprüfungsordnung in Goslar
    • Betroffene: Stadtverwaltung, Rat der Stadt Goslar, Verwaltungsausschuss
    • Kosten/Haushalt: Im Dokument sind keine konkreten Kostenangaben oder Auswirkungen auf den Haushalt enthalten.

    Offene Fragen

    • Unklar ist, ob die Umsetzung der Änderungen zu zusätzlichen Kosten führen wird.
    • Welche konkreten Auswirkungen die neue Ordnung auf die Verwaltungsprozesse hat, bleibt offen.

    Unsicherheiten

    • Ob die Änderungen zu finanziellen Auswirkungen führen, bleibt unklar.

    Quelle

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  • 2026/026-01 – Beiblatt – Bereitstellung von investiven Haushaltsmitteln für die Sanierung der Feldmauer Bismarckstraße

    Vorgangsnummer: 2026/026-01

    Bezug zu vorherigen Vorgängen

    Dieser Vorgang gehört zur Vorgangskette 2026/026.

    Der Ausgangsvorgang wird unter der Nummer 2026/026 geführt.

    Kurzzusammenfassung

    In dieser Beschlussvorlage geht es um die Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Sanierung der Feldmauer an der Bismarckstraße in Goslar. Der Rat der Stadt Goslar soll im Rahmen einer Sitzung am 27. Januar 2026 über einen außerplanmäßigen Betrag von 760.000 € entscheiden, der für die Finanzierung des städtischen Anteils an der Sanierung benötigt wird. Um diese Summe zu decken, werden Haushaltsreste aus verschiedenen bestehenden Mittelansätzen in Höhe von insgesamt etwa 505.700 € Verwendung finden. Für das Haushaltsjahr 2026 sind darüber hinaus investive Mittel von 1.505.000 € sowie eine Verpflichtungsermächtigung von 100.000 € vorgesehen. Für das folgende Jahr 2027 werden rund 100.000 € für abschließende Maßnahmen und eine Ersatzmaßnahme bereitgestellt, die aus der Verpflichtungsermächtigung des Vorjahres resultieren. Zudem werden nicht in Anspruch genommene konsumtive Mittel in Höhe von über 1.282.420 € nicht ausgezahlt. Diese Maßnahmen könnten sich positiv auf das Stadtbild auswirken und den Anwohnerinnen und Anwohnern zugutekommen. Dennoch bleiben einige Details zur genauen Aufschlüsselung der erforderlichen Mittel und zur richtigen Umsetzung der Maßnahmen offen. Die Unsicherheiten betreffen vor allem das Fehlen von Informationen zu vorherigen Vorgängen, die für die ordnungsgemäße Einordnung wichtig wären.

    Warum ist das wichtig?

    Die Sanierungsmaßnahmen könnten das Stadtbild verbessern und den Anwohnerinnen und Anwohnern zugutekommen.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/026-01
    • Thema: Bereitstellung von Mitteln zur Sanierung der Feldmauer an der Bismarckstraße
    • Betroffene: Rat der Stadt Goslar, Anwohnerinnen und Anwohner
    • Kosten/Haushalt: Die Vorlage sieht eine außerplanmäßige Auszahlung von 760.000 € sowie investive Mittel von insgesamt 1.505.000 € im Haushaltsplan 2026 vor.

    Offene Fragen

    • Fehlende detaillierte Aufschlüsselung der Verwendung der 760.000 €.
    • Unklarheit über frühere Vorgänge, die für die Einordnung der Sanierung relevant sind.
    • Konkreter Zeitplan und Ausführungsbefugnis für die Sanierungsarbeiten fehlt.

    Unsicherheiten

    • Fehlen detaillierter Informationen zu den benötigten Mitteln
    • Unklare Umsetzung der Maßnahmen

    Mehr zum Thema Sanierung städtischer Gebäude

    Quelle

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  • 2026/001-01 – Mitteilung – Beantwortung der Anfrage zum Rechnungsworkflow und der Nutzung von KI in der Stadtverwaltung; Ratsherr Niklas Prause vom 02.01.2026

    Vorgangsnummer: 2026/001-01

    Bezug zu vorherigen Vorgängen

    Dieser Vorgang gehört zur Vorgangskette 2026/001.

    Der Ausgangsvorgang wird unter der Nummer 2026/001 geführt.

    Kurzzusammenfassung

    In dieser Mitteilung beantwortet die Stadtverwaltung Goslar die Anfrage von Ratsherr Niklas Prause zum Rechnungsworkflow und dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI). Der durchschnittliche Zeitraum von Rechnungseingang bis Begleichung beträgt etwa 3 bis 4 Tage, besonders bei Standardrechnungen. Für einige Baurechnungen kann es jedoch zu Verzögerungen kommen. Im vergangenen Jahr gab es nur wenige Mahnungen wegen verspäteter Rechnungsbegleichung, wobei genauere Zahlen noch nachgereicht werden müssen. Aktuell wird im Rechnungsworkflow keine KI genutzt; jedoch ist ein schrittweiser Einsatz vorgesehen. Dabei soll zunächst die Informationsübertragung aus Rechnungen automatisiert werden. Die Stadtverwaltung verfolgt das Ziel, die Effizienz und die Servicequalität durch Automatisierung zu steigern. Zudem wird eine bessere Entscheidungsqualität durch KI-gestützte Prognosen angestrebt. Der Ausbau von KI-Systemen wird unter Berücksichtigung der personellen und finanziellen Ressourcen geplant. Bisher sind bereits einige KI-Projekte in der Stadtverwaltung im Einsatz. Da KI-Systeme bestehende Arbeitsweisen verändern könnten, wird derzeit mit der Personalvertretung an entsprechenden Regelungen gearbeitet.

    Warum ist das wichtig?

    Die Vorlage könnte die Effizienz und Servicequalität der Verwaltung verbessern, was positiv für die Bürgerinnen und Bürger wäre.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/001-01
    • Thema: Beantwortung der Anfrage zum Rechnungsworkflow und Künstlicher Intelligenz in der Verwaltung
    • Betroffene: Stadtverwaltung Goslar
    • Kosten/Haushalt: Im Dokument sind keine konkreten Kostenangaben enthalten.

    Offene Fragen

    • Wie viele Mahnungen gab es genau im vergangenen Jahr?
    • Welche spezifischen Ziele verfolgt die Stadtverwaltung beim Einsatz von KI?

    Unsicherheiten

    • Wie viele Mahnungen gab es genau im vergangenen Jahr?
    • Welche spezifischen Ziele verfolgt die Stadtverwaltung beim Einsatz von KI?

    Quelle

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  • 2026/045 – Mitteilung – Unterrichtung über die über- und außerplanmäßigen Auszahlungen von unerheblicher Bedeutung für das Haushaltsjahr 2025

    Vorgangsnummer: 2026/045

    Kurzzusammenfassung

    Die Stadt Goslar informiert über die über- und außerplanmäßigen Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2025 in einer Mitteilung. Die Oberbürgermeisterin hat gemäß § 117 (1) NKomVG entschieden, dass über Ausgaben von unerheblicher Bedeutung entschieden werden kann, wobei diese Grenze auf 25.000 EUR pro Einzelfall festgesetzt ist. In der Anlage sind detaillierte Auszahlungen von insgesamt 81.229,61 EUR aufgelistet, die als unerheblich gelten und damit nicht in der regulären Haushaltskontrolle berücksichtigt werden müssen. Diese Ausgaben betreffen unter anderem die Ausstattung von Einrichtungen und Infrastrukturmaßnahmen wie Videoüberwachungen und Reparaturen. Die Mitteilung hat keine direkte Bürgerwirkung, da es sich um interne Finanzangelegenheiten handelt. Für die Bürger besteht jedoch Transparenz hinsichtlich der verwendeten Mittel. Offene Fragen könnten sich zu den Beweggründen für die spezifischen Ausgaben, zur endgültigen Genehmigung und zur Nachverfolgbarkeit der Ausgaben ergeben. Insgesamt bietet die Vorlage einen Überblick über Finanzoperationen, die als unerheblich gewertet werden, was für die Verwaltung von Bedeutung ist.

    Warum ist das wichtig?

    Die Vorlage hat keine direkte Wirkung für Bürgerinnen und Bürger, bietet jedoch Transparenz über öffentliche Ausgaben.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/045
    • Thema: Finanztransparenz und unerhebliche Auszahlungen
    • Betroffene: Stadtverwaltung, Bürgerinnen und Bürger
    • Kosten/Haushalt: Die Gesamtsumme der unerheblichen Auszahlungen beträgt 81.229,61 EUR.

    Offene Fragen

    • Welche spezifischen Beweggründe liegen den einzelnen Auszahlungen zugrunde?
    • Wie wird die Nachverfolgbarkeit der ausgegebenen Mittel sichergestellt?

    Unsicherheiten

    Keine besonderen Unsicherheiten im Kurztext benannt.

    Quelle

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  • 2026/042 – Vorlage – Ersatzbeschaffung einer Drehleiter für den Stadtverband der Freiwilligen Feuerwehr Goslar

    Vorgangsnummer: 2026/042

    Kurzzusammenfassung

    In der vorliegenden Beschlussvorlage geht es um die Ersatzbeschaffung einer Drehleiter für den Stadtverband der Freiwilligen Feuerwehr Goslar. Die Kosten für die Anschaffung belaufen sich auf 1.100.000,00 Euro, die im Haushaltsjahr 2026 bereitgestellt werden sollen. Die aktuelle Drehleiter, die bei der Ortsfeuerwehr Hahnenklee-Bockwiese stationiert ist, wurde im Jahr 2003 in Betrieb genommen und ist mittlerweile nach 23 Betriebsjahren abnutzungsbedingt nicht mehr einsatzfähig. Angesichts steigender Einsatzzahlen ist die Beschaffung dringend erforderlich, um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Die neue Drehleiter ist für die Feuerwache Goslar vorgesehen, während die alte Drehleiter künftig in Hahnenklee-Bockwiese verwendet wird. Da die Drehleiter für die Menschenrettung von großer Bedeutung ist, ist es wichtig, den Beschaffungsvorgang aufgrund der langen Lieferzeiten von 24 bis 36 Monaten zeitnah zu starten. Laut dem Niedersächsischen Brandschutzgesetz ist die Stadt verpflichtet, eine geeignete Feuerwehr ausgestattet zu halten. Diese Maßnahme hat positive Auswirkungen auf die Sicherheit der Einwohner, während negative Auswirkungen auf die Haushaltskonsolidierung angegeben werden. Es sind keine offenen Kostenangaben oder weiteren Haushaltsmittel erforderlich, da die Mittel bereits veranschlagt sind. Dennoch bleibt unklar, wie das Vorhaben die städtischen Haushalte langfristig beeinflussen wird.

    Warum ist das wichtig?

    Die Beschaffung verbessert die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger im Brandfall erheblich.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/042
    • Thema: Ersatzbeschaffung einer Drehleiter für die Feuerwehr
    • Betroffene: Freiwillige Feuerwehr Goslar, Stadtverwaltung, Bürgerinnen und Bürger
    • Kosten/Haushalt: Die Anschaffungskosten betragen 1.100.000,00 Euro, die für das Haushaltsjahr 2026 bereitgestellt werden.

    Offene Fragen

    • Konkrete Darstellung der langfristigen Auswirkungen auf die städtische Haushaltskonsolidierung fehlt.
    • Welche Alternativfinanzierungen oder Fördermöglichkeiten für die 1.100.000 EUR wurden geprüft?
    • Wie plant die Verwaltung, die Lieferzeit von 24–36 Monaten im Übergangsfall zu überbrücken?
    • Ist der Einsatzwert der alten Drehleiter in Hahnenklee‑Bockwiese nach der Übernahme sicher gewährleistet?
    • Welche laufenden Mehrkosten (Wartung, Versicherung) entstehen durch die neue Drehleiter langfristig?

    Unsicherheiten

    • Langfristige Auswirkungen auf die Haushaltskonsolidierung sind ungewiss

    Mehr zum Thema Verschwendung öffentlicher Gelder

    Quelle

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  • 2026/044 – Vorlage – Neukalkulation des Ist-Kostensatzes je Wagenkilometer der Stadtbus Goslar GmbH für das Jahr 2026

    Vorgangsnummer: 2026/044

    Kurzzusammenfassung

    In der Vorlage handelt es sich um einen Beschlussvorschlag zur Neukalkulation des Ist-Kostensatzes je Wagenkilometer für die Stadtbus Goslar GmbH im Jahr 2026. Geplant ist eine Erhöhung des Kilometersatzes von 4,10 EUR auf 4,45 EUR, die rückwirkend ab dem 01.01.2026 in Kraft treten soll. Grundlage für diese Entscheidung sind die voraussichtlichen Kosten, die sich auf insgesamt etwa 3.977.276 EUR belaufen werden, sowie eine Reduzierung der Fahrleistung auf 895.000 Kilometer. Die betroffenen Gruppen sind vor allem die Stadtbus Goslar GmbH und die Stadtwerke Goslar. Zudem ist eine Erhöhung des Aufwandes für den Betriebs- und Leerkilometer zu erwarten, was sich auf die Finanzen der Stadt auswirken könnte. Der Beschluss wird im Zusammenhang mit dem Wirtschaftsplan 2026 gefasst, der die finanziellen Mittel berücksichtigt. Anhand der vorliegenden Informationen bleiben Fragen zu den langfristigen finanziellen Auswirkungen und der genauen Finanzierung offen, da die Gesamtentwicklung ungewiss ist. Die Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bürger sind noch nicht abschließend klar, könnten jedoch mit steigenden Kosten für den öffentlichen Personennahverkehr verbunden sein. Eine Verschlechterung oder Verbesserung des Angebots ist weiter ungewiss und hängt von zukünftigen Entscheidungen und Entwicklungen ab.

    Warum ist das wichtig?

    Die Erhöhung des Kilometersatzes könnte zu steigenden Kosten für den öffentlichen Nahverkehr führen, was möglicherweise Auswirkungen auf die Fahrgäste hat.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/044
    • Thema: Neukalkulation des Kilometersatzes für die Stadtbus Goslar GmbH
    • Betroffene: Stadtbus Goslar GmbH, Stadtwerke Goslar
    • Kosten/Haushalt: Die voraussichtlichen Gesamtkosten für den Fahrbetrieb betragen etwa 3.977.276 EUR, jedoch sind keine genauen Angaben zu künftigen Haushaltsmitteln enthalten.

    Offene Fragen

    • Aus dem Vorgang geht nicht hervor, wie die Mehrausgaben dauerhaft finanziert werden sollen.
    • Unklar bleibt, welche Auswirkungen die Fahrleistungsreduktion auf Verbindungen und Taktzeiten hat.
    • Keine detaillierten Maßnahmen zur Senkung von Betriebs- und Leerkilometern genannt.
    • Unklar, ob und wie Ticketpreise direkt angepasst werden sollen.
    • Keine Aufschlüsselung, welche Posten die gestiegenen Gesamtkosten (3.977.276 EUR) am stärksten tragen.

    Unsicherheiten

    • Langfristige finanzielle Auswirkungen sind unklar.
    • Es fehlen konkrete Pläne für die künftige Finanzierung.

    Mehr zum Thema Stadtbus und ÖPNV

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